betrug bei gebrauchtwagen kauf
- daniel1818
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betrug bei gebrauchtwagen kauf
ich bin voll verarscht worden beim kauf von meinen astra f 2,0l cabrio hab das ding für 3000 euro bei einen händler gekauft aus dem internet laut kaufvertrag unfallfrei hat wirklich gut ausgesehen am anfang und jetzt ist so ziemlich alles kaputt was gehen kann der motor der kat die elektonik das getriebe tacho manipuliert mindestens 2 unfälle davon ein rahmenschaden am heck usw... hab den arsch angerufen das ich das ding zurück geben will nur der dumme bastard stellt sich quer er weis von nichts (laut gesetz kann ich doch das ding zurück geben oder) wie soll ich jetzt gegen diesen menschlichen abschaum vorgehen ??? wenn ich zum anwalt gehe muss ich die kohle vorstrecken was ich aber nicht habe und ich auch keinen rechtsschutz habe ich bin auf 180 weil jeden tag was neues an dieser scheiss karre ist und ich mir von diesen laufenden fickfehler so ein mistwürfel andrehen lassen hab hab das ding jetzt seit mai und meine nerven sind am ende was soll ich tun ????
DAS LEBEN IST EIN SCHEISS SPIEL , ABER DIE GRAFIK IST GENIAL
- CorsaGSi
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Du hast doch einen Kaufvertrag mit dem Händler abgeschlossen, indem u.a. die unfallfreiheit und Laufleistung des Astras angegeben sind. Ihr beide habt dort unterschrieben und damit beteuert auch der Händler dass das Auto eben genau so enspricht wie es im Vertrag steht - ist es aber nicht. Also bist du klar im Recht und kannst defintiv gegen ihn vorgehen. Wie man das jetzt genau macht weiß ich nicht auf jeden Fall bekommst du dein geld für den wagen zurück, evtl nicht den vollen Preis da du es ja schon seit Mai fährst. Ich frag bei Gelegenheit mal nen Kumpel dem wurde auch von einem Händler ein B-Corsa angedreht angeblich unfallfrei usw. dann hat er die Vorbesitzer angerufen und rausbekommen dass schon mehrere Unfälle waren. Am Ende hat er den Corsa wieder an den Händler zurückgeben können. Wenn ich was weiß schreib ich dir ne PN
Corsa forever!
- daniel1818
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warum nicht den vollen kaufpreiss ??? weist du eigendlich was ich an der scheiss karre schon gerichtet habe ??? eigendlich müsste ich noc geld von den penner verlangen ich schwör euch eins wenn jer sack mir nicht meine kohle gibt zünd ich den seinen scheiss laden an !!!
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wenn im KV die klausel steht "gekauft wie gesehen" bzw. "ausschluss v. gewährleistungen" ( oder ähnlich ), dann hast du die arscharte-deluxe
im jeden fall fällt es deiner schilderung nach zu urteilen unter "arglistige täuschung" welche dich dazu berechtigt vom KV zurücktreten zu dürfen ( bzw. anzeige, schadensersatz, etc. kommt immer auf das jeweilige gut an ). geh einfach zu dem anwalt deines misstrauens, übertrag ihm den fall und lehn dich ganz entspannt zurück!
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung muß innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung erklärt werden. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von der Täuschung Kenntnis erlangt hat. du kannst also noch ein wenig sparen!
*lol* das ist so einfach! erstes semester wirtschaftslehre:
recht oder unrecht? kreuzen sie an!
[ ] nicht anfechtbar
[x] anfechtbar
[x] verdammt, bekommt der verkäufer einen auf den sack
[ ] weiß nicht
im jeden fall fällt es deiner schilderung nach zu urteilen unter "arglistige täuschung" welche dich dazu berechtigt vom KV zurücktreten zu dürfen ( bzw. anzeige, schadensersatz, etc. kommt immer auf das jeweilige gut an ). geh einfach zu dem anwalt deines misstrauens, übertrag ihm den fall und lehn dich ganz entspannt zurück!
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung muß innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung erklärt werden. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von der Täuschung Kenntnis erlangt hat. du kannst also noch ein wenig sparen!

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Suzuki Bandit 600N // 12.7xx @ 400m
- daniel1818
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so hab mal im kaufvertrag nachgeschaut und da steht nichts davon mit der gewährleistung oder sonst was den typen werd ich mal ans bein pissen kommt wer von euch aus dem eck gotha ???? kenzeichen am auto wär dann GTH ich will nur wissen ob wer den vogel kennt dem ich mal die flügel stutzen werde
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na na na, mal nicht so voreilig. "gekauft wie gesehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"...auch wenn das im Vertrag steht, diese Klauseln gelten nicht mehr. Egal ob du das unterschrieben hast oder nicht.
