Kurzzeitkennzeichen

Fragen zu Eintragungen bei den Prüfeinrichtungen (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
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Standgasrangierer
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Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Standgasrangierer »

Servus...

ich denke mal, das Thema Kurzzeitkennzeichen passt noch am besten hier rein.

'n Kumpel meinte, KzKZ gäbe es nur noch, wenn das Fahrzeug noch "TÜV" hat, und war leidlich überrascht, als ich gestern mit KzKZ aufgeschlagen bin, um meine Ninja zur HU vorzufahren.

auf kurzzeitkennzeichen.de habe ich nur die üblichen und zu erwartenden Hinweise gefunden:
- Überführungsfahrten (ggf. auch Werkstatt)
- Prüfungsfahrten (HU/AU/)
- Probefahrten

eine gültige HU-Plakette bräuchte man demnach nur für ein Zoll-Kennzeichen (das geht dann auch länger als 5 Tage).

hat von euch noch jemand von dem Gerücht gehört, dass man (demnächst?) für ein KzKZ eine gültige HU-Plakette benötigt?
und welche Möglichkeiten wären dann vorgesehen, ein Fahrzeug legal und PHP-versichert zur HU vorzufahren, bzw. zu der Werkstatt, die den Job übernehmen soll (und hoffentlich ein rotes 06er Kennzeichen hat, mit dem dann aber auch nur der Antragsteller (keine Angestellten) versichert herumfahren darf)?

ich meine, für "Fahren ohne Versicherungsschutz" hätte ich auch die Kennzeichen meiner Cora nehmen können...
- ob das allerdings bei der Prüfstelle so gut angekommen wäre?
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Kaiser »

"Gebrauchtwagen ohne gültige TÜV-Plakette drohen bald unverkäuflich zu werden: Die bislang benutzten „Kurzzeit-Kennzeichen“ für die Tour nach Hause, Probefahrt oder Überführung in eine Werkstatt werden ab April 2015 in ihrer Nutzungsmöglichkeit stark eingeschränkt." [mobile.de]

Dagegen gibts wohl ne Online-Petition.

JETZT ist Gelegenheit, sich mit einem alten Abschleppwagen selbstständig zu machen 8)

Gruß,

Kai
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Corsa1993 »

Schon längst beschlossene Sache. :gun: Aber erst ab 1.4.15. Ich hoffe noch auf einen Aprilscherz. :scherzkeks:

Grüße

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Escobar_q
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Escobar_q »

Naja, eigentlich wurde das ja nur geändert weil manche Idioten es massiv übertreiben mussten und mit höchstgradig gefährlichen Kisten auf der Straße waren, die nicht ansatzweise verkehrssicher waren. :cussing:

Das rückt die Lücke natürlich in ein extrem schlechtes Licht..

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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von JuppesSchmiede »

Das ist doch so ein Thema, wo jeder was weiß, aber keiner was weiß was richtig ist, ich werde da ganz einfach beim Strassenverkehrsamt nachfragen wie das ab dem 1.4.15 ist. Was man so Online findet hilft nicht weiter, bei 10 Seiten hat man auch 10 verschiedene Meinungen.

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Escobar_q
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Escobar_q »

Du kannst ab 1.4.15 nur noch mit so einem Kennzeichen mit Einverständnis deiner Versicherung zu Prüfstellen (z.B. TÜV) oder einer Werkstatt fahren.

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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von JuppesSchmiede »

Ich habe soeben mal eine Anfrage am Strassenverkehrsamt gestellt, selbst bei denen auf der Seite steht noch nichts zu dem Thema, was man darf und was man nicht darf.

Wenn die Versicherung es nicht wollte das man die Kennzeichen nutzt, dann bräuchten sie dazu keine Versicherung raus zu geben.... :wink:

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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Standgasrangierer »

das könnte man doch auch noch einfacher haben: wenn man ein Fahrzeug angemeldet und versichert hat, dessen Kennzeichen nutzen können (wenn die Versicherung damit einverstanden ist).
(ach ja, manchmal träume ich halt gern...:mrgreen:)

Die HDi hat sich schon vor zwei Jahren gegen eine Versicherung für KzKZ gesträubt.
Beim Schildermacher vor Ort gibt's die Versicherung für 60€, aber nur, wenn man auch im Zulassungsbezirk wohnhaft ist.
für die letzte Aktion habe ich über kurzzeitkennzeichen.de eine Versicherung gefunden, die nicht nur deutlich günstiger war, damit wäre ggf. auch die Einschränkung "nur am gemeldeten Wohnsitz" hinfällig.
(ein Kumpel hat mal im Urlaub an der Ostsee sein Auto geschrottet und ist dann mit einem Gebrauchtwagen mit KzKZ wieder nach Hause gefahren. der war ehrlich überrascht, als das letztes Jahr im Nachbarlandkreis (von LL nach A) schon nicht mehr funktionieren sollte, aber ich meine, das eigentliche Problem war da auch die eVB.)

