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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 15:06 
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ADAC-Holer
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Beiträge: 21
Hi,

mal ein paar Fragen ...


Heckklappe cleanen ... inkl. Nummerschildaussparung ... - muss eingetragen werden?

Motorhauben Lufteinlässe (nur Schlitz rein machen ..biegen & spachteln ) - muss eingetragen werden?

Luftschlitze Kotflügel ohne Schweißen ..also selber reinschneide ... eintragungspflichtig?

Seitenmakierungsleuchte - eintragungspflichtig?

Kühlergrill Marke "Eigenbau" - eintragungspflichtig?

danke schonmal


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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 15:23 
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Corsaspezialist
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ich kanns dir nicht sicher sagen, bin ja auch kein tüv ing.
meine meinung:
nein
ja (geräuschpegel)
nein
nein
kommt drauf an was du da zauberst


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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 15:28 
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Corsafahrer
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Servus,

Heckklappe cleanen - nicht eintragungspflichtig

Motorhaubenlufteinlässe - Eintragungspflichtig

Kotflügel "aufschneiden" - nicht enitragungspflichtig

Seitenmarkierungsleuchten - bin ich zwar leicht überfragt aber ich glaub die bekommst bei nem Corsa garnicht eingetragen.

Kühlergrill - Kommt drauf an was du daran machen willst. Wenns nur des Opel-Zeichen entfernen is, dann - nicht eintragungspflichtig.

Hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß

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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 15:53 
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ADAC-Holer
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Registriert: 10.11.2008, 09:00
Beiträge: 21
dancing_homer_99 hat geschrieben:
ich kanns dir nicht sicher sagen, bin ja auch kein tüv ing.
meine meinung:
nein
ja (geräuschpegel)
nein
nein
kommt drauf an was du da zauberst


der Wagen wird doch nicht wesentlich lauter wegen den Schlitzen oder?
was ist denn , wenn ich da nur 2 schlitze vertiefe .. also ohne reinschneiden ..weißt du wie ich mein??



Vale hat geschrieben:
Seitenmarkierungsleuchten - bin ich zwar leicht überfragt aber ich glaub die bekommst bei nem Corsa garnicht eingetragen.
Gruß


Auch wenn ich Leuchten mit E-Prüfzeichen nehme?
eigentlich schwachsinn vom TüV oder ? sorgt ja theoretisch für mehr Sicherheit^^


Vale hat geschrieben:
Kühlergrill - Kommt drauf an was du daran machen willst. Wenns nur des Opel-Zeichen entfernen is, dann - nicht eintragungspflichtig.



Hab vor den Originalen ohne Emblem zu nehmen ... allerdings nur das Gerüst und BMW Kühlrippen reinbauen ...



danke schonma


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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 16:01 
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Corsafahrer
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Zu deinem Frontgrill:
Ja musst du eintragen.

Zu den Seitenmarkierungsleisten:
Zeig mal ein bild von dem was du meinst, dann kann ichs dir 100% sagen.

Oh doch, hast du ne Ahnung wie die ausflippen, wenn du auch nur 2 schlitzchen reinmachst.
An deiner Stelle würd ich mir da so Atrappen holen, wenn du unbedingt was auf der Motorhaube haben willst. Auch wenn du einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreitest, musst du es trotzdem eintragen lassen.
Die Dinger gibts zum "auf-die-Haube-schweißen"

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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 16:10 
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ADAC-Holer
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Registriert: 10.11.2008, 09:00
Beiträge: 21
Vale hat geschrieben:
Zu deinem Frontgrill:
Ja musst du eintragen.
"


Warum eig. ? wird ja nichts Baulich verändert... ist das gleiche Material wie voher etc ...


Vale hat geschrieben:
Zu den Seitenmarkierungsleisten:
Zeig mal ein bild von dem was du meinst, dann kann ichs dir 100% sagen.


Bild
sowas ... halt mit E-Prüf.



