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 Betreff des Beitrags: Mein erstes Auto .. Einige Fragen
BeitragVerfasst: 02.08.2009, 09:49 
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ADAC-Holer
ADAC-Holer

Registriert: 30.07.2009, 11:34
Beiträge: 11
Moin,

Ich bekomme Mitte Oktober meinen Corsa B ..
Dieser hat noch bis 10/09 HU+AU

Wie genau gehe ich nun vor um ihn auf meinen Namen anzumelden und ihn durch den TüV zu bringen ? Sollte ich zuerst ummelden und dann zum Tüv !?

Ich würde mich über eine Erklärung wie das Ummelden+Tüv´en auszusehen hat, und worauf ich achten muss ..

Vielen Dank im Vorraus

Gruß
Tim


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BeitragVerfasst: 02.08.2009, 19:16 
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Fähiger Schrauber
Fähiger Schrauber
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Registriert: 24.02.2008, 18:52
Beiträge: 688
Wohnort: Meschede
Fahrzeug: Corsa B GSI
Also soweit ich es weiß muss wenn ein Auto angemeldet wird TÜV und AU ham! Wenn du den Wagen Mitte Oktober holst und er bis 10/09 das hat, dann sollte das anmelden kein Problem sein!

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BeitragVerfasst: 02.08.2009, 19:55 
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ADAC-Holer
ADAC-Holer

Registriert: 30.07.2009, 11:34
Beiträge: 11
Danke dir ..

Also ist im Prinzip egal, wo ich zuerst hinfahre solange der Wagen noch Tüv hat ?!


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BeitragVerfasst: 02.08.2009, 20:10 
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Administrator
Administrator
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Registriert: 07.03.2003, 17:07
Beiträge: 4966
Wohnort: Berlin, 12524
Fahrzeug: Corsa A
Soweit ich weiss, muss ein Auto mindestens drei Monate TÜV bei der Anmeldung haben.
Ob das bei einer Ummeldung auch so ist, kann dir deine Zulassungsstelle genau sagen. Einfach dort mal anrufen und die Tante am Telefon quaelen.


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BeitragVerfasst: 02.08.2009, 22:50 
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Fähiger Schrauber
Fähiger Schrauber
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Registriert: 24.02.2008, 18:52
Beiträge: 688
Wohnort: Meschede
Fahrzeug: Corsa B GSI
Wenn das so is wie Patrick sagt, dann würd ich mir ers nen Kurzkennzeichen holen, dann mit dem Auto zum TÜV und dann anmelden! :wink:

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BeitragVerfasst: 03.08.2009, 12:04 
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ADAC-Holer
ADAC-Holer

Registriert: 30.07.2009, 11:34
Beiträge: 11
Naja, Kurzkennzeichen kann ich mir ja sparen ..

Der Wagen würde ja noch ca. 1/2 Monat Tüv haben, also gültig zugelassen :)


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BeitragVerfasst: 14.08.2009, 15:36 
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Schrauber
Schrauber
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Registriert: 27.08.2005, 06:53
Beiträge: 357
Wohnort: Hamburch meine Perle
also ich würde als vorbesitzer ärgerlich werden wenn du weiter auf meinen kennzeichen und meinem versicherungsschutz fahren würdest, daher erst ummelden dann zum tüv..
andererseits, wenn du ihn abgemeldet bekommst (ihn also anmelden musst, nicht ummelden) dann musst du ihn eh erst anmelden oder rote, oder kurzzeitkennzeichen haben, damit du überhaupt fahren darfst (ggf. zum tüv)

_________________
'87er Corsa A-CC mit stolzen 45ps aus knapp 1000ccm hubraum...! und wie solls anders sein? 2 türen!

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