nebelschluss in schwarze leuchten
nebelschluss in schwarze leuchten
Hallo,habe jetzt schwarze rückleuchten von fift und da muss man ja nebelschlsussleuchten einbauen.wie soll ich das machen?
- marc108
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Wenn vorher ne NSL drin war muss auch wieder eine rein, bzw. es muss eine zusätzliche NSL an die Stoßstange montiert werden. So stehts auch im Gutachten von FIFFT. Die schwarzen haben zwar net Vorrichtung aber das leuchtet dann weiss. Ich hab einfach ne Birne rot angemalt (mit Speziallack). Aber zulässig ist das glaub ich net, denn das leuchtet net hell genug.
Gruss Marc
Corsa A 1.4 Bj. 92 (C14NZ)
70/50 Sportfahrwerk, schwarze Rückleuchten, Sportgitter im Grill, REMUS ESD, schwarze Scheibenfolie, Alu-Schaltknauf, Raid Sportlenkrad, Zierleisten entfernt,
GSI Nockenwelle, FACELIFT GSI Stoßstange
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- olz
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ich glaube das liegt auch im ermessen des tüv prüfers. hatte auch mal schwarze rückleuchten dran. hatte ab werk ne nsl. als ich mein fahrwerk etc. hab eintragen lassen hat er sich die rückleuchten angeschaut. hat gesehen das die birne noch drin war. hab sie nur rausmachen müssen, da sie ja weiß leuchtet. er sagte man muß keine haben auch wenn vorher eine dran war, man muß nur die birne rausmachen, das das niemand im straßenverkehr gefährdet. als alternativen sagte er, entweder eine rote birne reinmachen (gibts zu kaufen) oder eine rote leuchtfolie reinmachen. ich hab se draussengelassen, schalt die nsl eh nie an.
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hat irgendjmd. hier im forum ne zusätzl. rangebaut?
falls esalle (wie es offensichtlich ist) weglassen, was sagt man da, wenn bullen wenn die danach fragen?
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Corsa A(1,2i) mit Sport-ESD(Remus), Scheinerferblenden(Kamei), blau beleuchteter Alu-Schaltknauf, weiße Tachoscheiben, Diskokugel, Tribals...mehr über meinen Corsa gibts auf
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Darf ich mal helfen?? *g*
DAs mit der NSL in der schwarzen Rückleuchte ist vom Baujahr abhängig, was man in der ABE nachlesen kann, ab welchem BAujahr man diese nachrüsten muss... wenn man nachrüsten muss, gibt es Vorschriften die der STVZO zu grunde liegen, wo diese Lampe angebracht werden muss...
MfG Sascha
DAs mit der NSL in der schwarzen Rückleuchte ist vom Baujahr abhängig, was man in der ABE nachlesen kann, ab welchem BAujahr man diese nachrüsten muss... wenn man nachrüsten muss, gibt es Vorschriften die der STVZO zu grunde liegen, wo diese Lampe angebracht werden muss...
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das stimmt so aber nicht, dann hätte mir dertüv die rückleuchten nicht eintragen dürfen. (er hat sie mir in den brief eingetragen, da er gemeint hat das alles im schein drinsteht und das nicht teurer ist (hab räder fahrwerk etc. eintragen lassen)) denke mal das es jeder prüfer anders sieht!
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Mhhh naja... Das kann wohl sein, aber die Richtlinien, die ier gegeben werden, beziehen sich auf den Sachverhalt, der in der ABE niedergelegt wird... Schwarze RL haben eine EG Betriebserlaubnis, bei dieser ist es nich von Nöten ,sie Eintragen zu lassen. Ich wollte das auch und da meinte der Prüfe" Nö brauchen wa nich" naja...
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Die NSL ist Pflicht wenn das Fahrzeug nach dem bereits genannten Datum erstzugelassen ist.
Die Nebelschlußleuchte die in schwarzen Rückleuchten integriert ist, ist nicht bauartgenehmigt! Es sei denn, es ist in der ABE/Gutachten angegeben. Es hilft da weder ein rotes Birnchen noch rote Folie.
Kann gut sein, dass manche Tüv-Prüfer das durchgehen lassen, aber es ist nicht korrekt.
