Abschleppbestimmungen ?
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- Umweltschoner
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Abschleppbestimmungen ?
Hallo!
Ich habe mir im Nachbarort nen Corsa a gekauft der da schon 1 Jahr abgemeldet steht. Er hat vorne keine Lampen und keine Blinker mehr aber ich muss ihn ja irgendwie hierhin bekommen!
Kann ich den Wagen einfach Abschleppen auch wenn er nicht angemeldet ist und keine Blinker vorne hat?
Oder muss ich ein Kurzzeitkennzeichen kaufen für die Überführung?
Evtl. kann ich auch an Rote Nummern dran kommen aber muss der Wagen denn dann nicht StVO Zugelassen sein (Licht & Blinker und tüv abgenommen) ?
Ich habe mir im Nachbarort nen Corsa a gekauft der da schon 1 Jahr abgemeldet steht. Er hat vorne keine Lampen und keine Blinker mehr aber ich muss ihn ja irgendwie hierhin bekommen!
Kann ich den Wagen einfach Abschleppen auch wenn er nicht angemeldet ist und keine Blinker vorne hat?
Oder muss ich ein Kurzzeitkennzeichen kaufen für die Überführung?
Evtl. kann ich auch an Rote Nummern dran kommen aber muss der Wagen denn dann nicht StVO Zugelassen sein (Licht & Blinker und tüv abgenommen) ?
-= Power Satt ohne Kat =-
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soll ja schon legal sein!
ich habe gerade bei der polizei angerufen und die meinten abschleppen ist nur legal in einer notsituation mit angemeldetem auto!
ansonsten gibt es halt das kurzzeitkennzeichen wobei das auto verkehrssicher sein muss und die möglichkeit mitm hänger oder abschleppwagen
datt kost auch wieder
ich habe gerade bei der polizei angerufen und die meinten abschleppen ist nur legal in einer notsituation mit angemeldetem auto!
ansonsten gibt es halt das kurzzeitkennzeichen wobei das auto verkehrssicher sein muss und die möglichkeit mitm hänger oder abschleppwagen

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Das Problem hatte ich auch mal...
Auto NICHT angemeldet:
Du darfst das Auto Abschleppen,wenn (großes WENN): Derjenige,der im Zugfahrzeug sitzt,im Besitz eines LKW Führerscheins ist und mit diesem nicht nur Zugmaschinen sondern auch Lastzüge bewegen darf.
Derjenige,der Hinten im Gezogenen Wagen sitzt,Braucht mindestens den Normalen Autoführerschein.
Auto Angemeldet:
Derjenige,der im Zugfahrzeug sitz,braucht nur nen Autoführerschein und der ,der im gezogenen Wagen sitzt braucht KEINEN Führerschein... er muss nuss nur Lenken und Bremsen können!!!
Hört sich doof an.....ist aber so.... habe ich selber bei der Polizei in Bochum mal nachgefragt...
Auto NICHT angemeldet:
Du darfst das Auto Abschleppen,wenn (großes WENN): Derjenige,der im Zugfahrzeug sitzt,im Besitz eines LKW Führerscheins ist und mit diesem nicht nur Zugmaschinen sondern auch Lastzüge bewegen darf.
Derjenige,der Hinten im Gezogenen Wagen sitzt,Braucht mindestens den Normalen Autoführerschein.
Auto Angemeldet:
Derjenige,der im Zugfahrzeug sitz,braucht nur nen Autoführerschein und der ,der im gezogenen Wagen sitzt braucht KEINEN Führerschein... er muss nuss nur Lenken und Bremsen können!!!
Hört sich doof an.....ist aber so.... habe ich selber bei der Polizei in Bochum mal nachgefragt...
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