Moin,
Ich bekomme Mitte Oktober meinen Corsa B ..
Dieser hat noch bis 10/09 HU+AU
Wie genau gehe ich nun vor um ihn auf meinen Namen anzumelden und ihn durch den TüV zu bringen ? Sollte ich zuerst ummelden und dann zum Tüv !?
Ich würde mich über eine Erklärung wie das Ummelden+Tüv´en auszusehen hat, und worauf ich achten muss ..
Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Tim
Mein erstes Auto .. Einige Fragen
- *Opelmaus*
- Fähiger Schrauber
- Beiträge: 690
- Registriert: 24.02.2008, 18:52
- Fahrzeug: Corsa B GSI
- Wohnort: Meschede
- Kontaktdaten:
Re: Mein erstes Auto .. Einige Fragen
Also soweit ich es weiß muss wenn ein Auto angemeldet wird TÜV und AU ham! Wenn du den Wagen Mitte Oktober holst und er bis 10/09 das hat, dann sollte das anmelden kein Problem sein!
Re: Mein erstes Auto .. Einige Fragen
Danke dir ..
Also ist im Prinzip egal, wo ich zuerst hinfahre solange der Wagen noch Tüv hat ?!
Also ist im Prinzip egal, wo ich zuerst hinfahre solange der Wagen noch Tüv hat ?!
-
- Administrator
- Beiträge: 5740
- Registriert: 07.03.2003, 17:07
- Wohnort: Land Brandenburg
- Kontaktdaten:
Re: Mein erstes Auto .. Einige Fragen
Soweit ich weiss, muss ein Auto mindestens drei Monate TÜV bei der Anmeldung haben.
Ob das bei einer Ummeldung auch so ist, kann dir deine Zulassungsstelle genau sagen. Einfach dort mal anrufen und die Tante am Telefon quaelen.
Ob das bei einer Ummeldung auch so ist, kann dir deine Zulassungsstelle genau sagen. Einfach dort mal anrufen und die Tante am Telefon quaelen.
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
– Fritz Indra in der ADACmotorwelt 11/2005
– Fritz Indra in der ADACmotorwelt 11/2005
- *Opelmaus*
- Fähiger Schrauber
- Beiträge: 690
- Registriert: 24.02.2008, 18:52
- Fahrzeug: Corsa B GSI
- Wohnort: Meschede
- Kontaktdaten:
Re: Mein erstes Auto .. Einige Fragen
Wenn das so is wie Patrick sagt, dann würd ich mir ers nen Kurzkennzeichen holen, dann mit dem Auto zum TÜV und dann anmelden! 

Re: Mein erstes Auto .. Einige Fragen
Naja, Kurzkennzeichen kann ich mir ja sparen ..
Der Wagen würde ja noch ca. 1/2 Monat Tüv haben, also gültig zugelassen
Der Wagen würde ja noch ca. 1/2 Monat Tüv haben, also gültig zugelassen

Re: Mein erstes Auto .. Einige Fragen
also ich würde als vorbesitzer ärgerlich werden wenn du weiter auf meinen kennzeichen und meinem versicherungsschutz fahren würdest, daher erst ummelden dann zum tüv..
andererseits, wenn du ihn abgemeldet bekommst (ihn also anmelden musst, nicht ummelden) dann musst du ihn eh erst anmelden oder rote, oder kurzzeitkennzeichen haben, damit du überhaupt fahren darfst (ggf. zum tüv)
andererseits, wenn du ihn abgemeldet bekommst (ihn also anmelden musst, nicht ummelden) dann musst du ihn eh erst anmelden oder rote, oder kurzzeitkennzeichen haben, damit du überhaupt fahren darfst (ggf. zum tüv)