Kennzeichen Beleuchtung

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Snooze
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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von Snooze »

corsa2002 hat geschrieben:also ich hab mir jetzt sollche eingebaut

http://www.ebay.de/itm/331034262505

die sind mit E- Prüfzeichen aber extrem hell, also die freunde von der polizei halten mich seid dem sehr gerne an :scherzkeks:
Die passen wirklich Plug and Play? Und Bilder wären schön. Möchte mal ein Vergleich zu meinen normalen LED´s ;)

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Master_U
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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von Master_U »

Das sind doch nur Module, welche anstatt der Originalen Leuchtenmittel eingebaut werden? Sprich, alte Glühlampe oder Sofitte raus, neues Modul rein!? Oder? Denn wenn das so ist, bringt das E-Prüfzeichen garnicht, denn die Gehäuse der Kennzeichenbeleuchtung sind nicht für LED's geprüft.
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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von Deluxe1991 »

Ich hab auch welche drinne , die werden geklebt und passen genau ^^
Mit E zeichen ..

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Master_U
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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von Master_U »

...siehe oben. Das E-Zeichen ist nix wert, da die Lampen ansich nicht für LED's geprüft sind
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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von Deluxe1991 »

Ich habe das gehäuse + leuchtmittel rausgenommen und das neue Gehäuse usw. draufgemacht ^^

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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von corsa_2011 »

Nenene, das ist schon ne komplette neue Kennzeichenleuchte (bzw. 2) zum tauschen. Soweit ist das alles korrekt und klingt gut.

Ich kenne den Verkäufer nicht und ich kenne diese Teile auch nicht, von daher kann ich weder was behaupten noch was unterstellen. Ich werfe aber einfach mal die Frage auf, ob die bloß ein E-Prüfzeichen aufgedruckt haben oder ob sie auch tatsächlich E-geprüft sind... :mrgreen: :roll: 8) :bonk:

Ein Kumpel von mir hat LED-Tagfahrlichter in derselben Preisklasse, auch mit E-Prüfzeichen. Auf Nachfrage nach einem Prüfbericht hat ihm der Verkäufer innerhalb von ein paar Stunden einen gemailt - Top-Kundenservice! Nur stand da eine ganz andere Zulassungsnummer drauf als auf den Tagfahrlichtern... :scherzkeks:
Nochmal nachgefragt, sagte er er müsste Rücksprache mit der Fabrik in China halten. Am nächsten Tag dann tatsächlich eine Antwort: Sorry, Fehler von der Fabrik, kein Prüfzeichen, wir erstatten ihnen gerne ihr Geld und 10 Euro extra für den Aufwand den Sie hatten zurück, hauptsache sie melden uns nicht bei eBay"... Verkaufen tut er die Dinger natürlich immernoch munter weiter... :cussing:

Fraglich ist für mich, wer in einem solchen Fall haftbar ist und wie es mit dem Versicherungsschutz steht. Meiner bescheidenen Meinung nach kann es einem durchschnittlich dummen Kunden eigentlich nicht zumutbar sein, die Echtheit von Prüfzeichen zu überprüfen, und von daher würde ich eigentlich davon ausgehen dass man rechtlich nichts zu befürchten hat, wenn man ein Teil mit passendem "Prüfzeichen" angebaut hat. Oder wie sehen unsere Rechtsexperten das?

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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von corsa2002 »

also ich werd heute mal ein bild von den dingern machen und rein stellen...

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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von corsa2002 »

hier mal die bilder von meine leuchten
Dateianhänge
IMG_0802.JPG
IMG_0801.JPG
IMG_0800.JPG
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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von corsa_2011 »

Jaaaaaaa... Ich habe es fast vermutet... :mrgreen:

Die Prüfnummer gibt es sogar, gehört Origin Electronics, einem recht großen chinesischen Vertrieb für Leuchtkram im unteren Preissegment:
http://originled.en.alibaba.com/product ... et_S6.html

Problem ist nur, dass die Dinger mit dieser Nummer irgendwie ganz anders aussehen und nur für diverse Audis zugelassen sind. Also würde ich mal sehr, sehr, sehr stark annehmen dass du da Teile mit gefälschtem Prüfzeichen hast.

Frag doch mal beim Verkäufer nach, ob er dir ein Prüfzertifikat geben kann...

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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von corsa2002 »

na können da jetzt problem auf mich zukommen wenn man mich anhält? ich denke mal das die polizei ja keine ahnung haben wird davon.
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Re: AW: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von Acki »

corsa2002 hat geschrieben: ich denke mal das die polizei ja keine ahnung haben wird davon.
Naja, kommt halt drauf an mit wem du es zu tun bekommst.
Der Master_U z.B. kennt diese Leuchte spätestens jetzt. :D

Gruß Acki

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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von Master_U »

Hehehehehehe :gun:
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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von Valmont »

Pass auf, und Master U, bitte berichtige mich wenn ich falsch liege.

