Wenn die Versicherung einen Entsorgungsnachweis verlangt, wirst Du über Deinen Anwalt angegeben haben, dass das Auto ein Totalschaden war. Folglich wird auf dieser Basis abgerechnet. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder zieht die Versicherung Dir einen Restwert ab und Du behälst Dein Auto, oder sie zahlt in voller Höhe aus. Dann geht das kaputte Auto in ihren Besitz über. Und als Besitzer muss sie natürlich auf Nachfrage der Ämter etwas über den Verbleib sagen können.
Da Du ja offenbar keinen Entsorgungsnachweis hast, wirst Du jetzt die Adresse desjenigen rausfinden müssen, dem Du Dein Auto geben hast. Idealerweise bescheinigt er Dir die Übernahme schriftlich. Vielleicht hat er ja auch einen Entsorgungsnachweis.
huanita hat geschrieben:
... ansonsten machst nen vertrag fertig für nen euro und jemand aus dem polenland. dann könnens dir au nix ;) ...
Das ist eine ganz heiße Kiste, lass die Finger davon! Zunächst steht damit per se eine strafbare Urkundenfälschung im Raum. Und dann weisst Du gar nicht, ob jemand den Wagen nicht doch wieder fertiggemacht hat, so dass er vielleicht wieder rumfährt. Das stellt die Versicherung über die Fahrgestellnummer ganz schnell fest. Die Sache läßt sich auch legal lösen.