Corsa B gebraucht gekauft,..leider erst jetzt festgestellt..

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blank2007

Corsa B gebraucht gekauft,..leider erst jetzt festgestellt..

Beitrag von blank2007 »

hi

Leider habe ich letzte Woche von Opel erfahren das mein Gebrauchtwagen
doch ein Unfallwagen ist. (Es wurde der B_Säulen Riss auf Kulanz gemacht).

Und beim beseitigen des B-Säulen Risses hat man entdeckt, das ne neue
Seitenwand reinkam. (links hinten).

Nun stelle ich mir die Frage, .. wie könnte man jetzt noch vorgehen?!
Ist jetzt fast ein Jahr her wo ich den Privat gekauft hatte, im Kaufvertrag
steht auch Unfallfrei.

Ist er aber nicht.

Was soll ich machen?
Nen gutachten ist klar, aber was danach?

Corsa B Bj. 98

Engelchen
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Beitrag von Engelchen »

Steht im Kaufvertrag, dass der Verkäufer die Gewährleistung ausschließt? Wenn nicht, muss er haften! Das ist ein Sachmängel, wenn ich mich nicht irre. Das Auto hat ein andere Beschaffenheit als vereinbart.
Auch Privatleute müssen für Sachmängel haften, es sei denn sie schließen die Gewährleistung aus. Deshalb bei Ebay immer dieser Spruch "Wegen Privatverkauf keine Gewährleistungsansprüche".
Sprich mit dem Verkäufer und/oder geh zum Anwalt wenn nichts im Vertrag steht!

Und ich dachte schon die Vorlesungen in Recht wären für nix zu gebrauchen :mrgreen:

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StevenM@c
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Beitrag von StevenM@c »

wurde die seitenwand denn wegen nem unfall neu gemacht ?? kann ja auch nen andern grund haben

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freakxxl
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Beitrag von freakxxl »

weswegen den sonst?wegen steinschlag oder wars vorher nen 5-türer? nee,das ist nenunfaller,ich gebe dir den guten tipp und geh zum anwalt,du selber wirst ohne anwalt verrückt,und du bist im recht.
mfg uwe
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StevenM@c
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Beitrag von StevenM@c »

ja wenn da nen baumstamm oder so rein geknallt ist zählt das auch als unfall ?

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freakxxl
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Beitrag von freakxxl »

ja sicher..
mfg uwe
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0815corsa
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Beitrag von 0815corsa »

vielleicht war er durgefault bei opel werden nur Seitenwände verarbeitet und keine reperaturbleche !

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M&M
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Beitrag von M&M »

@engelchen, das ist falsch. Auch wenn im Vertrag steht, dass Gewährleistung ausgeschlossen wird, so haftet der Privatmann, weil der Kaufvertrag nicht eingehalten wurde. Er hat angegeben, dass der Wagen nie einen Unfall hatte. Da er gelogen hat, haftet er dafür.
Oder er wusste nix davon. Dann muss sich dieser an den Vorvorbesitzer wenden!

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CCC20XE
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Beitrag von CCC20XE »

Genau, sowas nennt man arglistige Täuschung und Betrug!
Was stört es den Baum wenn das Schwein sich dran kratzt?!

roterflitzer
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Beitrag von roterflitzer »

gewährleistung is sowieso nich bei privat! kannst ihn in regress nehmen, wegen vorsätzlichem betrug! aber sonst sehe ich keine sonne, denn von privat is immer so eine sache in der justiz! und du mußt nachweisen dasss da wirklich ein unfall war! bei sat.1 gbs da was am sonntag im automag!
der zweite... is der erste verlierer!

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Beitrag von M&M »

roterflitzer hat geschrieben:gewährleistung is sowieso nich bei privat!

Doch, wenn du als Privatperson die Gewährleistung im Vertrag nicht ausschließt oder den Wagen nicht als Bastlerfahrzeug deklarierst, dann haftest du automatisch 1Jahr fürs Gebrauchtfahrzeug. So wie bei allen anderen Gebrauchtgegenständen!

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Beitrag von daniel1818 »

nein das mit den bastlerauto ist so ne sache wenn das auto aus eigener kraft ohne erkennbare mängel vom hof fährt ist das kein bastlerauto das ist vom gericht so geklärt worden !!! ich hab mir auch ein unfallfreies astra cabrio gekauft und siehe da man kann deutlich hinten links einen schweren heckschaden erkennen denke das es sogar ein rahmenschaden war weis aber nicht was ich jetzt machen soll im vertrag war unfallfrei gestanden und zurück geben will ich ihn auch nicht :roll:
DAS LEBEN IST EIN SCHEISS SPIEL , ABER DIE GRAFIK IST GENIAL

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Beitrag von Buzz »

das auto hat mit dem verschwiegenen unfallschaden einfach mal nicht die vertraglich zugesicherte eigenschaft der unfallfreiheit.
kauf rückabwickeln oder
anwalt!

blank2007

Beitrag von blank2007 »

tjoa, werde wohl zum anwalt gehen, wenn ich bald bissel Luft habe!

Nein ist kein Bastlerfahrzeug! Und zurückgeben würde ich den vorerst
auch net, da ich einiges dran gemacht habe! .. naja mal gucken.

Erstmal nen Gutachten beim ADAC machen, und dann ab zum Anwalt.
Ich selber mache mich jetzt schon verrückt, weis garnet so recht wo
ich anfangen soll. :wall:

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freakxxl
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Beitrag von freakxxl »

nein..mach kein gutachten...fahr erst zum anwalt,und mach dann,was der sagt..
mfg uwe
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