opel corsa b böser blick rückleuchten

Umbauten auf Turbo, V6, CIH Maschinen und was Ihr sonst noch bauen wollt ;-)
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bastiberlin
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opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von bastiberlin »

hallo bin neu hier hab ma ne frage kann mir jemand sagen ob der böse blick für die heckklappe zugelassen ist oder nicht ob ich den eingetragen bekomme ?? bitte um antwort danke
gr. basti

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Blacky
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Re: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von Blacky »

Du kannst dir eines merken,
sobald du was vom Licht abdeckst, egal ob vorne oder hinten,
wird das ganze eintragungspflichtig!
Und ob und wie der tüv dir das einträgt, das obliegt dem prüfer.
sprich, du brauchst eine einzelabnahme nach § 19.3
und lass dir nix anderes sagen, von leuten,
die einen bösen blick für 5 euro eingetragen bekommen haben.
es gibt auch keine prozentregel die besagt, das man 10% abdecken darf vom licht,
das ist eine falsche annahme, man darf nichts vom lich abdecken.
abdecken darfst du allerdings alles,was nicht reflektiert oder was das licht nicht beeinträchtig.

beispiel:
Bild
Schritt 1: Auto kaufen
Schritt 2: Auto umbauen
Schritt 3: Auto verkaufen
Schritt 4: siehe Schritt 1
---------------------------------------
Ob's Sinn macht? Keine Ahnung .... aber Spaß macht es auf jeden Fall!! :-)

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eNgLiScH
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Re: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von eNgLiScH »

Miner Meinung nach ist das ,wenn ,eine Einzelabnahme nach §21 :wink:

Und es darf beim BBB der Lichtkegel des Scheinwerfer nicht bedeckt sein,nicht mal ansatzweise.Sieht man ganz gut wenn man ein Blatt Papier auf den Scheini legt,der helle Punkt ist der Lichtkegel.

MfG eNgLisCH
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speedcorsa
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Re: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von speedcorsa »

der böse blick muss nur vorne eingetragen werden!!!

Hat man einen bösen Blick an der Heckklappe dann muss der nicht eingetragen werden..... (die TÜV Prüfer sehen das zwar nicht so gern, wenn man einen bösen blick an der heckklappe hat, aber er ist nicht eintragungspflichtig!!! Nur vorne eintragungspflichtig!)
Gruß Speedcorsa

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Re: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von Phry »

Mit jeder Veränderung der lichttechnischen Einrichtungen (Bauart, Typ etc.) erlischt die BE. Dies kann nur durch eine Eintragung der Änderung (Änderungsabnahme) entweder mit Gutchaten oder per Einzelabnahme $21 durch eine technische Prüfstelle behoben werden. PUNKT

(Ausgenommen Umbauten mit ABE oder ABG wie z.b. Scheinwerferblenden, Leuchtmittel usw.)

Natürlich darf das Lichtbild nicht negativ beeinflusst werden d.h. nicht leuchtende und nicht refektierende Stellen dürfen abgedeckt werden. Sofern keine ABE/ABG vorhanden muss eine Eintragung erfolgen!

MfG
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Re: AW: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von CorsaBine »

speedcorsa hat geschrieben:der böse blick muss nur vorne eingetragen werden!!!

Hat man einen bösen Blick an der Heckklappe dann muss der nicht eingetragen werden..... (die TÜV Prüfer sehen das zwar nicht so gern, wenn man einen bösen blick an der heckklappe hat, aber er ist nicht eintragungspflichtig!!! Nur vorne eintragungspflichtig!)
Wer hat dir das denn erzählt?
Natürlich muss der hinten auch eingetragen werden ... Aber das macht nicht jeder Prüfer, ist genauso ne Rennerrei wie vorne!

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Re: AW: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von eNgLiScH »

CorsaBine hat geschrieben: Wer hat dir das denn erzählt?
Natürlich muss der hinten auch eingetragen werden
Bin ich ganz deiner Meinung,denn ALLES was am Fahrzeug in irgendeiner Weise verändert wird muss eingetragen werden,da sonst die ABE für das jeweilige BAuteil oder sogar das ganze Auto erlischt.Außer es wird die Grundfunktion des jeweiligen Bauteils wird im wesentlichen nicht verändert.

Beispiel: Eigenbau Kennzeichemulde in einer Originalstoßstange.Da muss dann nur die Mindesthöhe und die ausreichende Bleuchtung des Nummerschilds gewährleistet sein
CorsaBine hat geschrieben:... Aber das macht nicht jeder Prüfer, ist genauso ne Rennerrei wie vorne!
Am besten sind da immer noch die Jungs von der Dekra (meine Erfahrung) Denn die sind ganz genau und gehen streng mit ihren Vorschriften um.
Das beste ist immer noch ,entweder vorher anrufen und nachfragen ,oder eben hinfahren und dem Prüfer erklären was man machen will.Da ist man dann auf der sicheren Seite
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Re: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von Bänslquäler »

blöde Frage - was ist der böse Blick?Hab noch keine Ahnung was Autos betrifft und fange bei null an...
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Re: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von eNgLiScH »

Ein "böser Blick" ist eine Motorhaubenverlängerung über den Scheinwerfern,welche dann "böse" aussieht :wink:

Hier mal ein Vergleich links Original ,rechts mit "BB" (böser Blick) oder "BBB" (böser Blick in Blech)

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Bänslquäler
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Re: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von Bänslquäler »

Danke für die Aufklärung :-D
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Re: opel corsa b böser blick rückleuchten

Beitrag von puntonr »

ein böser blick egal ob vorne oder hinten muss eingetragen werden. irgendwo hab ich noch ein bild von meinem bösem blick an der heckklappe, ich lade es mal hoch wenn ich es finde....

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