cih hat geschrieben:
schweller müssen eingetragen werden, Domstrebe nicht
Das kannst du so nicht sagen.
Seitenschweller vom Fahrzeughersteller haben eine ABE vom Hersteller.
Beispiel:
Du baust dir Schweller an dein Fahrzeug,
was es ab Serie von dem Fahrzeughersteller schon gab, gibt es vom Hersteller eine Freigabe für das Anbauteil.
Somit ist es eintragungsfrei, wie eine ABE.
Aber diese Freigabe musst du dir beim Hersteller besorgen.
Bei der Domstrebe kann ich dir nicht direkt weiterhelfen.
Aber ein Anruf beim Hersteller der Domstrebe sollte für Klarheit sorgen.
Weißt du den Hersteller nicht, kostet ein Anruf beim Tüv auch nicht viel mehr.