Thunderdevil hat geschrieben:
Du willst mir doch nicht erzählen, dass alle die ihre Autos tunen, die Teile auf korrekten Wege eintragen lassen haben.
Ich kenne Autos die Schleifen mehr als das sie fahren oder Räder die in jeder Kurve die Radkästen neu bördeln. Und das ist alles eingetragen.
So und wenn man jetzt den namen des Fahrzeuges ändert, finde ich, ist das eine änderung aber keine Fälschung. Da gibt es echt härteres.......
Eine Veränderung eines amtlichen Dokuments ist generell Urkundenfälschung.
Dass dir das nicht passt kann ich mir denken.
Aber das Beispiel von irgendwelchen im Radhaus schleifenden Rädern ist ja an sich schon mal so ungeeignet, dass gleich Alles aus ist.
EInig sind wir uns über folgende beiden Punkte ja?
A: Felgen, bzw. Rad-Reifenkombis müssen eingetragen werden
B: Fahrwerke müssen eingetragen werden
Und ganeu DAS sagt uns, dass ein auch nur halbwegs verantwortungsvoller TÜV-Prüfer NIEMALS irgendetwas eintragen wird, das verursacht, dass die Räder in den Radkästen schleifen.
Ergo entstehen schleifende Räder durch nach der Eintragung auftretende technische Mängel, sei es durch Materialveränderung (Setzen der Federn) oder mutwilligen Eingriff des Fahrzeugbesitzers (Federwegbegrenzer entfernen, Gewinde nach unten drehen etc.)
Also hat das nichts mit der gutmütigkeit des Prüfers zu tun.
Warum fährst du nicht einfach zum TÜV und lässt dir das Ding per Einzelabnahme eintragen? Es ist möglich und der finanzielle Mehraufwand ist verschwindend im Vergleich zu den Strafen, die dir bei Urkundenfälschung blühen.
Und keine Sorge:
Der TÜV weiss auch, dass es Photoshop gibt
