corsa_2011 hat geschrieben:Huhu!
Klingt oberlehrerhaft, aber du verlierst mit der Verwendung nicht zugelassener Leuchtmittel die Betriebserlaubnis für dein Auto und darfst es somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Nanü? Hab ich irgendwas verpasst?! :D Also es würde mcih doch wirklich sehr stark wundern, wenn man wegen nicht zugelassenen Leuchtmitteln die Betriebserlaubnis seines Autos verlieren würde...
Ich sage ja immer, dass es einfach unglaublich ist was wir deutschen mit unseren Behörden durchmachen müssen, aber ich denke dann doch, dass es noch nicht ganz so schlimm ist! ;) Ich habe bis jetzt auch, wenn überhaupt nur davon gehört, dass mal einer meiner Freunde 10-15€ Strafe zahlen musste und damit hatte sich die Geschichte! Ich denke, damit sie einem wirklich die Betriebserlaubnis entziehen würden, müsste man schon Scheinwerfer am Auto montiert haben, die noch in Gegenfahrbahn gerichtet sind...
Aber vielleicht, wenn man ein Kennzeichen beispielsweise bei
http://www.kennzeichen.de/ wie SE:XX:66 bestellt und montiert hat, kann es ja auch passieren, dass sie einem die Betriebserlaubnis wegnehmen. :D
Ich werde beides aufjedenfall nicht versuchen!
Lg