Da die teile nun nicht für deinen Corsa zugelassen sind, so wie es scheint, fährst du gerade ohne versicherungsschutz rum. wenn Dich ein Polizist anhält oder auf andere weiße auf die Idee kommt dein fahrzeug zu untersuchen, dann hast du eine verbindliche Anzeige am Hals. Diese wird Dich mindestens 50€, je nach auslage des polizisten sogar noch mehr, und definitiv 3 Punkte in Flensburg kosten. Habe selbst jüngst damit erfahrung gemacht. ist viel stress und rennerei.

Und so nebenbei, wenn nen unfall oder ähnliches passiert und sie dir nachwaeisen das du ohne versicheungsschutz gefahren bist bezahlt du Alles aus eigener tasche
Testamentvordrucke im Handschuhfach

Sommer: Black13 Corsa C 1.2 (Verkauft)
Winter: Corsa C Face 1.2 Twinport (Verkauft)

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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von corsa_2011 »

Nun ja. Rechtsberatung dürfen in Deutschland ja nur Anwälte (und einigige wenige andere Leute, zu denen ich aber auch nicht gehöre) machen, die sind dann aber auch haftbar für das was sie sagen. Von daher meine völlig unverbindliche persönliche Meinung als Nicht-Anwalt zu diesem Thema, rein theoretisch angenommen:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass von einem Laie erwartet werden kann, dass er die Echtheit eines Prüfzeichens beurteilen oder nachprüfen kann, sofern dieses nicht gerade mit Edding aufgemalt worden ist.

Von daher gehe ich davon aus, dass in einem theoretischen Fall, dass jemand mit einer Leuchte mit gefälschtem Prüfzeichen rumfährt und es zu einem Unfall oder auch nur einer Kontrolle kommt, gesetzt den Fall es bemerkt jemand überhaupt dass das Prüfzeichen gefälscht ist, der Fahrer oder Halter nicht haftbar gemacht werden kann, sofern er nicht vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt hat.
Ich würde stark annehmen, dass in einem solchen Falle nicht der Fahrer/Halter haftbar wäre, sondern nur der Händler als Inverkehrbringer eines solchen Produktes. Der Kunde hätte dieses ja mit angeblichem Prüfzeichen und angeblicher Zulassung gekauft und somit seine Pflichten in Bezug auf die Verkehrstauglichkeit seines Fahrzeuges meiner Ansicht nach erfüllt.

Ein ganz anderer Fall läge natürlich vor, wenn der Fahrer/Halter, z. B. über ein Internetforum, Kenntnis von der Illegalität seiner Leuchte erlangt hätte. Ab diesem Zeitpunkt würde er dann ja wissentlich eine illegale Leuchte betreiben und in diesem Falle dann wohl tatsächlich seine Betriebserlaubnis, seine Haftpflicht und sein Punktekonto gefährden, wie oben schon geschrieben.
Das beste in einem solchen Falle wäre dann vermutlich, die illegalen Leuchten umgehend auszubauen, das Fahrzeug wieder mit vorschriftsmäßigen Leuchten auszurüsten und sich, ggf. unter Androhung rechtlicher Schritte, den Kaufpreis und eine angemessene Aufwandsentschädigung für die völlig unnütz beim Ein- und Ausbau verschwendete Zeit vom Händler erstatten zu lassen.

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Re: Kennzeichen Beleuchtung

Beitrag von Master_U »

@Valmont

Schau dir mal meinen Post auf der ersten Seite des Threads an. Zum Erlöschen der BE braucht es eine Gefährdung (illegales Xenon, Rad/Reifen/Fahrwerk nicht abgenommen) oder eben eine Umweltvariante (MSD-Attrape, nicht eingetragener Fächer, Kat raus etc.)

Desweiteren erlischt der Versicherungsschutz nicht automatisch, wenn du mit nem Auto rumfährst, wo die BE erloschen ist. Die Versicherung wird zahlen, allerdings ist die Frage, ob das Bauteil, was die BE zum Erlöschen gebracht hat, mit einem eventuellen Unfall zusammenhängt.

Beispiel: Rad/Reifenkombination nicht eingetragen...du kommst von der Straße ab, weil dir nen Reifen geplatzt und knallst in irgend nen Auto rein. Ursache hierfür war nen geplatzter Reifen. Da wird die Versicherung sich schön die Kohle wiederholen.

Gegenbeispiel: Rad/Reifenkombination original, ansonsten gleiches Szenario, aber du hast in deiner Karre (ich hoffe du hast sie ausgebaut) lasierte Rückleuchten drin. Nen Zusammenhang zwischen den Rückleuchten und dem Abkommen wird schwer herzustellen sein, außer dir ist der Hintermann reingekracht und er sagt, er konnte dein Bremslicht kaum sehen. Dann wirds aber schwer mit der gegenerischen Versicherung.
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