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BeitragVerfasst: 06.12.2007, 15:05 
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Corsa 27er hat geschrieben:
also ganz im notfall, dreh das gewinde soweit wie gewünscht hoch, fahr zum tüv lass es eintragen und dreh es dann wieder runter...dann haste die eintragung...hab noch nie bullen gesehen die den abstand von irgendwas nachmessen...hauptsache es ist eingetragen...


Die Polizei vielleicht nicht, aber eventuell ein Gutachter nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden.


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BeitragVerfasst: 06.12.2007, 15:06 
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Schrauber
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so siehts aus. Wenn dann solls auch legal sein :wink:

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BeitragVerfasst: 06.12.2007, 15:11 
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dann schau noch mal ganz genau ins gutachten es ist nicht jeder wert ein muss, zur not fahr halt mal zu einem anderen tüv'er oder zu nem tuner wenn du nicht beim hersteller anrufen magst......
welchen verstellbereich hat das fahrwerk denn überhaupt??


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BeitragVerfasst: 07.12.2007, 18:40 
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genau, tu hier mal ne kopie des gutachtens rein, dann kann man sich mal eingehend damit beschäftigen.

mfg uwe

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BeitragVerfasst: 10.12.2007, 11:13 
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Schrauber
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laut Gutachten ist das eine Tieferlegung von 40-80mm. Restgewinde muss mindestens 70mm und max 150mm sein. Kann das ja morgen mal einscannen. War jetzt bei insgesamt 4 Prüfstellen. Keine wollte mir das Ding eintragen. Werde es jetzt einfach hochdrehen und dann ists gut. Habe die Schnauze voll.
Gewindefahrwerk?! -> nie wieder!!

Vielleicht liegts auch daran, dass es so eine alte Corsaschlurre ist. Mit dem Astra hatte ich nie Probleme. Egal was ich eintragen will.

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BeitragVerfasst: 10.12.2007, 12:12 
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Fähiger Schrauber
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hättest doch auch einfach mla beim hersteller anrufen können

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BeitragVerfasst: 11.12.2007, 08:23 
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Schrauber
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also ich habe das ding gestern hochgedreht. so siehts jetzt beim Mindestmaß aus. Tiefer darf ich laut Gutachten nicht:

Bild

Das ist eine §19 Abnahme. also eine Anbaubestätigung, oder? Kann man es dann nicht mit einer 21er richtig eintragen lassen? Ein Kumpel , der gerade seinen Corsa B aufbaut, hat ein Supersport Gewindefahrwerk. Da müssen es sogar 7,5cm Restgewinde sein. Das kann doch echt nicht sein. Zumal ich die (laut Gutachten) geforderten 30cm Abstand hinten zwischen Radkasten und Radmitte gerade so bei komplett ausgefedertem Dämpfer erreiche. Das sähe beim Corsa B schon ganz anders aus. Der hat ja schließlich hinten runde Radläufe.

Hier mal das gescannte Gutachten (Dateigröße ~1MB)

[img=http://img262.imageshack.us/img262/2019/hiltracseite1qm4.th.jpg]
[img=http://img207.imageshack.us/img207/1944/hiltracseite2nw1.th.jpg]

Der Hersteller (eine holländische Firma) meint, ich soll mich an den Verkäufer wenden. Das nenne ich mal Service :wall:

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