Anhängelasten und Ladungssicherrung

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Standgasrangierer
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Standgasrangierer »

Master_U hat geschrieben:
Weini69 hat geschrieben:Der Fahrer wurde angehalten, Fahrzeuge stillgelegt, Führerschein sichergestellt....
Bis zu diesem Satz glaube ich deine Geschichte, aber vorallem der letzte Halbsatz hier stammt aus "Grimms Märchen".
naja, "Fahrzeug stilllegen" kann ja auch noch andere Gründe gehabt haben und "Führerschein sichergestellt" ebenso...
- Führerschein auf Probe oder "Zweifel an der nötigen Reife, um ein Kraftfahrzeug zu führen", wenn sich der Fahrer uneinsichtig zeigt...
einen endgültigen (oder auch nur vorläufigen) "Entzug der Fahrerlaubnis" muss dann ein Richter aussprechen...
es gibt Fahrleistungen, die möchte man mit einem 8-schüssigen Salut würdigen...
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bei manchen Verkehrsteilnehmern muss man einfach ein Auge zudrücken...
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Corsa Black Mamba
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Die Reihenfolge stimmt, Fahrzeug samt Fahrer anhalten, Fahrzeug stillegen. Wenn mit Füherschein sicherstellen nur das aushändigen der Fahrerlaubniss zwecks Überprüfung gemeint war, auch korrekt. Einbehalten hingegen wird er dann nur, wenn durch die Überladung noch ein Unfall verursacht wird. Nur allein das Überladen rechtfertigt keine Fahrverbot.
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Master_U
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Master_U »

Standgasrangierer hat geschrieben:
Master_U hat geschrieben:
Weini69 hat geschrieben:Der Fahrer wurde angehalten, Fahrzeuge stillgelegt, Führerschein sichergestellt....
Bis zu diesem Satz glaube ich deine Geschichte, aber vorallem der letzte Halbsatz hier stammt aus "Grimms Märchen".
naja, "Fahrzeug stilllegen" kann ja auch noch andere Gründe gehabt haben und "Führerschein sichergestellt" ebenso...
- Führerschein auf Probe oder "Zweifel an der nötigen Reife, um ein Kraftfahrzeug zu führen", wenn sich der Fahrer uneinsichtig zeigt...
einen endgültigen (oder auch nur vorläufigen) "Entzug der Fahrerlaubnis" muss dann ein Richter aussprechen...
Lies einfach mal bitte in der StPO nach. Um es mal kurz zu sagen. Du verwechselst Führerschein mit Fahrerlaubnis. Man kann im Endeffekt die Pappe nur Beschlagnahmen/Sicherstellen, wenn davon auszugehen ist, dass ein Richter dem Typen die Fahrerlaubnis (ein Verwaltungsakt) entzieht. Und das klappt da einfach nicht.
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Corsa Black Mamba
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Nabend, da ist freilich was wichtiges gesagt. Es gibt nämlich ein Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubniss. Wenn ich das noch richtig weiß aus dem letzten Seminar Berufskraftfaher, dann kann man den Führerschein entzogen bekommen, aber die Fahrerlaubniss nicht. Oder war es umgekehrt. Aber wegnehmen kann man immer nur eins.
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Master_U »

Die Fahrerlaubnis ist ein Verwaltungsakt, der Führerschein nur das Dokument und beides kann dir weggenommen werden.

Der Führerschein wird dir weggenommen, wenn du z.B. zu schnell fährst, ne Sufffahrt (im Ordnungswidrigkeitenbereich) und halt die ganzen anderen Dinge, welche halt nen Fahrverbot geben. Du gibst ihn dann bei entsprechender Stelle ab und bekommst ihn nach dem festen Zeitraum wieder. Effektiv hast du noch eine Fahrerlaubnis, aber die hat halt für den Zeitraum "Urlaub".

Die Fahrerlaubnis verliert man, wenn man z.B. ne Verkehrsstraftat begeht (Trunkenheitsfahrt im Straftatbereich). Die Polizei beschlagnahmt dann vor Ort den Führerschein, denn es ist davon auszugehen, dass dir ein Richter die Fahrerlaubnis entzieht. Den Zeitraum für den Entzug der Fahrerlaubnis, legt das Gericht fest. Was danach passiert - MPU, einfach wieder Aushändigung des Dokuments und dementsprechend der Fahrerlaubnis, etc. legt auch das Gericht fest. Nen Kumpel wurde z.B. im Straftatbereich mit Alkohol angehalten - das Gericht hat ihm für 1,5 Jahre die Fahrerlaubnis entzogen und danach hat er sie, weil er ansonsten ne lupenreine Weste hat, diese einfach zurückerhalten. Den Arschtritt den er von mir bekommen hat, hat das Gericht natürlich nicht festgelegt, aber seine Mandeln haben noch etwas von meinem Fuß gespürt.