eine andere Ausnahmeregelung war ja bisher, dass man am Tag der Abmeldung auch mit den entwerteten Kennzeichen noch zum Verwerter fahren darf.
- soll diese Regelung womöglich auch zum 01.04. gekippt werden?
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Gott sei Dank muss ich mir da kein Kopf drüber machen. Wenn mein abgemeldeter schwarzer dann mal endlich soweit ist, um dem TÜV präsentiert zu werden für ein Gutachten zur Erlangung einer Wiederzulassung, dann nehm ich einfach den T5 Abschlepper vom Geschäft. Mein Chef ist da so freundlich und stellt den mir auch privat zur Verfügung. :mrgreen: :saufen:
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von JuppesSchmiede »

Je nach Abnahme nützt einem das transportieren per Hänger z.Bs. nichts, einige Prüfer nehmen solche Fahrzeuge sogar garnicht an, weil sie die Fahrzeuge im Öffentlichen Verkehr bewegen müssen.

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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Corsa Black Mamba »

:mrgreen: Das ist doch mal persönliches Pech für den Prüfer. Es steht nirgendwo was, das du, um eine Abnahme beim TÜV machen zu lassen, dein Fahrzeug angemeldet sein muss. Zumindest war es bis jetzt nichzt der Fall. Und ich denk auch mal nicht, das die jetzige Regierung eine Revolte in Deutschland entfachen möchte, indem sie diese Regel kippt.
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von JuppesSchmiede »

Das muss ja auch nirgends stehen, wenn du einen gültigen Führerschein hast weißt du es ja, das TÜV Gelände ist ein öffentlich zugängliches Gelände und somit muss jedes Fahrzeug welches sich dort bewegt regulär angemeldet sein. Somit ist es kein Pesch vom Prüfer, sondern das Pesch für den der dort so auftaucht und es dem Prüfer dann stört, klar die meisten drücken da alle Augen zu.

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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Standgasrangierer »

Corsa Black Mamba sinngemäß hat geschrieben:Es steht doch nirgendwo, dass dein Fahrzeug für eine HU angemeldet sein muss.
normalerweise würde man doch sagen: "ohne Zulassung keine HU und ohne HU keine Zulassung? - geht doch gar nich!" :roll:
is aber für viele Realität: ohne Wohnung kein Job, ohne Job keine Wohnung... :roll:
also nix worauf man hoffen sollte... :roll:

vielleicht sollte das Volk, als Souverän und Dienstherr, jenen Knallchargen, die solche Gesetze abwinken, mal den Dienstwagen entziehen... :? :babble:
("zwickt's mi, i glab, i dram..." :wink:)
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von JuppesSchmiede »

Ich habe soeben eine Antwort vom Strassenverkehrsamt erhalten, dort hatte der Mitarbeiter der mir schrieb nun noch selber keine 100% Info dazu, er verwies mich aber auf den Gesetzestext den es seit Herbst dazu gibt.

http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/media ... _72270.pdf

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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Standgasrangierer »

wer hat unseren VolXvertretern eigentlich das Mandat erteilt, ao einen ScheiB durchzudrücken?! :pille:

heute erneut ein KuKZ - diesmal für meine Nachbarin und ihren Frosch - beantragt.
laut www.kurzzeitkennzeichen.de hat sich ab dem 1. April 2015 eigentlich nichts maßgebliches geändert.
- nur die Versicherung für die 5 Tage kostet jetzt statt 36,95 glatte 40€uro...
in der praktischen Ausführung allerdings durchaus: jetzt müssen Papiere vorgelegt werden.
statt des auf o.g. Website erwähnten rosa Scheins wird jetzt ein klassischer provisorischer Schein ausgegeben...
und jetzt kommt der größte Gag: wenn das Fahrzeug TÜV hätte, könnte ich es ja ganz regulär zulassen und bräuchte kein KuKZ! :wall:
ohne TÜV aber darf ich mit diesem Kennzeichen nur innerhalb des Landkreises zur "nächsten" Sachverständigenprüfstelle, d.h. bei uns in Friedberg 20km bis Aichach, denn in FDB selbst gibt's m.W. gar keine Prüfstelle, im Landkreis (10km) immerhin KÜS und GTÜ, aber vielleicht hab ich in die ja kein gesteigertes Vertrauen.
DeKra und TÜV wären zwar keine 5km weit entfernt, liegen aber im Stadtbereich Augsburg und damit nicht mehr im eigenen Landkreis...

wer sich das ausgedacht hat, der furzt doch nicht nur in den Sessel... :roll:
wie ich die Werkstatt erreichen soll, in der ich etwaige festgestellte Mängel beseitigen (lassen) kann, ist damit auch nicht geklärt.
offiziell darf ich die Restlaufzeit des KuKZ erst dann nutzen, wenn ich die HU-Plakette erhalten habe...
ich seh's aber so, dass mich das Gutachten, egal wie's ausfällt, berechtigt, die Mängel umgehend zu beseitigen...
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