die "stop&go"-Strategie ist dabei hochoffizielle Stadtpolitik und soll den öPNV attraktiver machen...
als ich noch in München studiert habe (1990 beendet), habe ich mal das Gedankenexperiment "Verband hoffnungsvoller Stümper und Dilettanten" in die Welt gesetzt...
- das muss sich irgendwie verselbstständig haben und gestaltet jetzt Verkehrskonzepte in Augsburg...

zurück zur Unweltzone...
wollte am Herzzentrum im Diako (Innenstadt, Nähe Finanzamt - also wenn man da vom Stangerl fällt, sind entsprechende Fachleute wenigstens nicht weit...

die Einfahrt/Ausfahrt war als solche noch nutzbar, die hintere Stoßstange hing allerdings noch über der Sperrlinie.
am e-leck-trischen Wegelagerer noch schnell eine "Semmelkarte" (Kurzparkschein für 20 Minuten) gezogen, ins Auto gelegt und los...
bei der Rückkehr steht doch glatt 'ne blaue Bordsteinschwalbe an meinem Fahrzeug und macht sich eifrig Notizen...
(komme gerade vom Herzspezialisten, wegen der Behandlung meines Blutdrucks und schon steigt ebendieser ins Unermessliche...

bevor ich mich zu irgendwas hinreißen ließe, was ich hinterher bereuen würde (ich bin zwar grundsätzlich ein friedliebender Mensch, aber so 'ne Bordsteinschwalbe würde ich schon mal gern, von einem Pfeil getroffen, zu Boden sinken sehen), ich also rein ins Auto und los...
vier Wochen später ein Liebesbrief von der Stadtverwaltung und ich denk noch: "diese parasitären Mistkerle! - wegen knapp 10 Minuten und 20 Zentimetern!"
aber mitnichten...
die verklausulierte Anschuldigung: "Fahrt mit einem Kraftfahrzeug trotz Fahrverbot zur Vermeidung schädlicher Luftverunreinigungen"... (?!)


- dazu ein Satz einschlägiger Paragraphen, wo man nachlesen kann, was eine Ordnungswidrigkeit ist...


als halbwegs gebildeter Anarchist kommt man ob der Verklausulierung schon noch drauf, dass es wohl um die Unweltzone gehen müsste (nett, auch mal zu lesen, was deren eigentliches Ziel sein soll...

also ein glühendes Pamphlet geschrieben, dass das benannte Auto eine grüne Plakette hat (mehr geht ja wohl nicht) und was der ganze ScheiB bitteschön solle?
postwendend die Antwort: "die grüne Plakette sei nicht gültig, da sie nicht das aktuelle Kennzeichen des Fahrzeugs benenne".
Rückfrage: "wozu und seit wann soll das nötig sein? bitte nennen Sie die rechtliche Grundlage..."
eigentlich müsste das alte orange Sechseck genügen, das die Frontscheibe des Twingos meiner Nachbarin ziert, freilich ohne dass man noch irgendein Kennzeichen erkennen könnte...
- denn die weist das Fahrzeug als Träger eines geregelten Katalysators aus, letztlich die einzige Bedingung, um für einen Benziner eine grüne Plakette zu erhalten...
(ob der Kat noch, tut was er tun soll, merkt man vielleicht bei der nächsten AU...)
Rückantwort: Verweis auf die "aktuelle Rechtsprechung" (oder war's doch die "Rechtsbrechung"?

wenn man sich denn auf die Suche macht, was diese "aktuelle Unrechtsprechung" sein soll, erhält man zwei interessante Ergebnisse...
am 14.09.2010 entschied das Amtsgericht Augsburg (Az.: 45 OWI 608 Js 111541/10) noch, dass das in der Plakette genannte Kennzeichen nicht mit dem des Fahrzeugs übereinstimmen muss.
Mittlerweile hat das OLG Hamm aber entschieden, dass dies nötig sei, um eine Kontrolle zu ermöglichen (http://www.kostenlose-urteile.de/topten ... akette.htm).
die genannte Seite ist auch deshalb interessant, weil hier auch Hinweise zu finden sind, aufgrund welcher dilettantischen Verteidigungsstrategie, das OLG zu diesem Urteil kam...