Vale hat geschrieben:
Zu deinem Frontgrill:
Oh doch, hast du ne Ahnung wie die ausflippen, wenn du auch nur 2 schlitzchen reinmachst.
An deiner Stelle würd ich mir da so Atrappen holen, wenn du unbedingt was auf der Motorhaube haben willst. Auch wenn du einen bestimmten Lärmpegel nicht überschreitest, musst du es trotzdem eintragen lassen.
Die Dinger gibts zum "auf-die-Haube-schweißen"



Ich will ja nichts auf / einschweißen ...
meine sowas ... halt nur geschlossen ohne öffnung!
Bild


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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 16:35 
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Schrauber
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hallo


warum fährst nicht zum tüv und klärst alles mit denen ab,dann bist du auf der sicheren seite!!!die sind super höflich,hatte bis jetzt immer super erfahrungen,dann fährst zu den prüfer zum eintragen mit dem du alles abgesprochen hattest!!hast null stress und du weist das ales eingetragen wird!!!!


zu den seitenmarkierungsleuchten wenn die ein E-zeichen haben kannst sie dranbauen ohne probs!!!


mfg ben

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der corsa ist geschlachtet und abgefrackt


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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 17:12 
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ADAC-Holer
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Registriert: 10.11.2008, 09:00
Beiträge: 21
wo wohnst du denn?

hier in Essen kenn ich nur unfreundliche, sch***** TüV-Prüfer..deswegen frage ich das Forum ;)


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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 17:16 
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Schrauber
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Beiträge: 492
Wohnort: traunstein
ich wohn nähe traunstein/chiemsee/rosenheim!

hab da immer einen prüfer zu dem ich immer geh,der kennt mein auto schon!!

habt ihr in essen nicht evtl andere prüfer;gtu/artinger.....oder sowas in der art,dann kannst ja mal zu denen schauen!!


wünsch dir viel glück

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der corsa ist geschlachtet und abgefrackt


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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 17:30 
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Corsaschrauber
Corsaschrauber

Registriert: 21.09.2005, 07:43
Beiträge: 1542
Wohnort: Berlin
Meine Meinung:

Heckklappe cleanen - eintragungspflichtig nur geänderte Nummernschildbeleuchtung, wenn kein E-Prüfzeichen

Motorhaubenlufteinlässe - eintragungspflichtig wegen Geräuschpegel und crashverhalten, evtl. Dämmmatte nötig

Kotflügel "aufschneiden" - nicht eintragungspflichtig, ist nicht offen dahinter, keine Änderung im Geräusch, aber Kanten müssen umgelegt sein

Seitenmarkierungsleuchten - nicht eintragungspflichtig wenn mit gültigem E-Prüfzeichen

Kühlergrill - nicht eintragungspflichtig

Aber besser vorher alles abklären mit'm TÜV
gruß Acki


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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 19:45 
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Echter Corsafan
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Beiträge: 1442
Wohnort: Essen
Fahrzeug: Irmscher-Corsa
Ich gebe auch mal meinen Senf dazu mit 10 Jahren Corsatuningerfahrung :mrgreen:

1. Heckklappe: Das Kennzeichen muss gut leserlich, im angemessenen Winkel zur Fahrbahnoberfläche und mit der Unterkante mindestens 30cm über der Fahrbahnoberfläche sein - und nachts beleuchtet sein mit zulässiger Beleuchtung natürlich - also KZ-Beleuchtung mit E-Prüfzeichen -
Wenn diese Punkte eingehalten sind ist eine Eintragung nicht erforderlich, das Cleanen ist nicht eintragungspflichtig, da weder Heckwischer noch Schloss oder Griff gesetzlich vorgeschrieben sind.

2. Sobald du ein Loch in die Haube machst zählt dies zum Luftzufuhrsystem des Motors und kann sich auf diverse Dinge wie Motortemperatur (Abgasverhalten), Geräuschverhalten etc. auswirken und ist ausnahmslos eintragungspflichtig. Außerdem wird die Stabilität beeinflusst, man sollte nach Möglichkeit darauf achten die innere Verstrebung nicht zu zerschneiden - das erleichtert die Eintragung. Attrappen/Aufsätze die geklebt und geschraubt werden sind nicht eintragungspflichtig solange sie das Sichtfeld nicht beeinflussen und die Maße des fahrzeugs nicht verändern, außerdem dürfen sie maximal (ich glaube 4cm) hoch sein. Offene bzw. scharfe Kanten sind in JEDEM FALL zu vermeiden aber das ist wohl selbstredend!

