Hi ihr,ich hab auch schon seit längerem vor,meine Blinker zuzuschweissen und wo anderswelche anbauen.
Aber ich hab keine lust mir welche in die stossstange reinzuarbeiten,weil ich ne RS stossstange hab,und da nix kaputt machen will und keine lust hab das alles wieder lackieren zu lassen(bis auf das zugeschweisste natürlich).
Also,nun zu meiner frage:Kann ich da eigentlich auch seitenmarkierungsleuchten nehmen???
Was meint ihr was der TÜV dazu sagt,oder hat jemand schon erfahrungen damit gemacht???
Blinker
- Hanau
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nee da sehe ich auch so gut wie keine möglichkeit....
du kannst ja nicht einfach die blinker vorne wegmachen und stattdessen sietenmarkeirungsleuchten zum blinken bringen...
das ist ja schon fast gefährlich für andere verkehrsteilnehmer
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Ach, was waren das noch Zeiten!
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So meinte ich das nicht.
Es gibt solche seitenmarkierungsleuchten,die so ähnlich aussehen wie die blinker vom golf,also nicht so kleine ovale,sondern so 2x10 cm oder so.
Mir geht es darum,bei den golf blinkern muss ich die stossstange aussägen usw.,und bei den markierungsleuchten muss ich nur in der mitte ein loch bohren für die leitungen und dann einfach drauf kleben.
Wegen dem gehts mir,ist schon klar,dass ich meine blinker net einfach auf die seite machen darf.
Es gibt solche seitenmarkierungsleuchten,die so ähnlich aussehen wie die blinker vom golf,also nicht so kleine ovale,sondern so 2x10 cm oder so.
Mir geht es darum,bei den golf blinkern muss ich die stossstange aussägen usw.,und bei den markierungsleuchten muss ich nur in der mitte ein loch bohren für die leitungen und dann einfach drauf kleben.
Wegen dem gehts mir,ist schon klar,dass ich meine blinker net einfach auf die seite machen darf.
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hier mal der passende gesetztestext dazu....
mit "fest" meinen die aber nicht "aufgeklebt"....§49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.....
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