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BeitragVerfasst: 28.01.2012, 19:54 
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ADAC-Holer
ADAC-Holer

Registriert: 20.09.2010, 16:23
Beiträge: 5
Hier in Limburg sind zahlreiche Autos auch vorne getönt.

Wieviel Prozent sind für vorne pfehlenswert damit man straffrei cruisen kann?


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BeitragVerfasst: 28.01.2012, 23:37 
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Schrauber
Schrauber
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Registriert: 08.12.2011, 23:21
Beiträge: 292
Fahrzeug: Corsa A 1.0 10sOHV
Eigentlich 0,0 aber wenn man sie fluten lässt kann man 5% realisieren ohne bei jeder kontrolle.ärger zu riskieren, ist aber dennoch verboten.
Soll aber angeblich bald anders werden, das bis 15% legalisiert wird. Ist aber bis jetzt nur ein Gerücht

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BeitragVerfasst: 29.01.2012, 01:08 
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Schrauber
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Registriert: 21.03.2011, 13:49
Beiträge: 425
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Fahrzeug: Corsa B Cappuccino
Komme auch aus der nähe von Limburg und habe noch keinen einzigen mit ner getönten Frontscheibe gesehen, höchstens einen Blendstreifen
: -)

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BeitragVerfasst: 29.01.2012, 09:47 
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Echter Corsafan
Echter Corsafan
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Registriert: 23.04.2004, 08:26
Beiträge: 1004
Wohnort: Gera + Teltow
Bei Colorverglasung ist doch die Windschutzscheibe auch getönt.

Mehr als 5% sind definitiv nicht bei meinem A Corsa.
Wenn man es nicht weiß sieht man es auch kaum.

Das bei den vorderen Scheiben keine Folien erlaubt sind sollte bekannt sein.
Aber fragt doch mal bei Carglas und wie die alle heißen nach tönungen für vorn...

Btw, man kann sich auch Windschutzscheiben mit Heizdrähten anfertigen lassen.

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BeitragVerfasst: 29.01.2012, 18:41 
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ADAC-Holer
ADAC-Holer

Registriert: 20.09.2010, 16:23
Beiträge: 5
Ich rede von den vorderen Seitenscheiben, nicht die Winchutzscheibe.

Ebenfalls im Eu aussland sieht man oft getönte Frontseitenscheiben: tschechien, rumänien, england, niederlande.

Dann müsste es ja in D auch gehen.

Wann soll das denn kommen mit den 15%? Hört sich nach wuatsch an, 15% tönung merkt man garnicht. 30% sind ja schon heute legal.


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BeitragVerfasst: 29.01.2012, 18:58 
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Echter Corsafan
Echter Corsafan
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Registriert: 23.04.2004, 08:26
Beiträge: 1004
Wohnort: Gera + Teltow
Hier kann mans recht ausführlich nachlesen: http://www.autoextrem.de/showthread,t-10412.htm

Wenn in einem EU-Mitgliedstaat etwas anderes erlaubt ist, heißt das noch nicht das es auch bei uns erlaubt ist oder sein wird. Wenn allerdings EU-weit etwas erlaubt wird, ähnlich der Tagfahrleuchten oder Tuningteile mit EG-Betriebserlaubnis, dann ist auch bei uns gültig, auch wenn die StVZO was anderes vorschreibt.

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