was mir in meinem akuten Fall sauer aufstößt: mein Teekesselchen trägt die Plakette von meinem Vörgänger und hätte lange Zeit auch noch dessen Kennzeichen getragen, wenn wir die Nummernschilder damals beim Kauf gefunden hätten...
so bekam ich meine erste Wunschnummer...
dann hatte ich das Fahrzeug letztes Jahr an einen "Kumpel" so gut wie verkauft; da hätte das Auto dann ein Augsburger Kennzeichen bekommen (wenn er's umgemeldet hätte).
nachdem der aber nicht zahlen konnte, hab ich's mir dann wieder geholt, abgemeldet, untergestellt, bei der Wiederanmeldung war das alte Kennzeichen dann schon vergeben, also ein neues beantragt, eigentlich für den Nachfolger...
da sich die alten Plaketten nur sehr schwer lösen lassen (hatte mein Vorgänger ja auch schon versucht) wären die neuen Plaketten jeweils dazugekommen...
somit hätte mein Teekesselchen schon vier Plaketten nebeneinander an der Scheibe...
OK, es wäre kein Schaden nicht, die Scheibe zur nächsten HU auszutauschen, dann wäre die dritte Plakette zum aktuellen Kennzeichen nur eine lästige Kostenfrage...
dennoch ist das Urteil offensichtlich weltfremd...
das erste Mal war ich mit dieser Rechtsschieflage konfriontiert, als ich seinerzeit mit Kurzzeitkennzeichen (damals noch blanko) in die Unweltzone eingefahren bin...
- für das Kurzzeitkennzeichen hätte ich keine Plakette bekommen (und wenn, dann sicher nicht ordnungsgemäß an die Scheibe geklebt...), damals galt m.W. aber wenigstens noch, dass Kennzeichen und Plakette nicht dieselbe Angabe teilen müssten...
seit es Wunschkennzeichen gibt, kann ich die grüne Plakette für ein Schrottauto beantragen, einen alten Diesel anmelden und die Plakette in dessen Scheibe kleben.
sinnigerweise sind es ja die Schergen, die sich um den ruhenden Verkehr kümmern, die Zeit und Muse haben, Kennzeichen und Plakette zu vergleichen.
ob ein KFZ die Plakette zu Recht oder zu Unrecht trägt, kann nur eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere klären...
- dazu sind die blauen Bordsteinschwalben aber nicht berechtigt.
die Polizei aber wird nicht, bemerkt das höchstens so nebenbei (dann is aber Party im Karton!

klar, ein Trabant mit grüner Plakette ist verdächtig (gäbe es aber - sogar legal - als E-leck-troumbau...

interessant sind da eher die Diesel, die regulär nur eine rote Plakette bekämen (B-Corsa 1,5D z.B.)...
wenn es also tatsächlich um Luftreinhaltung und entsprechende Kontrollmöglichkeiten ginge, dann gehörte die Plakette von der Zulassungsstelle aufs Kennzeichen geklebt! z.B. da, wo früher die AU-Plakette war!

so liegt der Verdacht nahe, dass es nur um Abzocke geht...

auf eine neue Variante hat mich letztens ein Bekannter gebracht...
sein G-Astra ist ein Diesel; die kenne ich eigentlich nur mit maximal gelber Plakette, er aber hat eine grüne...
von seiner früheren Werkstatt...
da hat der Meister gesundheitsbedingt vorzeitig aufgegeben...
hatte die Plaketten mal dutzendweise gekauft (würde ja bald jeder eine brauchen) und hatte jetzt noch 'ne Menge übrig, die er großzügig verteilt hat...
es gibt ja keinen Nachweis, wer die Plakette zuteilt (solange sich der Kunde nicht verplappert und etwaige Konsequenzen auf sich nimmt)...
und wenn ihn jemand deswegen vor den Kadi zerren will, ist die Frage, ob ihm sein Krebs überhaupt noch genügend Zeit lässt, den Prozess zu erleben...
- mein Bekannter - derzeit noch wohnhaft in Augsburg, will aber nächstes Jahr in einen Landkreis ziehen, dessen Hauptstadt auf den Luxus einer Unweltzone verzichtet - wartet derweil gespannt auf den nächsten HU-Termin im Januar, ob das auffällt und wie Prüfer bzw. Werkstatt darauf reagieren...
im Prinzip geht das in Richtung Urkundenfälschung...
aber ich behaupte mal, dazu müsste einem schon Vorsatz nachgewiesen werden...
meine Autos sind gelegentlich Gäste in verschiedenen Werkstätten...
- und plötzlich war die Plakette da...
