*Opelmaus* hat geschrieben:
Also man muss soweit ich weiß die eingetragenen Sachen nich in den Fahrzeigschein eintragen lassen! Mir wurde gesagt es reiche, wenn ich die Abnahmebescheinigungen dabei hab!
Ich habe mir letztens sagen lassen, dass es da Unterschiede gibt. Einmal kann es heissen, dass die Fahrzeugpapiere bei naechster Gelegenheit anzupassen sind (also spaetestens beim Ummelden) und dann kann es heissen, dass die Fahrzeugpapiere unverzueglich angepasst werden sollen.
Zur eigentlichen Frage: Nein, nur in Einzelfaellen habe ich bereits davon gehoert oder wenn man beim Amt stutzig wegen irgendwas wird. Im Moment sind die Aemter meines Wissens nach bei kleineren Ungereimtheiten sowieso sehr hellhoerig, weil es vor nicht allzu langer Zeit einen recht grossen Missbrauchsfall gab. Da hat mal einer DEKRA-Vorlagen geklaut (die Dinger, wo der Pruefbericht draufgedruckt wird), einen Stempel bei nem anderen Pruefer und die Unterschriften gefaelscht. War wohl ein dickes Ei, das hat die Jungs natuerlich wachgeruettelt.