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BeitragVerfasst: 11.07.2009, 13:45 
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Radarfallenbremser
Radarfallenbremser

Registriert: 18.04.2005, 12:41
Beiträge: 92
Hallo Leute,

hab mal eine für mich sehr wichtige Frage:

Wenn ich beim TÜV war und etwas eintragen lassen hab, muss ich ja noch zum Straßenverkehrsamt um den Fahrzeugschein ändern zu lassen.

Vergleichen TÜV und StVerAmt denn dann eigenlich nochmal, was sie geändert haben?

Besten Dank schon mal für eure Hilfe!

MFG
dop-man


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BeitragVerfasst: 11.07.2009, 15:10 
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Corsaschrauber
Corsaschrauber
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ne die schreiben nur ab und schaffen es selbst dabei noch fehler zu machen

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BeitragVerfasst: 11.07.2009, 18:00 
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Fähiger Schrauber
Fähiger Schrauber
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Registriert: 24.02.2008, 18:52
Beiträge: 688
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Also man muss soweit ich weiß die eingetragenen Sachen nich in den Fahrzeigschein eintragen lassen! Mir wurde gesagt es reiche, wenn ich die Abnahmebescheinigungen dabei hab!

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BeitragVerfasst: 11.07.2009, 20:34 
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Administrator
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Wohnort: Berlin, 12524
Fahrzeug: Corsa A
*Opelmaus* hat geschrieben:
Also man muss soweit ich weiß die eingetragenen Sachen nich in den Fahrzeigschein eintragen lassen! Mir wurde gesagt es reiche, wenn ich die Abnahmebescheinigungen dabei hab!

Ich habe mir letztens sagen lassen, dass es da Unterschiede gibt. Einmal kann es heissen, dass die Fahrzeugpapiere bei naechster Gelegenheit anzupassen sind (also spaetestens beim Ummelden) und dann kann es heissen, dass die Fahrzeugpapiere unverzueglich angepasst werden sollen.

Zur eigentlichen Frage: Nein, nur in Einzelfaellen habe ich bereits davon gehoert oder wenn man beim Amt stutzig wegen irgendwas wird. Im Moment sind die Aemter meines Wissens nach bei kleineren Ungereimtheiten sowieso sehr hellhoerig, weil es vor nicht allzu langer Zeit einen recht grossen Missbrauchsfall gab. Da hat mal einer DEKRA-Vorlagen geklaut (die Dinger, wo der Pruefbericht draufgedruckt wird), einen Stempel bei nem anderen Pruefer und die Unterschriften gefaelscht. War wohl ein dickes Ei, das hat die Jungs natuerlich wachgeruettelt.


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BeitragVerfasst: 12.07.2009, 13:41 
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Wissensbestie
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Fahrzeug: Corsa A mit Dampf
Patrick hat geschrieben:
*Opelmaus* hat geschrieben:
Also man muss soweit ich weiß die eingetragenen Sachen nich in den Fahrzeigschein eintragen lassen! Mir wurde gesagt es reiche, wenn ich die Abnahmebescheinigungen dabei hab!

Ich habe mir letztens sagen lassen, dass es da Unterschiede gibt. Einmal kann es heissen, dass die Fahrzeugpapiere bei naechster Gelegenheit anzupassen sind (also spaetestens beim Ummelden) und dann kann es heissen, dass die Fahrzeugpapiere unverzueglich angepasst werden sollen.

Zur eigentlichen Frage: Nein, nur in Einzelfaellen habe ich bereits davon gehoert oder wenn man beim Amt stutzig wegen irgendwas wird. Im Moment sind die Aemter meines Wissens nach bei kleineren Ungereimtheiten sowieso sehr hellhoerig, weil es vor nicht allzu langer Zeit einen recht grossen Missbrauchsfall gab. Da hat mal einer DEKRA-Vorlagen geklaut (die Dinger, wo der Pruefbericht draufgedruckt wird), einen Stempel bei nem anderen Pruefer und die Unterschriften gefaelscht. War wohl ein dickes Ei, das hat die Jungs natuerlich wachgeruettelt.


kommt immer auf die art der eintragung an ob man nur den prüfbericht mitführen muß oder es sofort beim amt ädern lassen muß.
beispiel :
räderabnahme braucht man meißt nur den abnahmebericht mitführen

motoreintragung reicht das mitführen nicht,denn da ändern sich in der regel sachen die die steuer und die versicherung betreffen demzufolge muß das direkt geändert werden.

_________________
mfg Ralf
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DAS RENNEN WIRD AUF DER BREMSE GEWONNEN, ABER SCHNELL FAHRN IS AUCH SCHÖN!

meine gallerie: viewtopic.php?t=15774
so hört er sich an : http://www.myvideo.de/watch/1205651/ich ... _1_8_meile


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BeitragVerfasst: 12.07.2009, 18:08 
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Fähiger Schrauber
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Registriert: 24.02.2008, 18:52
Beiträge: 688
Wohnort: Meschede
Fahrzeug: Corsa B GSI
Dann werden die es bei mir wohl so gesagt ham, weil es sich um Felgen mit Reifencombi und Fahrwerk gehandelt hatte! :wink:

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BeitragVerfasst: 13.07.2009, 20:44 
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Schrauber
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Registriert: 27.08.2005, 06:53
Beiträge: 357
Wohnort: Hamburch meine Perle
jo, fahrwerk und reifen wird der eintrag in die papiere "empfohlen".. sprich kopie machen, ab ins handschuhfach oder kofferraum und gut ist..
kopie wurde bei mir akzeptiert, mit dem hinweis nen original tüv zettel, der geld gekostet hat in nem fzg, das jede nacht nen wassereinbruch haben kann, sowas mache ich nicht.. hab natürlich angeboten das original nächsten tach auffer wache vorzulegen..
und der spruch kam "es wird aber empfohlen.." dann hab ich ihn schon unterbrochen "das haben sie richtig formuliert EMPFOHLEN!" danke tschüs

_________________
'87er Corsa A-CC mit stolzen 45ps aus knapp 1000ccm hubraum...! und wie solls anders sein? 2 türen!

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BeitragVerfasst: 18.07.2009, 08:51 
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Radarfallenbremser
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Registriert: 11.01.2008, 21:28
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bei meiner edka eintragung musste ich unverzüglich in den fahrzeugschein eintragen lassen.

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BeitragVerfasst: 21.07.2009, 12:01 
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Beiträge: 3168
Wohnort: Köln
Fahrzeug: Golf VI 1.2 TSI
Es kommt immer auf die Art der Abnahme an. Bei einer Einzelabnahme bekommt man ein "Gutachten zum Erlangen der Betriebserlaubnis". Früher wurde das direkt vom Tüv im Brief eingetragen. Ist ja heute nicht mehr so, deshalb bekommt man dieses oben genannte Gutachten. Damit muss man umgehend zum Straßenverkehrsamt. Bei einer "Anbaubestätigung" (Fahrwerk, etc.) reicht es beim nächsten Gang zum Amt zu machen. Ist aber auch immer Bauteilspezifisch. Bei Eintragung eines Kaltlaufregler z.B. muss man auch direkt zum Amt wegen der Steuerumstellung. Da zählt nämlich der Tag zur Steueränderung wo es im Fahrzeugschein geändert wurde, nicht der Tag der Eintragung.


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