Kurzzeitkennzeichen

Fragen zu Eintragungen bei den Prüfeinrichtungen (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
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JuppesSchmiede
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von JuppesSchmiede »

Ich bin mal gespannt welche Lösung die parat haben, da mein TÜV nicht in meinem Landkreis liegt?

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Standgasrangierer
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Standgasrangierer »

mittlerweile hab ich's "schriftlich": keine DeKra im Landkreis (dafür zwei in A und einer in Kö'brunn (Landkreis); dito TÜV Süd (+Schwabmünchen)...
'n Kumpel hat 'ne Werkstatt in Ettringen, das gehört zum knapp 20km entfernten Mindelheim.
nach Schwabmünchen sind's nur 12km...
Landsberg (TÜV und DeKra) etwa 15...

weshalb will man die alten Autos von der Straße verdrängen?
- vorgeblich aus Umweltschutzgründen... :pille:
klassischer Mangel: Ölverlust...
- da macht es freilich Sinn, durch den kompletten Landkreis zu gurken... :bonk: :wall:

das Auto, um das es heute akut geht, steht momentan in Augsburg, ca. n Kilometer von der TÜV Prüfstelle weg und knapp 2km zur DeKra.
mein Depot ist ebenfalls offiziell Augsburg (Gersthofen)...

naja, ich mein', 45km/h-Regelung bei Fuffis, Blitzer, wo sie unbemerkt stehen können und nicht etwa dort, wo jeder einsieht, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, Kriminalisierung von Haschisch und Marihuana, Täterschutz statt Opferschutz im Strafrecht, und das alles bei generell niedriger Kontrolldichte ... :roll:
- da braucht man sich nicht wundern, wenn die Leute sich irgendwann grundsätzlich nicht mehr um Gesetze scheren und Zustände wie im wilden Westen Einzug halten...
(wer mit Schusswaffen Angst und Schrecken verbreiten will, der kümmert sich ohnehin nicht um legalen Waffenbesitz...)

die Leute in der Zulassungsstelle können ja nix dafür, die haben diese neuen Regeln nicht gemacht, die müssen sie nur ausführen. :roll:
und mit der wackeren Exekutive - wenn man denn tatsächlich mal angehalten werden sollte - kann man - zumindest bei uns im Landkreis - eher auch vernünftig diskutieren...

früher war das mal so, dass man ohne gültige HU Kennzeichen ohne Zulassungssiegel bekam und dann vier Wochen Zeit hatte, sein Auto durch die HU zu bekommen.
dass das Fahrzeug ohne Zulassungssiegel nurmehr für die Fahrt in die Werkstatt und nicht mehr für den Italienurlaub gedacht und geeignet ist, sollte auch klar sein.
und im Zeitalter der modernen EDV sollte das heute auch nicht mehr so schwer sein, nach vier Wochen nochmal nachzuhaken, wenn die HU bis dahin nicht bestanden und das Siegel entsprechend eingefordert wurde.
(dann könnten wir allenfalls noch die lächerlichen Öffnungszeiten der Zulassungsstellen diskutieren.)
es gibt Fahrleistungen, die möchte man mit einem 8-schüssigen Salut würdigen...
- Kaliber .50...
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bei manchen Verkehrsteilnehmern muss man einfach ein Auge zudrücken...
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Corsa1993
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Corsa1993 »

Der Link vom 9.3. funktioniert jetzt schon nicht mehr. Das ist alles schon mehr als ne Unverschämtheit. Bräuchte diesen Monat auch noch ein KZK, bin mal gespannt. :wall:

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Standgasrangierer
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von Standgasrangierer »

JuppesSchmiede hat geschrieben:Ich habe soeben eine Antwort vom Strassenverkehrsamt erhalten, dort hatte der Mitarbeiter der mir schrieb nun noch selber keine 100% Info dazu, er verwies mich aber auf den Gesetzestext den es seit Herbst dazu gibt.

http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/media ... _72270.pdf
der Link funktioniert nicht weil:
"Sehr geehrter Nutzer,
Sie befin­den sich im kos­ten­lo­sen Bür­ger­zu­gang.
Die Such­funk­tion steht Ihnen in der Abonnenten­ver­sion von BGBl. On­line zur Ver­fü­gung."
klingt nach kostenpflichtigen Abo... :roll:

die Ausführungen auf http://www.kurzzeitkennzeichen.de scheinen aber auch eher unvollständig zu sein. :?

wie "gesagt", KuKZ gibt's noch, allerdings nahezu sinnfrei, wenn man es für ein FZ ohne gültige HU benötigt (die Bezeichnung als "Überführungskennzeichen" ist somit schlicht falsch!).
einzig "gültige" Alternative scheinen Autoanhänger bzw. -transporter zu sein...
- das setzt aber wiederum eine entsprechende Zugmaschine voraus und eine Fahrerlaubnis, die mittlerweile auch nicht mehr jeder hat, der einen PKW im öffentlichen Verkehr führen darf... :roll:
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sniper09
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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von sniper09 »

Rechtslage bis 31.03.2015

Nach der bis 31.03.2015 geltenden Rechtslage ist es faktisch möglich, mehrere Fahrzeuge hintereinander mit demselben Kurzzeitkennzeichen zu versehen, da das Kennzeichen ohne Konkretisierung auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgegeben wird.

Da die Fahrzeugdaten nicht amtlich eingetragen werden, kann es bei Fahrten ins Ausland zu Problemen kommen.

Die Kennzeichen werden allerdings nur am Wohnsitz des Antragstellers ausgegeben.

Derzeit liegt die Überprüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs allein in der Verantwortung des Antragstellers; eine Hauptuntersuchung ist nicht notwendig.


Neuregelung ab 01.04.2015

Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung
Durch die Ausstellung einer amtlichen Zulassungsbescheinigung (alt: Fahrzeugschein) ist künftig eine Mehrfachnutzung erschwert. Damit werden voraussichtlich auch die rechtlichen Probleme beseitigt, die bei Fahrten im Ausland aufgrund der bislang fehlenden amtlichen Eintragungen entstanden sind.

Ort der Kennzeichenausstellung
Nach neuem Recht kann das Kennzeichen sowohl am Wohnsitz des Halters als auch am Standort des Fahrzeuges ausgestellt werden. Sofern sich eine Person mit Wohnsitz in München spontan zum Kauf eines Fahrzeugs in Hamburg entscheidet, kann das Kurzzeitkennzeichen zukünftig auch in Hamburg beantragt werden.

Hauptuntersuchung
Zukünftig dürfen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen ohne Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung innerhalb des Zulassungsbezirks nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle gefahren werden; das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.
Wurde bei einer Hauptuntersuchung ein Mangel am Fahrzeug festgestellt, dürfen mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde; damit soll verhindert werden, dass Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, die die Verkehrssicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigen.

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Re: Kurzzeitkennzeichen

Beitrag von CCSS »

Das ist ein Müll!

Früher:

KzK geholt und mehrere Autos besichtigt. An das es dann geworden ist die KZ gepappt und Heim.

Heute kann man sich die KzK wohl auch im Straßenverkehrsamt vor Ort abhole, aber:

- da muss man dann auch erstmal hinjückeln.
- kauft man ja Fahrzeuge oftmals Abends nach Feierabend und was hat dann schon geschlossen? Richtig!
Gruss Sebi

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