Du kannst dir eines merken,
sobald du was vom Licht abdeckst, egal ob vorne oder hinten,
wird das ganze eintragungspflichtig!
Und ob und wie der tüv dir das einträgt, das obliegt dem prüfer.
sprich, du brauchst eine einzelabnahme nach § 19.3
und lass dir nix anderes sagen, von leuten,
die einen bösen blick für 5 euro eingetragen bekommen haben.
es gibt auch keine prozentregel die besagt, das man 10% abdecken darf vom licht,
das ist eine falsche annahme, man darf nichts vom lich abdecken.
abdecken darfst du allerdings alles,was nicht reflektiert oder was das licht nicht beeinträchtig.
beispiel:
