Da ich meine letzte Rad/Reifenkombi vor 3 Jahren eingetragen habe,
wollt ich mal die neuen Richtwerte ganz genau wissen.
Es gibt 2 verschiedene Richtlininen.
Einmal die ältere deutsche Rechtssprechung,
und einmal die neuere EU-Rechtssprechung.
Man kann laut Tüv derzeit zwischen beiden wählen bei der Eintragung.
( was ich ziemlich lächerlich finde, typisch Deutschland

Bild 1 zeigt, was ich abdecken muß,
wenn ich nach der deutschen Rechtssprechung gehe.
Der Bereich zwischen den roten Mackierungen,
dort muß Reifen und Felge komplett abgedeckt werden.
Da kann ich ja gleich auf DTM-Verbreiterung bauen.


Bild 2 zeigt die EU-Rechtssprechung.
Zwischen den roten Mackierungen muß dort die Lauffläche abgedeckt werden.

Natürlich gelten die Richtlinien auch für vorne.
Wenn ich nach deutschem Recht gehen würde,
dann hab ich nen ar*** voll Arbeit vor mir.
Gehe ich nach der EU Richtline, dürfte die CSR Verbreiterung reichen.
Kosten wird die Eintragung mit Gutachten von Borbet 50 Euro.