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BeitragVerfasst: 31.03.2010, 10:38 
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Beiträge: 3
Hallo Freunde

Da ich nur hier war,um einen Corsa zu präsentieren,möchte ich meinen Account nun wieder löschen.
Allerdings gibt es da ein Problem..wie kann ich den Account löschen??
mfg Lukas


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BeitragVerfasst: 31.03.2010, 10:44 
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Beiträge: 1981
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Hi,

das kannst du nicht.
Schick eine PN oder Mail an Patrick, unserem Admin.

Er wird dir dann konkrete Aussagen geben können.

Grüße

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BeitragVerfasst: 21.01.2012, 22:06 
Der Admin sollte lieber mal öfters hier sein!

Den er muss eine möglichkeit geben einen Account in 24 Stunden zu löschen!

Und ich will meinen Löschen und 2. ist es sogar strafbar was er macht!


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BeitragVerfasst: 22.01.2012, 13:14 
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Einfach mal etwas locker bleiben!
Patrick wird sich da schon drum kümmern! :wall: :roll:

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BeitragVerfasst: 22.01.2012, 14:02 
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Es ist richtig, dass Du Anspruch hast auf Löschung deines Accounts. Erwarte aber nicht, dass Deine Beiträge auch gelöscht werden, dies muss er nämlich nicht. D.h., solltest Du irgendwas geschrieben haben, was nicht weiterhin hier stehen bleiben soll, solltest Du die entsprechenden Beiträge editieren.

Wenn Patrick deine Nachricht liest, wird er auch sicherlich deinem Wunsch nach kommen. Und die 24h die Du da erwähnst, wie kommst Du darauf?

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BeitragVerfasst: 22.01.2012, 15:01 
Ja so steht es im gesetz!

Ist nur lächerlich das ein Admin hier noch nicht einmal kurz online kommt!

Daher habe ich hier kein Bock mehr!


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BeitragVerfasst: 22.01.2012, 15:28 
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Zeig mir mal das Gesetz ;)
Ist doch kein Problem, wenn Du keine Lust mehr hier hast, kann ich dich auch eben sperren und Patrick Bescheid sagen, dass er dich bitte hier löschen soll.

Musst nur Bescheid sagen, wir erfüllen doch gerne Wünsche hier. :)

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BeitragVerfasst: 22.01.2012, 15:48 
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Simsalabim, dein Wunsch ist erfüllt, falls Du das noch lesen solltest :D

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BeitragVerfasst: 22.01.2012, 17:52 
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Corsafahrer
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was ein Hänger

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BeitragVerfasst: 23.01.2012, 09:16 
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Corsafan
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Ich vermute mal er meint das man gewisse (auch im Gesetz) verankerte Rechte bezüglich seiner eigenen personenbezogenen Daten hat.

Dass diese Daten innerhalb von 24h zu löschen sind wage ich aber zu bezweifeln. Das würde eine Automatisierung voraussetzen die kein Gesetz so schnell erzwingen kann.

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Projekt: Corsa A 2L 8V,
Features in Arbeit: Automatik, Servo, Klima, höhenverst. Lenkrad, ABS, 256x24 VA, Scheibenbremsen HA, Glasschiebehubdach, Ausstellfenster (grüncolor)


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BeitragVerfasst: 28.01.2012, 13:30 
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Echter Corsafan
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Leute sowas ist alles im Gesetz verankert!

also erst mal was für Patrick.
Wie jeder Mensch auch haben Forenbetreiber Hausrecht auf ihren Boards. Ein Board ist einem privaten Gebäude gleichgestellt, woraus sich eine eigene Hausordnung ergibt. bzw. ergeben kann. Jeder Forenbetreiber hat das Recht auf eigene Regeln bzw. eine eigene Hausordnung, ein Gesetz für die Gestaltung dieser Hausordnung gibt es nicht. Dazu gehört auch, dass Usern, welche gegen diese Hausordnung verstoßen, sogar lebenslänglich als natürliche Person der Zutritt verboten werden darf. Dieses Verbot richtet sich nicht gegen den Userrnamen, sondern gegen den User als natürliche Person. Der User darf sich dann auch nicht einfach unter einem neuen Nick anmelden, das wäre Hausfriedensbruch.

Nur Regeln, welche gegen die guten Sitten verstoßen und/oder mit dem Grundgesetz des Landes des Forenstandordes nicht vereinbar sind, können ungültig sein (Stichwort: Salvatorische Klausel, sofern anwendbar).

Und nein, auch in Foren gelten die Gesetze. Deutsche Forenbetreiber sind sogar verpflichtet, jegliche Ationen, die gegen Gesetze verstoßen (z.B. Urbeherrechtsverstöße, Beleidigungen, kinderpornographische Schriften etc.) umgehend vom Board zu entfernen. Er darf den User sogar zur Anzeige bringen.

so viel dazu.. jedoch ist im Gesetzbuch § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(1) Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Geschätzte Daten sind als solche deutlich zu kennzeichnen.
(2) Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
1.
ihre Speicherung unzulässig ist,
2.
es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,
3.
sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
4.
sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten, soweit es sich um Daten über erledigte Sachverhalte handelt und der Betroffene der Löschung nicht widerspricht, am Ende des dritten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr, das der erstmaligen Speicherung folgt, ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.
Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage von § 28a Abs. 2 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gespeichert werden, sind nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, wenn der Betroffene dies verlangt.
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
1.
im Fall des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
2.
Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
3.
eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
(4) Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt.
(4a) Die Tatsache der Sperrung darf nicht übermittelt werden.
(5) Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle widerspricht und eine Prüfung ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung verpflichtet.
(6) Personenbezogene Daten, die unrichtig sind oder deren Richtigkeit bestritten wird, müssen bei der geschäftsmäßigen Datenspeicherung zum Zweck der Übermittlung außer in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 nicht berichtigt, gesperrt oder gelöscht werden, wenn sie aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und zu Dokumentationszwecken gespeichert sind. Auf Verlangen des Betroffenen ist diesen Daten für die Dauer der Speicherung seine Gegendarstellung beizufügen. Die Daten dürfen nicht ohne diese Gegendarstellung übermittelt werden.
(7) Von der Berichtigung unrichtiger Daten, der Sperrung bestrittener Daten sowie der Löschung oder Sperrung wegen Unzulässigkeit der Speicherung sind die Stellen zu verständigen, denen im Rahmen einer Datenübermittlung diese Daten zur Speicherung weitergegeben wurden, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen.
(8) Gesperrte Daten dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen nur übermittelt oder genutzt werden, wenn
1.
es zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und
2.
die Daten hierfür übermittelt oder genutzt werden dürften, wenn sie nicht gesperrt wären.

jedoch muss man dazu sagen das er nicht Ganz Unrecht hat, es ist immer jemand anwesend zu sein der auch User Löschen kann oder andere Sachen.. ich bin ja auch Betreiber von Foren und für Sowas habe ich immer Co-Admins.. die mindestens das machen können was wichtig ist..

so viel erst mal von meine Seite.. Schönen Samstag noch

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BeitragVerfasst: 29.01.2012, 15:25 
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wenn wirs ganz korrekt machen wollen, dann muesste ich eure loeschwuensche schriftlich (briefpost) entgegennehmen und duerfte nur solche akzeptieren. also aufm teppich bleiben. is ja nich so, dass hier irgendjemand eure kreditkarteninformationen hat o. ä.

wer geloescht werden will, schreibt mir eine email oder pn, ich kuemmer mich schon darum. dass ich aber jederzeit am rechner sitze und reagiere, kann keiner verlangen.


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BeitragVerfasst: 29.01.2012, 15:50 
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Er hat ja im Prinzip auch garkein Recht auf Löschung seiner Daten, bis bei dir nachweisbar ein Schreiben eingegangen ist, sprich Einschreiben mit Rückschein o.Ä.

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BeitragVerfasst: 30.01.2012, 08:55 
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in den sinne hast du wohl recht Patrick davon mal abgesehen das hier e nicht wirklich viele Daten gespeichert werden.. naja ich will nicht gelöscht werden daher klinke ich mich mal aus dieses Thema raus..

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