Die Fahrerlaubnis kann aber auch auf dem Verwaltungsweg entzogen werden - so macht das Land Berlin das sehr gerne (und das finde ich geil). Wird man mehrfach unter Drogen bzw. Alkohol angetroffen (jeweils im Ordnungswidrigkeitenbereich), sagt die Führerscheinstelle in Berlin "Warte mal, der XY wurde hat jetzt schon 3 Trunkenheitsfahrten im Ordnungswidrigkeitenbereich / 3 Fahrten und Drogeneinfluss gehabt - der ist doch charakterlich nicht in der Lage ein Fahrzeug zu führen." Und schon wird einem die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg entzogen und dagegen vor Gericht anzukommen ist sehr sehr schwierig. Ist immer ne sehr lustige Situation, wenn ich mir das Grinsen bei ner Kontrolle verkneifen muss, weil die Deppen denken "naja, 1 Monat Fahrverbot, paar Hundert Euro und dann darf ich wieder" :driving:
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von der_Crouser »

Wenn nicht auf die nette, dann eben auf die harte Tour :mrgreen:

Da Du es so prima unterteilt hast und mal so aus reiner Neugier, wo hört die Ordnungswidrigkeit auf ?
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Master_U »

Meinst du jetzt für ne Drunkenheitsfahrt oder was? 0,5 - 1,1 Promille OHNE alkoholtyische Beweisanzeichen (Schlängellinien, Unfall, enthemmt Fahrweise) ist ne Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille ist man immer im Straftatbereich bzw. bei 0,3 - 1,1 Promille MIT alkoholtypischen Beweisanzeichen ist es auch eine Straftat.

Drogenfahrt immer Ordnungswidrigkeit, da dort nicht solche Werte festgelegt werden können - es müssten ja dazu "Versuchspersonen" illegale Substanzen nehmen. Es gibt nen Grenzwert, ab wann ein Verfahren eingeleitet wird, aber die hab ich nicht im Kopf. Wenn ich vor Ort meine paar Tests mache, die dann vielleicht zu ner Blutentnahme führen, schreiben wir die Ordnungswidrigkeitenanzeige vor, aber der Wert wird es vom Sachbearbeiter eingetragen, denn er muss das Ergebnis der Blutentnahme abwarten. Wenn der Wert nicht erreicht wird, geht die Anzeige in den Schredder, ABER die Führerscheinstelle bekommt trotzdem Kenntnis. Und dann könnte irgendwann das eintreten, was ich unten geschrieben habe bzw. die Führerscheinstelle ordnet ne MPU oder ne bestimmte Anzahl von Screenings an (die übrigens schweineteuer sind und verpasst man z.B. das 8 von 10 Screenings, muss man wieder von vorn Anfangen)

Ansonsten fängt die Straftat dann bei allen Delikten an, die im StGB bzw. im der StVG stehen. Die Ordnungswidrigkeiten kannst du dir im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ansehen (Parken, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Abbiegen, blablablub) oder Onkel Alex fragen :)
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von CCSS »

Sehr interessant mal Ausführungen direkt "von der Front" zu hören. :dafür:

Da bin ich doch schon ein wenig froh, keine Drogen zu nehmen und auch nicht mit Alkohol hinterm Lenkrad zu hocken! :mrgreen:
Gruss Sebi

Weini69
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Weini69 »

Da es um einen meiner Beiträge eine rege Diskusion gibt möcht ich mal etwas dazu sagen.

1. Das Fahrzeug und der Anhänger wurden stillgelegt und zur Begutachtung an einen Sachverständigen überstellt.
2. Der Führerschein des Fahrers wurde sichergestellt.

Ich traf den Fahrer eine Weile später wieder im Baumarkt. Da er wieder einige Gartenbaustoffe kauft, sagte ich ihm gleich, dass ich ihm diese nicht auf sein Gespann laden würde. Daraufhin sagte er selber zu mir, dass dies nicht ginge. Er dürfe nicht mehr selber fahren, kein Führerschein mehr. Nach dem letzten Einkauf wäre er in eine Polizeikontrolle geraten, als Folge wären die Fahrzeuge stillgelegt worden.

Keine Ahnung was gewesen ist, Fakt ist: Der Fahrer selber sagte Führerschein weg und Fahrzeuge stillgelegt.
Opel Zafira A Z18XE für mich, ein Astra G Z16XE für die schönste Frau der Welt, meine. Hoffentlich bald ein Corsa C Z12XE im Einsatz.....

