Nationale Altfahrzeugverordnung

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Corsa Black Mamba
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Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Servus Leute, ich komm vorhin von meiner Privatarbeit heim (richte grad den roten her) und stöber noch nach Materialien, wo ich noch besorgen muss. Und dabei stoße ich dann auf folgen Hinweis :(Entspricht den gesetzlichen Vorgaben der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und dem nationalen Altfahrzeug-Gesetz).
Da bin ich dann mal ein wenig stutzig geworden, da ich ja täglich mit den Autos schaffe.
Da ich einen abgemeldeten Kandidaten noch bei mir vorm Haus auf meinem Parkplatz stehen hab, hab ich mir dann so Gedanken gemacht. Rein nach dieser Verordnung müsste das Auto dem Verwerter zugeführt werden.
In dieser Verordnung heißt es, Altfahrzeuge sind Fahrzeuge die nicht mehr verkehrstüchtig sind oder deren Instandsetzung den Wert übersteigt (also Abfall). Autos sind auch Abfall, wenn die ursprünglichen Zweckbestimmungen weggefallen sind. Also nix mit nem Auto an Dübeln und dann an die Hauswand hängen.
Seit 2006 müssen bei Altautos mindestens 85% des ursprünglichen Gewichtes der Wiederverwertung zugeführt werden, seit 2015 auf freiwilliger Basis mindestens 95 %.
Wenn ich jetzt mal überleg, wie oft uns Werkstätten oder Abschlepper Karossen bringen, wo schon Motor oder dies und jenes fehlt, dann denk ich mir jetzt, das Gesetz können nicht wirklich viele kennen, auch wenn sie tagtäglich mit Autos schaffen.
Wer denkt sich eigentlich diese hohlen Verordnungen aus? :pille: :pille:
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wolle1982
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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von wolle1982 »

Die Banane muss auch krum sein. Gibs auch eine EG Verordnung für.

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Copperhead
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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von Copperhead »

Polizei und Ordnungsamt scheinen davon aber auch nicht viel zu wissen, zumindest solang das betreffende Auto nirgendwo im Weg rumsteht, jedenfalls hab ich noch nie mitbekommen dass jemand aufgefordert wurde, doch sein Auto bitte mal zum nächsten Schrotti zu schaffen :gruebel: Ich hör von dieser Verordnung jetzt auch zum ersten mal, ganz sicher, dass die immer noch gilt?

Das mit der Banane stimmt übrigens leider, es gibt auch noch für viele andere Obst- und Gemüsesorten Bestimmungen, wie das Zeug auszusehen hat. Ein Grund, warum so viele Lebensmittel weggeschmissen werden, weil sie zwar vollkommen in Ordnung sind, aber halt nicht den Vorgaben entsprechen.
Mal ehrlich, wenn man sich Gemüse klein schneidet, um es zu kochen, interessiert da irgendwen wie es vorher ausgesehen hat?
Und ja, Leute die solche Gesetze machen werden tatsächlich bezahlt :dagegen:
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wolle1982
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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von wolle1982 »

Die Verordnung altfahrzeuge gilt doch auch nur auf öffentlichen Grund. Was ich auf mein privates Gelände stelle ist ja meine Sache.

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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von Corsa Black Mamba »

wolle1982 hat geschrieben:Die Verordnung altfahrzeuge gilt doch auch nur auf öffentlichen Grund. Was ich auf mein privates Gelände stelle ist ja meine Sache.

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Moin, nicht ganz richtig. Ich hab jetzt über meine Fa. 3 mal den Auftrag erhalten, Autos der Entsorgung zuzuführen, bzw abzuholen, die abgemeldet in der Wiese standen. Da spielt es keine Rolle, ob privat (die Grundstücke waren privat).
Bei dem letzten Fall war es sogar so, das ich die Polizei dazu holen mußte, um selber nix falsch zu machen, weil beim vorbereiten zum aufladen plötzlich der Besitzer der Autos dastand und mir drohte.
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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von CCSS »

Dann weiß ich, das mein Ex- Nachbar wohl bald ein paar Problemchen bekommen könnte.
Bei dessen Altfuhrpark aufm Gelände. :mrgreen:
Gruss Sebi

Copperhead
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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von Copperhead »

Was ein Rotz... Heißt das, man darf nicht mal mehr auf seinem eigenen Grund und Boden einen Ersatzteilspender stehen haben?
Der geistige Horizont ist der Abstand zwischen Brett und Hirn.