Der Typ ist Händler und MUSS dir eine Gewährleistung + Garantie von einem Jahr auf ein Gebrauchtwagen geben.
Es kann aber sein, dass im Vertrag steht, dass er nach Wissen des Händlers keinen Unfall hatte. Das heißt nicht, dass er dir versichert, dass er nie nen Unfall hatte.
Und falls es sich um einen arglistig verschwiegenen Mangel handelt, so musste man vor einem Jahr zumindest noch, spätentesns 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Mangels den Händler rügen. Egal, ob du den Wagen vor 3 oder vor 30Jahren gekauft hast. Am besten "rügst" du ihn schriftlich per Einschrieben mit Rückschein...dann hast den Beweis, dass du ihn gerügt hast.
Bist du beim ADAC? Wenn nicht trete da doch ein, kostet 38Euro im Jahr oder so ähmlich. Da haste ein Gespräch mitm Anwalt umsonst. UNd wenn du den Rechtsschutz noch machst für 51,45Euros im Jahr, dann übernehmen die alle kosten.
Ich mache keine Werbung, ich weiß das nur, weil ich auch in ner doofen Lage stecke ;-)
Der Typ ist Händler und MUSS dir eine Gewährleistung + Garantie von einem Jahr auf ein Gebrauchtwagen geben.
Es kann aber sein, dass im Vertrag steht, dass er nach Wissen des Händlers keinen Unfall hatte. Das heißt nicht, dass er dir versichert, dass er nie nen Unfall hatte.
Und falls es sich um einen arglistig verschwiegenen Mangel handelt, so musste man vor einem Jahr zumindest noch, spätentesns 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Mangels den Händler rügen. Egal, ob du den Wagen vor 3 oder vor 30Jahren gekauft hast. Am besten "rügst" du ihn schriftlich per Einschrieben mit Rückschein...dann hast den Beweis, dass du ihn gerügt hast.
Bist du beim ADAC? Wenn nicht trete da doch ein, kostet 38Euro im Jahr oder so ähmlich. Da haste ein Gespräch mitm Anwalt umsonst. UNd wenn du den Rechtsschutz noch machst für 51,45Euros im Jahr, dann übernehmen die alle kosten.
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so also im vertrag steht nichts was du meinst und ich bin im adac hab da schon angerufen und die konnten mir nicht weiter helfen die haben gesagt ich soll ein gutachten machen lassen was auch wieder 300 euro kostet nur der gutachter (der für adac schätzt) sagte ich sollte erst zum anwalt gehen
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Gewährleistung ist richtig...aber muß dir keine Garantie geben...das sind zweierlei sachen...M&M hat geschrieben:...Der Typ ist Händler und MUSS dir eine Gewährleistung + Garantie von einem Jahr auf ein Gebrauchtwagen geben.
@daniel
warum reparierst du eigentlich selbst an der Karre rum?hättest ihm das Teil gleich auf den Hof stellen sollen...zwecks Mängelbeseitigung!!!
aber mit dem Unfallschaden hast du gute Chancen...selbst wenn er es nicht wußte...!!!
falls du den Vertrag wandelst , das heißt du gibst die Karre zurück...wird dir auf jeden Fall was für die Nutzung abgezogen...
Jo, mit der Garantie hast glaub ich recht. Sorry. Hat ja aber auch nix mit dem fall zu tun, puh!
Wie in diesem Link steht:
Für die Nutzung fallen 0,4% bis 0,67% des Fahrzeugwertes mit dem Mangel pro angefangenen Tausend Kilometer an.
http://www.swr.de/kaffee-oder-tee/auto/ ... print.html
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- daniel1818
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so , war jetzt bei nen anwalt und die hat gesagt das ich den typen anschreiben soll per einschreiben das er das ding innerhalb von 10 tagen holt wenn nicht dann gibt es eine auf den sack , problem bei der ganzen sache ist das der penner zwar sagte das er händler ist nur er steht nirgens gemeldet das er ein gewerbe hat mein anwalt macht jetzt mal eine anfrage ob der wixer überhaupt ein gewebe hat was moch ich wenn er keins hat dann wurde ja das auto quasi von privat zu privat gekauft echt ich glaub ich fahr da jetzt rauf und dreh den sack das gewinde ab ich hab so die schnauze voll das kann man nicht beschreiben
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