Kfz-Mechaniker, bis 1996 bei einem FOH in Berlin. Div. Werkzeuge vorhanden, Schweisgeräte, Lenkradabzieher, Federspanner, OpCom Kompressor und Zubehör usw. Helfe gerne, solange es meine Zeit als Ehemann und Vater von zwei Söhnen zuläßt.

Matthias oder Matze

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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Standgasrangierer »

Master_U hat geschrieben:Du verwechselst Führerschein mit Fahrerlaubnis. Man kann im Endeffekt die Pappe nur beschlagnahmen/sicherstellen, wenn davon auszugehen ist, dass ein Richter dem Typen die Fahrerlaubnis (ein Verwaltungsakt) entzieht. Und das klappt da einfach nicht.
bin eben von dem Fall "charakterlich nicht geeignet" ausgegangen...

die klassische Formulierung meines Fahrlehrers zum Thema Fahrerlaubnis lautete: "der Führerschein ist nur ein Dokument, das belegen soll, dass der Besitzer körperlich und geistig in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen..."
- muss nur aus'm Fenster auf den Parkplatz schauen, um zu sehen, wie sehr die Betonung doch auf "soll" liegt... :roll:
- hoffentlich nageln die die Damen und Herren Ingenieure ihre Fluggeräte nicht ebenso sorglos zusammen, wie da geparkt wird... :wink:
(oder es läuft hier irgendwo ein Wettkampf, wie man mit möglichst wenig Auto eine möglichst große Parkfläche belegt - und ich weiß nur wieder mal von nichts... :wink: )
es gibt Fahrleistungen, die möchte man mit einem 8-schüssigen Salut würdigen...
- Kaliber .50...
- voll in die Breitseite! :babble: :gun:


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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von JuppesSchmiede »

Standgasrangierer hat geschrieben: die klassische Formulierung meines Fahrlehrers zum Thema Fahrerlaubnis lautete: "der Führerschein ist nur ein Dokument, das belegen soll, dass der Besitzer körperlich und geistig in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen..."
- muss nur aus'm Fenster auf den Parkplatz schauen, um zu sehen, wie sehr die Betonung doch auf "soll" liegt... :roll:
Das ist nun deine Meinung, wer weiß wieviele so über dein Fahrkönnen denken.... :poke:

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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Grad im Netz gefunden:Wie durch ein Wunder unverletzter Fahrer
Eisenstange durchschlägt Pkw-Scheibe

Bild

Soviel zum Thema Ladungssicherung. :wink:

Edit: Weil ihr so rum diskutiert habt wegne dem Füherscheinentzug usw. Ich kann das nicht bestätigen, da ich wegen eines solchen Deliktes noch nicht angehalten wurde, Gott sei dank.
Mir ist mal während der Fahrt von einem geladenen Fzg das hintere Ausstellfenster raus geflogen und dem Hintermann die ganzen Splitter auf die Haube. Wurde ohne Polizei geregelt.
Aber ich weiß definitiv, das bei Verstößen die Kontrollbehörden unterschiedliche Auslegungen und Strafen verhängen. Deswegen ist es mittlerweile auch so, das die Herren vom BAG mittlerweile lieber gesehen sind als die von der Polizei. Die BAG ist nämlich eine Bundesbehörde und hat einen Bundeseinheitliches Tarifsystem, während die Polizei Ländersache ist und jedes Bundesland andere Gebühren verlangt. Ob sich das mit der Reform dieses Jahr geändert hat, weiß ich auch nicht. So oft werd ich dann doch net gestraft. :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Standgasrangierer »

JuppesSchmiede hat geschrieben:Das ist nun deine Meinung, wer weiß wieviele so über dein Fahrkönnen denken.... :poke:
nach 30 Jahren Führerschein, in denen ich weder Tote noch Verletzte zu verantworten hatte, und seit 10 Jahren noch nicht mal mehr kleinere "Blech"-schäden (eigentlich immer nur Parkrempler), ist mir das relativ egal... :mrgreen:
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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von JuppesSchmiede »

Ich kenne genug die über 40 Jahre unfallfrei fahren, aber auch nur weil die anderen auf denen aufpassen.... :wink:

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Re: Anhängelasten und Ladungssicherrung

Beitrag von Standgasrangierer »

JuppesSchmiede hat geschrieben:Ich kenne genug die über 40 Jahre unfallfrei fahren, aber auch nur weil die anderen auf denen aufpassen.... :wink:
... und sich dabei eines derartig auffälligen Fahrstils befleißigen, dass alle anderen gleich wissen, dass hier erhöhte Vorsicht geboten ist...? :wink:
- Kamikaze-Fahrer und Träger des schwarzen Sicherheitsgurts? :mrgreen:
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