3. Beim äußeren Kotflügel besteht grundsätzlich keine Eintragungspflicht, da keine direkte offene Verbindung zum Motorraum geschaffen wird, Somit gelten die Auflagen aus dem vorherigen Punkt wie bei den Attrappen.

4. Seitenmarkierungsleuchten müssen natürlich eine Zulassung besitzen! Dann sind sie unter Einhaltung der Einbaumaße eintragungsfrei. Diese sind: Mindesthöhe vom Boden: 25cm maximale Entfernung vom vordersten Punkt nach hinten und vom hintersten Punkt nach vorne: 40cm. Außerdem dürfen selbsleuchtende Seitenmarkierungen nicht direkt sichtbar sein wenn man vor oder hinter dem Fahrzeug steht...

5. Da da vorher schon eine Öffnung war ändert man nichts an der Luftzuführung, das Geräusch- und ABgasverhalten ändern sich ebensowenig, genau wie sich in der Regel die Fahrzeugmaße und Fahrverhalten nicht ändern - somit unter Einhaltung der Standardauflagen (keine offenen Kanten etc.) EINTRAGUNGSFREI.

Ich bin all diese 5 Dinge exakt so an meinem ersten Corsa A gefahren und habe mich seinerzeit beim TÜV schlau gemacht, ein empfehlenswerter TÜV ist der in Mülheim Heißen direkt an der Abfahrt von der A40 ist ja nicht weit von Essen :wink:
Bild

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Gone in 6 seconds - GSI


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BeitragVerfasst: 18.12.2008, 22:15 
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Wissensbestie
Wissensbestie
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Registriert: 17.03.2006, 20:16
Beiträge: 6145
Wohnort: 38820 halberstadt
Fahrzeug: Corsa A mit Dampf
mazze1988 hat geschrieben:
wo wohnst du denn?

hier in Essen kenn ich nur unfreundliche, sch***** TüV-Prüfer..deswegen frage ich das Forum ;)


mal abgesehen von dem was du umgebaut hast.Wenn man nen tüver gefunden hat der erstmal ein offens ohr hat für sowas ,dann ist es ganz wichtig sich mit dem jenigen, bevor man was baut ,über die sachen die man bauen will zu unterhalten.Und dann wird er dir schon erzählen was du wie es bauen mußt,damit die abnahme möglich wird.

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mfg Ralf
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DAS RENNEN WIRD AUF DER BREMSE GEWONNEN, ABER SCHNELL FAHRN IS AUCH SCHÖN!

meine gallerie: viewtopic.php?t=15774
so hört er sich an : http://www.myvideo.de/watch/1205651/ich ... _1_8_meile


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BeitragVerfasst: 21.12.2008, 11:34 
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ADAC-Holer
ADAC-Holer

Registriert: 10.11.2008, 09:00
Beiträge: 21
danke für die Zahlreichen Antworten!

Alles beantwortet!!


;)


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BeitragVerfasst: 01.01.2009, 23:13 
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ADAC-Holer
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Registriert: 09.09.2008, 12:22
Beiträge: 22
Wohnort: Radebeul bei Dresden
Fahrzeug: Corsa A 1,4
hallo , also wegen der cleanen heckklappe mir hat nen bulle bei ner allgemeinen kontrolle gesagt woher ich mir das recht genommen habe das heckzucleanen und das nummernschild in de schürze einzuarbeiten . hatte de richtlinien alle eingehalten ! und das ich hätte mir ne bestätigung vom tüv holen sollen das es so okay wäre wie es war .

_________________
www.corsaschrauber.de.tl

Corsa A 1,4
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BeitragVerfasst: 09.01.2009, 09:03 
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Corsafahrer
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Registriert: 07.03.2008, 10:13
Beiträge: 232
Wohnort: neumarkt i.d.opf
ehm also in unserem schönen bayernländle sollte das alles eingetragen sein. motorhaube und kotflügel sowieso. heckklappe schon alleine wegen dem verlegten kennzeichen und der grill is marke eigenbau und muss deshalb in seiner festigkeit geprüft werden. grundregel: alles was keine e freigabe hat oder abe, muss eingetragen werden.

_________________
FEHLENDE PS WERDEN DURCH WAHNSINN ERSETZT


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