Welchen Erfolg hat eine Anzeige wegen Nötigung?

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Pitt61
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Welchen Erfolg hat eine Anzeige wegen Nötigung?

Beitrag von Pitt61 »

Hallo ,

Einmal eine ganz andere Frage,

Heute auf der A 61 Richtung Koblenz...
Ich will meinem Überholvorgan beenden...dabei bzw. kurz bevor ich wieder auf der rechten Spur bin. .
fährt ein SUV-Fahrer so schnell und dicht auf mich auf, dass ich wirklich glaubte ..' jetzt rammt er mich gleich'.
Klar erschreckt man sich bei solch einer Aktion..Denn es ist ziemlich rücksichtslos und gefährdend. ( Paragraph 1 der STVO ist dem Fahrer scheinbar überhaupt nicht geläufig.)

Ich weiß. .so was geschieht bei uns in Deutschland hunderte- o. sogar tausende Male am Tag.

Trotzdem möchte ich fragen, was bei einer Anzeige, die ich gegen diesen Autobahnrüpel im geschilderten Fall einreichen will, passieren würde...
KFZ-Kennzeichen des Dränglers ist bekannt und ich habe einen unabhängigen Zeugen ..

..??

Grüße,

Pitt

Acki
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Re: Welchen Erfolg hat eine Anzeige wegen Nötigung?

Beitrag von Acki »

Kannst du den Fahrer identifizieren bzw. gut beschreiben?
Anzeige gegen den Halter geht ja nicht.

Gruß Acki

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Corsa Black Mamba
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Re: Welchen Erfolg hat eine Anzeige wegen Nötigung?

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Ich kann dir das ziemlich genau sagen. Das geht so aus, ausser Papierkram und Gespräch bei der Polizei geht das aus wie das Hornberger schießen.
Ich weiß das aus eigener Erfahrung. Ich hatte auch schon so eine Situation, hab denjenigen auch angezeigt, sie haben denjenigen sogar später stoppen können an einer Auffahrt. Ich hab das Manöver sogar gefilmt gehabt. Gegner erstattete Gegenanzeige .Aber war nicht beweiskräftig genug. Ging also 0:0 aus.
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CCSS
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Re: Welchen Erfolg hat eine Anzeige wegen Nötigung?

Beitrag von CCSS »

Abend.

Jo: tatsächlich ist das immer so ein Glücksspiel.

Ganz wichtig, von Acki schon angesprochen: du musst den Fahrer wieder erkennen und genau beschreiben können.

Dazu auch mal 3 Fälle aus der Praxis:

1.)

Zum einen habe ich mal einen Smart überholt, der mit 50 durch eine 70er Zone schlich. Darüber war der so angepisst, dass er mich an der nächsten Kreuzung (ja, er hat nach dem Überholmanäver Gas gegeben) dumm angemacht hat, auch fielen die Worte "dich zeig ich an". Beim Wegfahren habe ich dann die Hand aus dem Fenster gehalten und eine "Laber doch"- Bewegung gemacht.

Tja: ein paar Tage später die Anzeige bei mir in der Post: Vorwurf: ich hätte den Typen genötigt (sehr lange dicht aufgefahren), danach als "Arschloch" beschimpft und letztendlich den Mittelfinger gezeigt.

Mein Anwalt hat dann mit der Staatsanwaltschaft einen Deal eingefädelt, der mich 250€ gekostet hat (zzgl. 100€ SB an meine Rechtschutzversicherung):

Grund: Es steht hier zu stark Aussage gegen Aussage UND der Smartfahrer hat mich eindeutig beschreiben können: der Ausgang der Sache hätte stark vom Richter abgehangen: glaubt der mir mehr, als dem Smart Spacko, oder dem mehr als mir. Das Risiko war einfach zu hoch! Also zähneknirschend gezahlt und gut war.

2.)

Ich war zusammen mit meinem Vatter in dessen alten Audi A3 1.9 TDI (131PS) auf der Autobahn unterwegs. Baustellenbereich, 80km/h, wir mit knapp 100km/h links. Von hinten nähert sich ein 3er BMW sehr schnell und drängelt aufs übelste: 3m Abstand geschätzt.

Als frei wurde, sind wir rechts rüber, BMW blieb links und wollte vorbei. Kam er aber nicht... *hust*.
Irgendwann sind wir vom Gas, BMW vorbei, wir ganz normal dahinter und weiter die Geschwindigkeit erhöht.

BMW geht rechts rüber, wir wollen wieder vorbei (irgendwie ging der Audi deutlich besser als der 318 ti (143PS) von dem Typen.
Ob ihm das gestunken hat? Bei 180km/h kam er von rechts zackig links rüber vor uns gezogen (wir waren fast auf seiner Höhe!) und hat sofort VOLL geankert. Wir auch, bei 190 km/h ratterndes ABS hat man auch nicht alle Tage und hat auch mich als Rallyeerfahrenen kurz erschrocken.

Der Typ ist dann kurz danach mit Mittelfinger von der Autobahn runter.

Anzeige erstellt. Gerichtsverhandlung vorm Amtsgericht. Ende vom Lied in Runde 1:

4500€ Strafe, 1 Jahr Führerscheinentzug + Sperre + MPU für den BMW Typen.

Wir haben den Fahrer beide im Gericht nicht wieder erkennen können, allerdings konnten wir ihn so gut beschreiben, dass unsere Beschreibung auf ein altes Passbild von ihm zutraf.

Folgend kam es zu Runde 2: Landgericht. Selbes Spiel, aber:

Freispruch für den Fahrer vom BMW! Grund: kein eindeutiges wieder erkennen vor Gericht UND ein Gerichtsfehler: irgendein Eintrag in einer Akte fehlte. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die uns glauben, aber hier keine Handhabe haben!

Fall 3.)

Ich fahre auf einer Landstraße und möchte bei erlaubten 100km/h einen mit 70km/h da rum eiernde Mercedes G- Klasse auf einer längeren Geraden überholen. Der tritt allerdings als ich neben ihm bin voll drauf, extra als auch Gegenverkehr kam.
Ich war zu dem Zeitpunkt dabei meinen Motor noch einzufahren und habe recht gemütlich überholt.

Ich kam also nicht mehr vorbei und musste mich wieder hinter der G- Klasse einordnen. Der fuhr dann kurz 100, dann wieder 70. Beim nächsten Versuch zu überholen, gab der natürlich wieder Gas. Den Schuh muss ich mir anziehen, dass ich es nochmal versucht habe, obwohl mir schon klar war, dass der nochmal Gas gibt.
Aber es war ungefährlich, weil sehr lange Gerade und kein Auto weit und breit.

Ich fand das so Verhalten so asozial, dass ich da mal eine Anzeige geschrieben hatte. Leider ein Firmenfahrzeug, Fahrer auch nur unzureichend von mir zu beschreiben. Polizei hat deutlich gemacht, dass die mir glauben, weil das entsprechende Fahrzeug schon mal aufgefallen ist.

Allerdings auch ohne Fahrerbeschreibung, für Fahrtenbuch auch zu wenige Anhaltspunkte.


Ihr seht also: Der Fahrer muss identifizierbar sein!

In deinem Fall würde ich eine Anzeige aufgeben: der unabhängige Zeuge ist sehr wichtig und sollte stark helfen.
Gruss Sebi

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