Polizei Kontrolle

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Polizei Kontrolle

Beitrag von ExtremoCars »

hallo ich wollt euch ma fragen was ihr über Kurzzeitkennzeichen wisst da ich gestern auf dem weg zum treffen in bispingen von der polizei angehalten wurde und ich habe 5 tages kennzeichen gehabt und der polizei gesagt das ich den verkaufen wolle da auf dem treffen ... und die haben mein ganzes auto auseinander genommen und es gibt ein paar teile die net eingetragen sind die meinten auch bei den kennzeichen muss alles eingetragen sein und ich hatte gehört das er nur verkehrstauglich sein muss sprich licht reifen bremse muss funktionieren und alles fest verbaut ...
ich habe auch keine mängel liste bekommen nur ne visitenkarte von dem wo ich anrufen soll und alles nachzeigen bei dem polizisten das kommt mir alles spanisch vor ....
kann mir wer weiter helfen ???
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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von ExtremoCars »

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Ronson001
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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von Ronson001 »

wenn da was nicht eingetragen ist, ist die sache doch klar.
zudem haben die herren in dunkelblau eben die macht, dich zu einem sachverständigen zu schicken und deinen corsa neu vorstellen zu lassen.
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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von ExtremoCars »

ja aber wenn ich ein auto kaufe mit umbauten und da ist nix eingetragen kann ich den auch mit den kennzeichen fahren ... und ich habe den als begründung gesagt ich will den zuverkauf hinstellen

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Ronson001
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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von Ronson001 »

das wäre mir neu dass man mit nem tageskennzeichen ohne eintragungen herum eiern darf.
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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von ExtremoCars »

ja stell dir ma vor du willst dir neues auto kaufen steht am ars** der welt und da ist was nicht eingetragen dafür sind die doch da um zu überführen oder nicht ... ich hatte mit sowas noch nie probleme die haben nie was gesagt

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Ronson001
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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von Ronson001 »

wenn du ein auto im öffentlichen straßenverkehr bewegen möchtest, muss es auch verkehrssicher sein, logisch oder?
ein auto welches dies nicht dürfte, müsste aufn trailer geschleppt werden. da gibt es kein drum herum.
wäre ja krass wenns nicht so wäre.
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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von Lackos_1985 »

Klingt eigentlich logisch.
Nur warum sollst du mit dem Auto noch mal vorstellig werden wenn´s eh nich mehr zugelassen ist.
Tippe eher auf Geldstrafe und Punkte.
OPEL ...der Zuverlässige!

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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von JC88 »

Mir hat man beim Amt letztens das gleiche Erzählt:

Bei einem Kurzzeitkennzeichen (oder Überführungskennzeichen) welches 5 Tage gilt ist die Verkehrstauglichkeit ausschlaggebend.
Ich darf mit diesem Kennzeichen auf der von mir vorher angegeben Strecke fahren. Egal ob TÜV oder nicht, Bauteile eingetragen oder nicht. Die Sache ist nur die, wenn etwas passiert. Wie die Versicherung das sieht.
Legal ist es aber dennoch, da kann dir die Polizei nix. Es sei denn es ist ein gravierender Punkt der die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt.

Aber mal abgesehen davon...das du keine Mängelkarte bekommen hast find ich auch merkwürdig. Im Grunde brauchst doch jetzt nix machen, ne Visitenkarte...würd ich weg werfen...

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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von Ronson001 »

es war ja in der zeit zugelassen. wie die regelung da genau ausschaut weiß der geier. mal in einem oder dem verkehrsportal nachfragen.
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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von JuppesSchmiede »

Würde mich auch nicht wundern, wenn die Polizei es nicht geglaubt hat mit dem Verkaufen auf dem Treffen, die Schilder dienen ja zur Überführung und nicht zum "sinnlosen" rumfahren.

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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von JC88 »

Stimmt.

Die sind nur für die Strecke die beim Anmelden angegeben wurde gedacht. Wenn das stark von der Stelle der Überprüfung abweicht gibts Probleme.

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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von ExtremoCars »

ich habe mit nem tüv beamten gesprochen der sagt das er verkehrstauglich sein muss sprich licht reifen bremsen und keine scharfen kanten .. das mit den eintragung die mir fehlen ist egal ....

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Balu
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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von Balu »

Ich benutze die Kennzeichen schon seit 25 Jahren. Die können Dir überhaupt nix :wink:
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Gruß Patrik
Richtig gelernter "Automechaniker"
Vor 33 Jahren :-(

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Re: Polizei Kontrolle

Beitrag von Lackos_1985 »

Dann war´s halt im Ernstfall eine Probefahrt...
Ich hab mir auch mal solche Platten geholt, musste da nich mal angeben zu welchen Zwecken und erst recht nich wo ich damit lang fahren will.
OPEL ...der Zuverlässige!

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