änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Fragen zu Eintragungen bei den Prüfeinrichtungen (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
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r.siegel
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von r.siegel »

Bei mir kommts immer drauf an was für ein motor in welches fahrzeug kommt.Für serienmotoren fahre ich eigentlich immer zu meinem tüv onkel und in der regel gibts da auch keine probleme .Bei sondersachen kommt es immer drauf an .Wenn mein tüver sagt er kann oder darf es nicht ,dann fahr ich zum tuner,denn ich will mir mein gutes verhältnis mit ihm nicht kaputt machen.Man muß dabei immer im auge behalten der tüver sezt mit jeder eintragung seine lizens aufs spiel und wenn er die los ist ,dann gibts in ganz deutschland keinen job mehr für den guten in dem bereich eines a.a.s.

Meine Erfahrung hat mir gezeigt,das die meißten sachen ohne großes palaber eingetragen werden,wenn man sich überhaupt vor jeglichen umbaumaßnahmen mit einem tüver der die abnahme dann machen soll zusammensetzt und die sachen bespricht.Ganz klar viele tüver haben keine lust selber was zu entscheiden ,wenn es um einzelabnahmen geht,aber wenn man erstmal den richtigen gefunden hat ,der auch interesse für umbauten jeglicher art hat dann muß man sich den jenigen warmhalt und auch immer mit nem 100% umbau oder änderung kommen wo es nix zu meckern gibt.Wenn man nur halbherzig an sowas rangeht wird eine abnahme immer ein glücksspiel sein.

1. umbau planen mit allem zip und zap
2. plan schnappen und zum tüv mann seines vertrauens gehen um details zu besprechen
3.wenn der plan dem tüv mann nicht 100% gefällt nicht lang probieren ihn zu drängeln von wegen"das geht schon",sonder klip und klar fragen "was muß ich an meinem plan ändern,damit die abnahme klappt"
4. umbau genau nach dem plan durchführen wie er besprochen wurde
5.zur abnahme immer zu dem tüv mann fahren mit dem der umbau geplant und besprochen wurde

wenn man sich daran hält ist man eigentlich immer auf der sicheren seite
Zuletzt geändert von r.siegel am 06.02.2010, 19:45, insgesamt 2-mal geändert.
mfg Ralf
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DAS RENNEN WIRD AUF DER BREMSE GEWONNEN, ABER SCHNELL FAHRN IS AUCH SCHÖN!

meine gallerie: corsa-a-baujahr-1982-1993--f63/r-siegel ... 15774.html
so hört er sich an : http://www.myvideo.de/watch/1205651/ich ... _1_8_meile

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von opelmicha20 »

Also wir waren die Woche mit meinem kadett E (Umbau 1,4 auf 2,0l 8V) beim tüv und es gab keine Probleme. Waren zuerst bei der dekra dort hatte der prüfer allerdings null Ahnung und wusste nicht wie er gewisse sachen ändern muss und kann. Darufhin waren wir am Freitag beim Tüv Nord und dort hat es anstandslos geklappt. Er hat alles geprüft und gecheckt und nach 1,5 std. konnten wir mit allen Eintragungen wieder fahren.
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Salvo »

opelmicha der c20ne wurde auch vom werk aus im kadett verbaut, also ist es kein grossen ding den eintragen zu lassen.. mich hat es nur interessiert weil ich mein c20xe bald einbauen will.. muss nur noch meine karosserie endlich lackieren und wieder zusammen bauen.. daher wollte ich wissen zu welche tüv organisationen ihr geht

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von opelmicha20 »

ja gut das ist richtig das ist wieder was anderes.
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Corsatuner »

grüßt euch

wollt mich mal mit einmischen

also ich denke wenn man das ganze vorher mit tüv oder dekra abklärt und alles beredet ist das kein thema so wie es r.siegel meinte

mein kumpel war auch vor dem umbau seines astra f auf I500 motor erst beim tüver und hat es eins zu eins umgebaut und er hatte keine probleme beim eintragen.

kann mir einer von euch mal die ganzen fakten nennen die ich für den c16se brauch im a corsa. hab noch nichts im net gefunden.

dankt euch

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von ZebRockSki »

Google mal nach: Umrüstkatalog etc,
oder benutz die Suche.
Steht alles schon beschrieben vom Umbau des Motors/Getriebe,
BKV/HBZ, Stabis, Bremsen... :wink:

Hab es auch vorher abgeklärt,
alle Papiere dazu vorbereitet und
dann ab dafür.
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Salvo »

@Corsatuner sie auf der hauptseite da ist eine beschreibung drin. umbau auf gsi..

aber wenn ich es richtig sehe hast du nen 14si.. da du eine steigerung von 15% haben darfst sollte motor,kabelbaum,stg und ggf getriebe reichen

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von ZebRockSki »

Salvo hat geschrieben: aber wenn ich es richtig sehe hast du nen 14si.. da du eine steigerung von 15% haben darfst sollte motor,kabelbaum,stg und ggf getriebe reichen
"...sollte ....reichen..."
Sorry,
aber an passiver Sicherheit sollte man nicht sparen!
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sondern eher der anderen wegen!!!
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Salvo »

@ZebRockSki das ist schon richtig, sagte ja nur das er eine STeigerung um die 15% haben darf.. hier geht es ja nicht im zu sagen was er alles brauch und wie er das verbauen soll, das gehört hier ja nicht in diesem Thema :dagegen:

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von ZebRockSki »

Sollte kein Angriff werden. :wink: :saufen:
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Salvo »

ach von dir so oder so nicht.. ich weiss wie du das meintest und das wäre auch nicht das erste Thema wo sowas zwischen uns Entsteht :mrgreen:

also keine bange :dafür:

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von ZebRockSki »

:wink: :mrgreen:
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Salvo »

siehste geht doch :keks:

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Corsatuner »

grüßt euch und dankt euch werde das schon hinbekommen

hab ja schon mal bissel was vorbereitet bremsen etc.
und getriebe hab ich noch da und der kabelbaum passt ja;)

also dann und da er ja serie iwenn maal verbaut war wird das kein thema denke ich

gruß

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Salvo »

ne eigendlich nicht, nimmst du den umrüstkatalog ab zum tüv und eintragen lassen

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