Sylus hat geschrieben:Du bekommst doch von TÜV eine Abnahme bzw ein zettel das deine Bereifung auf diesen Fahrzeug für die StVO in Ordnung ist und fahren kannst, warum gehst du dann zur zulassungsstelle ? Bei mir im auto stand auch nichts im Fahrzeugschein wegen neuen Fahrwerk und bei jede Polizei Kontrolle hab ich einfach nur die Abnahme von TÜV gezeigt und das hat denen gereicht.
Genauso kenne ich das auch.
Ich habe an meinem Corsa Tieferlegungsfedern von der GTÜ abnehmen lassen.
Auf der Bescheinigung steht:
Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs. 3 StVZO
Eine Berichtung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich.
Laut des Prüfers müsste ich nicht direkt/sofort zur Zulassungsstelle zum Ändern/Eintragen, erst beim nächsten amtlichen Befassen mit den Fahrzeugpapieren muss eine Änderung/Eintragung erfolgen. Ich solle nur eine Kopie der Abnahmebestätigung mitführen.
CCSS hat geschrieben:ich kann leider nicht sagen wies früher war...
So was es früher:
Ich finde das gegenüber der früheren Regelungen in den 80ern/90ern viel Besser. Früher musste ich wegen jeder kleinen technischen Änderungsabnahme zur Zulassungsstelle die Papiere ändern lassen. Der TÜV hat damals immer die Änderungen noch mit der Schreibmaschine im Brief eingetragen und die Zulassungsstelle druckte dann daraufhin einen neuen entsprechenden Fahrzeugschein. Ich hatte mal ein Fahrzeug, da war der Fahrzeugschein zu klein für die ganzen Eintragungen und der Schein musste ergänzt werden, dies konnte allerdings der Computer damals noch nicht drucken und das Ergänzungspapier musste von der Zulassungsstelle mit der Schreibmaschine geschrieben werden, ich war gefühlte 100x auf der Zulassungsstelle wegen Korrekturen von Tippfehlern (Zahlendreher). Zum Schluss brüllte der Angestellte durch die ganze Zulassungsstelle (natürlich drehten sich alle Leute um...): "Was können wir dafür, wenn Sie aus Ihrem Fahrzeug einen Hubschrauber machen!!". Man hat die Tippfehler zum Schluss dann um eine wiederholte Neuausstellung zu vermeiden mit Tipp-Ex ausgebessert und jede Korrekturstelle vom Amtsleiter abzeichnen lassen.

Diesen Kfz.-Schein habe ich sogar als Erinnerung aufgehoben (fragt sich nur wo

), indem ich damals bei der Abmeldung des Fahrzeugs einfach angegeben habe, der Kfz.-Schein sei verloren gegangen (ich denke nach ca. 20 Jahren ist das sicher verjährt

)