mh...
also bei mir steht in kürze mal wieder der TÜV an.
Irgendwann hat mal eine Zulassungsstelle einen Fehler gemacht und den Vorhandenen U-Kat ausgetragen. Auch wenn es steuerlich egal ist, ist es halt die schlechteste Steuerklasse.
Wenn ich also ohnehin den höchsten Steuersatz zahle, warum muss ich dann überhaupt noch für 30€ eine AU machen lassen.
Ist doch die reinste abzocke.
Wofür muss ich eigentlich zur AU?
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Re: Wofür muss ich eigentlich zur AU?
Ob du einen Kat hast oder nicht, der CO2-Wert muss trotzdem in einem festgelegten Rahmen sein.
Und das nicht erst jetzt wo das Wort CO2 im Bezug auf Autos populaer wurde, das ist schon fast immer so.
Keine AU gibt es erst fuer ganz alte Fahrzeuge, irgendwas in den 70ern gibt es eine Grenze, meine ich.
Mein Baujahr '76 brauch z. B. keine AU.
Und das nicht erst jetzt wo das Wort CO2 im Bezug auf Autos populaer wurde, das ist schon fast immer so.
Keine AU gibt es erst fuer ganz alte Fahrzeuge, irgendwas in den 70ern gibt es eine Grenze, meine ich.
Mein Baujahr '76 brauch z. B. keine AU.
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
– Fritz Indra in der ADACmotorwelt 11/2005
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Re: Wofür muss ich eigentlich zur AU?
Hier hab ich was genaueres gefunden:
Quelle: http://www.oldtimerlexikon.deAU steht für Abgasuntersuchung. Ob ein Oldtimer zur Abgasuntersuchung muss, hängt vom Baujahr ab. Die AU ist Pflicht für Oldtimer mit Fremdzündungsmotor (Otto-Motor) und Erstzulassung ab dem 1. Juli 1969. Auch Oldtimer mit Kompressionszündungsmotor (Dieselmotor) und Erstzulassung ab dem 1. Januar 1977 müssen regelmäßig zur Abgasuntersuchung. Die AU muss alle zwei Jahre erneuert werden (bei alten Diesel-Kfz über 3,5t alle 12 Monate).
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
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Re: Wofür muss ich eigentlich zur AU?
ausgenommen hiervon sind alle Oldtimer, die auch als solche zugelassen sind. Alle Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen müssen nicht zur AU.
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Re: Wofür muss ich eigentlich zur AU?
Also ich kenne ein paar Oldtimer mit entsprechender H-Zulassung, die auch zur AU muessen.
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
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Re: Wofür muss ich eigentlich zur AU?
Stichtag für die AU-Pflicht ist, wie Patrick schon richtig festgestellt hat, der 01.07.1969. Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge, die ab dann zugelassen wurden, "verschärfte" Abgasgrenzen einhalten, was wiederum durch eine AU (Abgasuntersuchung) nachgewiesen werden muß. Der Begriff "verschärft" sollte allerdings unbedingt aus damaliger Sicht verstanden werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Opel beispielsweise hat auch nach diesem Termin in vielen Modelle Motoren verbaut, die nicht auf das geforderte Limit runtergeregelt werden konnten. Für diese Fahrzeug gibt es typenbezogene Ausnahmegenehmigungen. Mein B-Kadettchen z. B. hat so eine, weil seine Erstzulassung am 01.07.1969 war (jaja, sehr lustig).
Es gibt keine generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Mein Bitter (Bj. 78), muß regelmäßig alle zwei Jahre untersucht werden.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Opel beispielsweise hat auch nach diesem Termin in vielen Modelle Motoren verbaut, die nicht auf das geforderte Limit runtergeregelt werden konnten. Für diese Fahrzeug gibt es typenbezogene Ausnahmegenehmigungen. Mein B-Kadettchen z. B. hat so eine, weil seine Erstzulassung am 01.07.1969 war (jaja, sehr lustig).
Es gibt keine generelle Ausnahme für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Mein Bitter (Bj. 78), muß regelmäßig alle zwei Jahre untersucht werden.
Gruß aus Haan
Yannick und Joachim
Yannick und Joachim