Kann man das verstehen:
Das z.B. Blaufärben mit einem Birnenspeziallack ist ja nur als Kennzeichen- und Standlichtbeleuchtung unzulässig. Das heißt, die Innenraumbeleuchtung (also das Leselicht) darf man ohne weiteres färben, oder? Und auch während der Fahrt einschalten.
Worin besteht bitte der riesengroße Unterschied zu blauen Neonröhren, dass Neonröhren im Bereich der StVO nicht zulässig sind? Für mich besteht keiner.
Das ist doch ein und derselbe Effekt? Tja anscheinend ned. Warum dürfen die LKWs Neonröhren haben

Kann mir jemand genau sagen, was passiert wenn man mit Neonröhre(n) aufgehalten wird? Und was mit Nebelscheinwerfern?
Ich versteh's ned, sorry