Wenn man also an ekelhafte Polizisten kommt, die sich mit der Materie auskennen, dann hilft auch die Eintragung wenig. Im Zweifelsfall nehmen die euch mit zu einem Tüv, und da sieht es dann meist anders aus...
Wenn Ihr eine NSL nachrüstet, gelten dafür genaue Bestimmungen aus der STVZO. Es müssen bestimmte Abstände zu Rückstrahlern bzw. anderen Beleuchtungseinrichtungen eingehalten werden.
Gruß
Fire
Die Nebelschlußleuchte die in schwarzen Rückleuchten integriert ist, ist nicht bauartgenehmigt! Es sei denn, es ist in der ABE/Gutachten angegeben. Es hilft da weder ein rotes Birnchen noch rote Folie.
Kann gut sein, dass manche Tüv-Prüfer das durchgehen lassen, aber es ist nicht korrekt.
Wenn man also an ekelhafte Polizisten kommt, die sich mit der Materie auskennen, dann hilft auch die Eintragung wenig. Im Zweifelsfall nehmen die euch mit zu einem Tüv, und da sieht es dann meist anders aus...
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das ist doch alles balla. bei wem hat die polizei denn schonmal kontrolliert ob die nsl geht???? außerdem wer schaltet die überhaupt an??? das nächste ist das es viele autos gibt die gar keine nsl haben!!!
ich würde mich deswegen nicht verrückt machen und das einfach weglassen.
richtig ist das es vom gesetz her vorgeschrieben ist. man kann ja mal beim tüvver horchen was der sagt. wie gesagt er hat se bei mir in den brief ohne nsl mit reingeschrieben und außerdem hatte das bei mir niemand kontrolliert und ich bin oft kontrolliert worden (wisst ihr sicher wie das ist mit nem aufgemotzten auto)
ich würde mich deswegen nicht verrückt machen und das einfach weglassen.
richtig ist das es vom gesetz her vorgeschrieben ist. man kann ja mal beim tüvver horchen was der sagt. wie gesagt er hat se bei mir in den brief ohne nsl mit reingeschrieben und außerdem hatte das bei mir niemand kontrolliert und ich bin oft kontrolliert worden (wisst ihr sicher wie das ist mit nem aufgemotzten auto)
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Das kommt immer ganz klar darauf an, wie die Polizisten an Eurem Heimatort so drauf sind!
In meiner Gegend kennt sich die Polizei gut aus, und es ist hier nicht erst einmal passiert, dass Kumpels wegen Kleinigkeiten das Fahrzeug stillgelegt wurde...
Bei mir ist nicht nur die NSL schon kontrolliert worden, wenn die nichts finden, werden die richtig ekelhaft. Da wird dann schonmal Verbandskasten, Warndreieck und Ähnliches kontrolliert. Farbe der Tieferlegungsfedern gecheckt, Abstand zum Boden gemessen, Motor angesehen, nach Kat geschaut, Luftfilterkasten auf, Nummern auf der Scheibenfolie überprüft usw, usw...
Ich weiß von Kumpels die aus anderen Landkreisen kommen, dass sich dort die Polizei überhaupt nicht für aufgemotzte Autos interessiert.
Wie gesagt, muss jeder selbst entscheiden...
In meiner Gegend kennt sich die Polizei gut aus, und es ist hier nicht erst einmal passiert, dass Kumpels wegen Kleinigkeiten das Fahrzeug stillgelegt wurde...
Bei mir ist nicht nur die NSL schon kontrolliert worden, wenn die nichts finden, werden die richtig ekelhaft. Da wird dann schonmal Verbandskasten, Warndreieck und Ähnliches kontrolliert. Farbe der Tieferlegungsfedern gecheckt, Abstand zum Boden gemessen, Motor angesehen, nach Kat geschaut, Luftfilterkasten auf, Nummern auf der Scheibenfolie überprüft usw, usw...
Ich weiß von Kumpels die aus anderen Landkreisen kommen, dass sich dort die Polizei überhaupt nicht für aufgemotzte Autos interessiert.
Wie gesagt, muss jeder selbst entscheiden...