hallo leute........
folgendes problem.ich habe einen corsa c bj.2006 1.3 cdti schlüsselnr.0035. in dem fahrzeugschein ist nur eine reifengröße eingetragen und zwar 175 65 R14,nun habe ich aber gesehen das die sommerreifen 185 55 15 82H sind??meines wissens nach sind das aber die orginal stahlfelgen mit bereifung.hat jemand eine ahnung warum das so ist und ob ich die so fahren darf??
danke schon mal im vorraus
sommerreifen
Re: sommerreifen
Ja, die darfst du fahren.
Hier nochmal zum nachlesen: http://www.tuev-hessen.de/content/e2562 ... 02_ger.pdf
Wieso nur eine Reifengröße im Fahrzeugschein steht? Kann ich nicht sagen. Denke aber mal aus Platztechnischengründen auf dem Schein. Vllt. weiß jmd. ja wieso das so ist.
Hier nochmal zum nachlesen: http://www.tuev-hessen.de/content/e2562 ... 02_ger.pdf
Wieso nur eine Reifengröße im Fahrzeugschein steht? Kann ich nicht sagen. Denke aber mal aus Platztechnischengründen auf dem Schein. Vllt. weiß jmd. ja wieso das so ist.
Re: sommerreifen
In der Zulassungsbescheinigung I, früher Fahrzeugschein, ist standardmässig nur die kleinste zulässige Reifengrösse eingetragen. Alle weiteren zulässigen Reifengrössen sind in der COC / EWG-Übereinstimmungserklärung gelistet. Die gibts beim FOH auf Bestellung falls nicht vorhanden.
Re: sommerreifen
Hallo sleipnir,
Ansonsten kann ich
Normalerweise kenne ich das so: Fährst du mit anderen als den im Schein ersichtlichen Reifen rum, wird z.B. ein Prüfer selber gegelesen in den COC Papieren ob diese Reifen ab Werk freigegeben waren und den Stempel aufdrücken. So z.B. bei allen meinen HU's die immer mit 13" Winterreifen stattfanden.
Habe aber im Inet auch schon eine Auskunft gefunden, laut der man bei Autos mit EZ vor Mitte 2005 immer noch eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" mitführen muss, auch wenn die montierte Dimension in den COC Papieren steht.
Einen Auszug der genau diese Größe betrifft findest du hier: fahrwerk-raeder-und-bremsen-c--f53/frag ... 42751.htmlRS999 hat geschrieben:Alle weiteren zulässigen Reifengrössen sind in der COC / EWG-Übereinstimmungserklärung gelistet.
Ansonsten kann ich
nicht bestätigen, da in meinen Papieren die 185/55R15 eingetragen sind. Meine letzte Info war, in den Papieren steht die Größe die zum letzten (oder ersten) TÜV vor der Zulassung montiert waren. Eine Dimension der Einfachheit und Übersicht halber.RS999 hat geschrieben: nur die kleinste zulässige Reifengrösse eingetragen
Normalerweise kenne ich das so: Fährst du mit anderen als den im Schein ersichtlichen Reifen rum, wird z.B. ein Prüfer selber gegelesen in den COC Papieren ob diese Reifen ab Werk freigegeben waren und den Stempel aufdrücken. So z.B. bei allen meinen HU's die immer mit 13" Winterreifen stattfanden.
Habe aber im Inet auch schon eine Auskunft gefunden, laut der man bei Autos mit EZ vor Mitte 2005 immer noch eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" mitführen muss, auch wenn die montierte Dimension in den COC Papieren steht.
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Re: sommerreifen
Hallo,
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann erforderlich wenn eine Reifengröße mit Reifenbindung (Hersteller und Profiltyp) eingetragen ist und man einen anderen Hersteller fahren will.
Gruß
Hans
Im Internet findet man viele Infos, leider auch falsche. Solange die montierte Reifengröße durch das COC freigegeben ist, brauche ich keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" (wobei es diese in dem Zusammenhang nicht gibt). Dennoch kann es hilfreich sein sich eine Bescheinigung über die vom Hersteller freigegebenen möglichen Reifengrößen zu besorgen und mitzuführen, erspart halt ggf. etwas Ärger bei einer Kontrolle.sebden hat geschrieben: Habe aber im Inet auch schon eine Auskunft gefunden, laut der man bei Autos mit EZ vor Mitte 2005 immer noch eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" mitführen muss, auch wenn die montierte Dimension in den COC Papieren steht.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann erforderlich wenn eine Reifengröße mit Reifenbindung (Hersteller und Profiltyp) eingetragen ist und man einen anderen Hersteller fahren will.
Gruß
Hans
Re: sommerreifen
Habe zum Glück nochmal die Info gefunden:Trabbi hat geschrieben:Im Internet findet man viele Infos, leider auch falsche. Solange die montierte Reifengröße durch das COC freigegeben ist, brauche ich keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" (wobei es diese in dem Zusammenhang nicht gibt).
Zu finden auf http://www.opel-niedersachsen.de/reifen.htmlDazu folgender Hinweis:
Beim Serienreifenkatalog gilt:
Alle Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.05 dürfen ALLE im Serienreifenkatalog enthaltenen Reifen für das Fahrzeug/Motor fahren ohne diese beim TÜV
eintragen zu lassen.
Für alle Fahrzeuge mit EZ vor dem 1.10.05 gilt:
1.) Ich habe noch die alten Papieren (KZF-Schein bzw. Brief): Ich darf nur die Reifen fahren, die in den Papieren aufgeführt sind.
Wenn ich Reifen aus dem Serienreifenkatalog fahren will, kann ich dies zwar tun, muss aber beim TÜV die Reifen nachträglich eintragen lassen.
2.) Ich habe bereits neue Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil1+2) da mein Auto nach dem 1.10.05 bereits einmal umgemeldet worden ist:
Auch hier gilt, das ich die Reifen, die nicht aus den alten Papieren mit in die neuen übertragen worden sind, nochmals beim TÜV eintragen lassen
muss. Technisch kein Problem allerdings ist halt der "Bürokratieakt" zu vollziehen und der TÜV erhält ca 35 EUR für die Eintragung und Abnahme.
Bei beiden Varianten bekommt Ihr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Ihr nicht extra nochmals bei der KFZ-Zulassungstelle vorlegen müsst.
Wenn Ihr einfach die Reifen so fahrt, erlischt -rein Theoretisch nach StVZo- die ABE des Fahrzeuges und somit der Versicherungsschutz.
Für die Richtigkeit übernehme weder ich noch die Betreiber der Seite Haftung würde ich sagen
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