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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Copperhead hat geschrieben:Was ein Rotz... Heißt das, man darf nicht mal mehr auf seinem eigenen Grund und Boden einen Ersatzteilspender stehen haben?
Solang der Grund und Boden nicht dafür ausgelegt ist, eventuell ausfließende Flüssigkeiten oder Gefahrenstoffe aufzuhalten, darfst du es nicht. Streng genommen. Sprich, du mußt einen Ölabscheider auf deinem Grundstück haben, über die Möglichkeit verfügen, Benzin verdampfungsfrei
abzusaugen.
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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von www.corsafan.de »

Copperhead hat geschrieben:Was ein Rotz... Heißt das, man darf nicht mal mehr auf seinem eigenen Grund und Boden einen Ersatzteilspender stehen haben?
Nur in einer Garage oder Halle, soweit ich weiss. Was abgemeldet und ohne TÜV draussen herumsteht, ist quasi Sondermüll, der entsorgt werden muss.

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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von CCSS »

Jetzt mal ohne Spaß:

dann wären hier im oberbergischen wirklich eine Menge Leute mit einem Fuß im Knast: scheinbar wird die "Sondermüllentsorgung" nicht so hart durchgesetzt.
Gruss Sebi

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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Das ist Ermessensspielraum. Das Ordnungsamt schickt in solchen Fällen entweder Mitarbeiter los oder beauftragt die Polizeibehörde damit, vorbei zu fahren und das Auto zu überprüfen. In diesem Fall sei auch erwähnt, ein gute nachbarschaftliches Verhältnis ist dabei durchaus hilfreich. Denn ein böser Nachbar kann auch bei der Polizei anrufen und einen anschwärzen und dann kommen sie. So, und stellt nun Polizei oder Ordnungsamt fest, das für ihren Geschmack das 'Fahrzeug eine Gefahr darstellt wegen Flüssigkeitsverlust, war es das. Dann bekommt das Fahrzeug so einen roten Punkt mit einem Datum. Ist es bis zu dem Tag nicht entfernt wird sofort eine Verwertung mit der Abholung beauftragt. In der Regel sind Fahrzeuge auf privaten Grundstücken aber nicht so sehr ein Dorn im Auge wie Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrs oder Parkraum.
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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von CCSS »

Jeb: also bei öffentlich abgestellten Fahrzeugen gehts hier auch schneller.

Ich bin mal gespannt, wie lange der Audi A4 der Nachbarn noch abgemeldet an der Straße gammeln darf (mit Verkaufsschild). Sind erst ein paar Monate... :mrgreen:
Gruss Sebi

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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von Kaiser »

www.corsafan.de hat geschrieben:
Copperhead hat geschrieben:Was ein Rotz... Heißt das, man darf nicht mal mehr auf seinem eigenen Grund und Boden einen Ersatzteilspender stehen haben?
Nur in einer Garage oder Halle, soweit ich weiss. Was abgemeldet und ohne TÜV draussen herumsteht, ist quasi Sondermüll, der entsorgt werden muss.
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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von Kaiser »

Ihm hat man es auch vorgeworfen:

https://www.youtube.com/watch?v=0WACUjGxNbw

Gruß,

Kai
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Re: Nationale Altfahrzeugverordnung

Beitrag von Copperhead »

Meine Güte, da blutet mit das Herz wenn ich so ein großartiges Auto so vergammeln seh :cry:
Aber Respekt dass der nach Jahren mal eben so angesprungen ist :dafür:
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