Ohje....solche Gedanken kurz vor Weihnachten....

Das ist eine ganz heiße Kiste, lass die Finger davon! Zunächst steht damit per se eine strafbare Urkundenfälschung im Raum. Und dann weisst Du gar nicht, ob jemand den Wagen nicht doch wieder fertiggemacht hat, so dass er vielleicht wieder rumfährt. Das stellt die Versicherung über die Fahrgestellnummer ganz schnell fest. Die Sache läßt sich auch legal lösen.huanita hat geschrieben:... ansonsten machst nen vertrag fertig für nen euro und jemand aus dem polenland. dann könnens dir au nix ;) ...
Hi also ich schließe mich grundsätzlich meinen Vorrädnern an. Allerdings stellt sich für mich die Frage wofür du den Nachweiß brauchst. Wenn die Versicherung einen Totalschaden abrechnet, wird dir der Restwert abgezogen und gut. Was du mit dem Auto gemacht hast musst du nicht nachweisen. Stellt sich aber die Frage ob du ein Gutachten mit Fahrzeugwert, Schadenshöhe und Restwert hast. Dann muss die Versicherung danach Abrechnen oder ein Vergleichsgutachten erstellen. Was wohl nicht mehr möglich ist. Wenn nicht will die Versicherung dies wohl als einen Nachweiß haben, das dein Auto wirklich ein Totalschaden war. Und das musst du denen Nachweisen. Dann wird es schwieriger. Vielleicht können dir dann die Foto´s der Polizei am Unfallort helfen.Steffi87 hat geschrieben:Hallo ihr lieben,
ich habe folgendes Problem... ich hatt im Juli 2010 einen Autounfall. Ich bin einem Hinten rauf gefahren Unfallverursacher war einer auf der Gegenfahrbahn der verbotenerweise überholte und Fahrerflucht begann. Mein Auto war Schrott also nichts mehr zu machen, da wir damals keinen Täter hatten hatte ich das auto samt Brief einfach abgegeben bzw jemand durch die Werkstatt der nicht wollte das ich auf den kosten sitzen bleibe. Nun gibt es den Täter doch... und die Versicherung wurde natürlich zur Zahlung aufgefordert durch einen Anwalt jedoch möchte die Versicherung einen Verschrottungsnachweis haben :( Problem wie komme ich an so einen ran wenn ich keinen Brief und nichts mehr habe?
Kann mir da jemand helfen oder welche Möglichkeit habe ich denn sonst noch ?
Bin völlig ratlos ..
das stimmt nicht. die versicherung rechnet prinzipiell nach verlust des restwertes ab. was du meinst passiert ausschlieslich bei sehr hochwertigen fahrzeugen die dann einen erheblichen restwert aber dennoch aufgrund des schadens keinen MARKTwert mehr haben. so zum beispiel bei einem völlig zerstörten ferrari. ansonsten ist auch meine variante völlig legal.Yannicks Opa hat geschrieben:behälst Dein Auto, oder sie zahlt in voller Höhe aus. Dann geht das kaputte Auto in ihren Besitz über. Und als Besitzer muss sie natürlich auf Nachfrage der Ämter etwas über den Verbleib sagen können.