Ich gebe auch mal meinen Senf dazu mit 10 Jahren Corsatuningerfahrung
1. Heckklappe: Das Kennzeichen muss gut leserlich, im angemessenen Winkel zur Fahrbahnoberfläche und mit der Unterkante mindestens 30cm über der Fahrbahnoberfläche sein - und nachts beleuchtet sein mit zulässiger Beleuchtung natürlich - also KZ-Beleuchtung mit E-Prüfzeichen -
Wenn diese Punkte eingehalten sind ist eine Eintragung nicht erforderlich, das Cleanen ist nicht eintragungspflichtig, da weder Heckwischer noch Schloss oder Griff gesetzlich vorgeschrieben sind.
2. Sobald du ein Loch in die Haube machst zählt dies zum Luftzufuhrsystem des Motors und kann sich auf diverse Dinge wie Motortemperatur (Abgasverhalten), Geräuschverhalten etc. auswirken und ist ausnahmslos eintragungspflichtig. Außerdem wird die Stabilität beeinflusst, man sollte nach Möglichkeit darauf achten die innere Verstrebung nicht zu zerschneiden - das erleichtert die Eintragung. Attrappen/Aufsätze die geklebt und geschraubt werden sind nicht eintragungspflichtig solange sie das Sichtfeld nicht beeinflussen und die Maße des fahrzeugs nicht verändern, außerdem dürfen sie maximal (ich glaube 4cm) hoch sein. Offene bzw. scharfe Kanten sind in JEDEM FALL zu vermeiden aber das ist wohl selbstredend!
3. Beim äußeren Kotflügel besteht grundsätzlich keine Eintragungspflicht, da keine direkte offene Verbindung zum Motorraum geschaffen wird, Somit gelten die Auflagen aus dem vorherigen Punkt wie bei den Attrappen.
4. Seitenmarkierungsleuchten müssen natürlich eine Zulassung besitzen! Dann sind sie unter Einhaltung der Einbaumaße eintragungsfrei. Diese sind: Mindesthöhe vom Boden: 25cm maximale Entfernung vom vordersten Punkt nach hinten und vom hintersten Punkt nach vorne: 40cm. Außerdem dürfen selbsleuchtende Seitenmarkierungen nicht direkt sichtbar sein wenn man vor oder hinter dem Fahrzeug steht...
5. Da da vorher schon eine Öffnung war ändert man nichts an der Luftzuführung, das Geräusch- und ABgasverhalten ändern sich ebensowenig, genau wie sich in der Regel die Fahrzeugmaße und Fahrverhalten nicht ändern - somit unter Einhaltung der Standardauflagen (keine offenen Kanten etc.) EINTRAGUNGSFREI.
Ich bin all diese 5 Dinge exakt so an meinem ersten Corsa A gefahren und habe mich seinerzeit beim TÜV schlau gemacht, ein empfehlenswerter TÜV ist der in Mülheim Heißen direkt an der Abfahrt von der A40 ist ja nicht weit von Essen
