Fahwerk 50mm/50mm
- biohazardxx
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weitec habe ich auch nur die feder
das lang auch !!kannst dich auch mal an die wenden unter www.weitec.de.
aber normal muss da etwas drin stehen. is es kein gewinde f w

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- biohazardxx
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Die Lichtaustrittskante darf nicht unter 50cm liegen,
bei 49,5cm kriegt man wohl aber nochn Auge zugedrückt
47cm sind also 3cm zu wenig,
und auch wenn du das getüvt kriegst musst du bei jeder Polizeikontrolle Bammel davor haben dass der Grüne n Zollstock rausholt und nachmisst.
Und wenn der n schlechten Tach hat lässter dich nicht weiterfahren.
Zu den Reifen.
Wenn du vorher 145/80 r13 gefahren bist, und nun
194/45 r 15 drauf hast, liegt der Wagen sogar minimal(!!) tiefer als mit den 145ern.
Die Felge ist bei den 13-Zöllern zwar kleiner, dafür ist der Querschnitt des Reifens aber größer.
bei 49,5cm kriegt man wohl aber nochn Auge zugedrückt

47cm sind also 3cm zu wenig,
und auch wenn du das getüvt kriegst musst du bei jeder Polizeikontrolle Bammel davor haben dass der Grüne n Zollstock rausholt und nachmisst.
Und wenn der n schlechten Tach hat lässter dich nicht weiterfahren.
Zu den Reifen.
Wenn du vorher 145/80 r13 gefahren bist, und nun
194/45 r 15 drauf hast, liegt der Wagen sogar minimal(!!) tiefer als mit den 145ern.
Die Felge ist bei den 13-Zöllern zwar kleiner, dafür ist der Querschnitt des Reifens aber größer.
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"§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen."
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen."