Das Höchstgericht des Staates hat ein aus dem 19. Jahrhundert stammendes Verbot des nicht-ehelichen Geschlechtsverkehrs aufgehoben. Das Gesetz, wonach eine Geldstrafe bis zu 250 Dollar (191 Euro) für Liebe ohne Trauring verhängt werden konnte, war zwar zuletzt im Jahr 1847 vollzogen worden, hatte jedoch formell weiterhin Bestand, berichtet die „Washington Post“. Nun wurde es im Zuge eines Schadenersatzprozesses entdeckt und für ungültig erklärt.
Der Anlass für die liberale Rechtsbereinigung war wenig romantisch: Eine Frau hatte ihren früheren Partner auf fünf Millionen Dollar verklagt, weil er sie mit Herpes angesteckt haben soll. Da der zugrundeliegende Akt aber gemäß dem Gesetz eigentlich illegal war wurde das Verfahren eingestellt. Mit der Aufhebung des Verbots unehelichen konsensualen Verkehrs kann der Schadenersatzprozess nun weitergehen.
Also der Anlass ... LOL. Aber die Aufhebung an sich finde ich sehr fortschrittlich. Weiter so, dann errreicht ihr vieleicht auch mal den heutigen Standard des "alten Europa"
