TÜV Gutachten? materialgutachten? ABE? E Zeichen?
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- Umweltschoner
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TÜV Gutachten? materialgutachten? ABE? E Zeichen?
Hi!
Ich hab mit den ganzen bezeichnungen immernoch ein bisschen ein Problem.
Wo sind da die unterschiede bei den ganzen verschiedenen Papiere`?
Also mein wissensstand is das ne ABE einfach anbauen und losfahren heisst, das Zettelchen muss man allerdings mitnehmen. E Zeichen is wie ne ABE nur ohne Zettel.
und die anderen beiden müssen eingetragen werden.
aba wo is da nu der unterschied? kannsch ne ABE und en E Zeichen auch eintragen lassen?
Ich hab mit den ganzen bezeichnungen immernoch ein bisschen ein Problem.
Wo sind da die unterschiede bei den ganzen verschiedenen Papiere`?
Also mein wissensstand is das ne ABE einfach anbauen und losfahren heisst, das Zettelchen muss man allerdings mitnehmen. E Zeichen is wie ne ABE nur ohne Zettel.
und die anderen beiden müssen eingetragen werden.
aba wo is da nu der unterschied? kannsch ne ABE und en E Zeichen auch eintragen lassen?
*greetz*
SchranzM
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Rechtschreibung und GROSS/klein hm ist mir unbekannt ;)
SchranzM
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- dennis2102
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hi!
sachen mit einem tüv bzw. teilegutachten MÜSSEN immer eingetragen werden. ein materialgutachten ist für z.b. einen spoiler oder motorhaubenverlängerung. die musst du auch eintragen lassen. das gutachten ist nur dafür da, damit der prüfer weiss, ob der spoiler aus abs odergfk oder so ist.
sachen mit ner abe kann man eintragen, muss man aber net. wäre nur geld rausgeschmissen. wobei es bei den abe`s bestimmte auflagen gibt. z.b. darfst du ein sportlenkrad nur mit serienbereifung fahren. ansonsten muss es vom tüv abgenommen werden.
sachen mit e-prüfzeichen weiss ich net genau ob man die eintragen kann.
PS. bitte korrigiert mich, fals ich was falsches sage.
MfG
Dennis
sachen mit einem tüv bzw. teilegutachten MÜSSEN immer eingetragen werden. ein materialgutachten ist für z.b. einen spoiler oder motorhaubenverlängerung. die musst du auch eintragen lassen. das gutachten ist nur dafür da, damit der prüfer weiss, ob der spoiler aus abs odergfk oder so ist.
sachen mit ner abe kann man eintragen, muss man aber net. wäre nur geld rausgeschmissen. wobei es bei den abe`s bestimmte auflagen gibt. z.b. darfst du ein sportlenkrad nur mit serienbereifung fahren. ansonsten muss es vom tüv abgenommen werden.
sachen mit e-prüfzeichen weiss ich net genau ob man die eintragen kann.
PS. bitte korrigiert mich, fals ich was falsches sage.
MfG
Dennis
- Chaos_1.2
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ABE bedeutet Allgemeine Betriebserlaubnis und kann je nach Ausstellungsdatum auch ABG (Allgemeine Betriebsgenehmigung oder auch Allgemeine Bauartgenehmigung) heißen. Auflagen in der ABE sind dennoch zu erfüllen!
Die ABE ist nach § 19 (2) Satz 2 StVZO beim Führen des Kfz immer mitzuführen und z.b den Grünen auf Verlangen auszuhändigen.
E Zeichen:
Wenn ein Teil mit E Zeichen versehen ist, heisst es nicht gleich, dass man es einfach anbauen darf.
Sondern es ist auf den genehmigten Verwendungsbereich zu achten.
Ein Nachweis allerdings ist für ein E - gezeichnetes Teil nicht mit zu führen.
Teilegutachten:
Das TÜV Gutachten ist lediglich ein Gutachten über einen Gegenstand, jedoch nicht für ein bestimmtes Fahrzeug.
Darum muss das jeweilige Fahrzeug beim TÜV vorgeführt werden,
um den Gegenstand in die Papiere eintragen zu lassen.
Häufig ist dies bei z.b Lenkrädern oder so der Fall.
Zubehörteile sollten bei einem Umbau ein Teilegutachten besitzen,
dies erleichtet die Abnahme.
Dieses Gutachten ist immer mitzuführen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich,
wenn der Umbau die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte
( z.B. bei der Verwendung anderer Felgen- oder Reifengrößen, Domstreben).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird schriftlich vom Hersteller erstellt.
Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller gleichzeitig weitere Änderungen voraus
( z.b. bei Reifen, hier wird evtl. eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt oder bei Bremssystemen, welche nurr in Verbindung mit bestimmten Rädern zulässig sind usw.).
Die ABE ist nach § 19 (2) Satz 2 StVZO beim Führen des Kfz immer mitzuführen und z.b den Grünen auf Verlangen auszuhändigen.
E Zeichen:
Wenn ein Teil mit E Zeichen versehen ist, heisst es nicht gleich, dass man es einfach anbauen darf.
Sondern es ist auf den genehmigten Verwendungsbereich zu achten.
Ein Nachweis allerdings ist für ein E - gezeichnetes Teil nicht mit zu führen.
Teilegutachten:
Das TÜV Gutachten ist lediglich ein Gutachten über einen Gegenstand, jedoch nicht für ein bestimmtes Fahrzeug.
Darum muss das jeweilige Fahrzeug beim TÜV vorgeführt werden,
um den Gegenstand in die Papiere eintragen zu lassen.
Häufig ist dies bei z.b Lenkrädern oder so der Fall.
Zubehörteile sollten bei einem Umbau ein Teilegutachten besitzen,
dies erleichtet die Abnahme.
Dieses Gutachten ist immer mitzuführen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich,
wenn der Umbau die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte
( z.B. bei der Verwendung anderer Felgen- oder Reifengrößen, Domstreben).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird schriftlich vom Hersteller erstellt.
Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller gleichzeitig weitere Änderungen voraus
( z.b. bei Reifen, hier wird evtl. eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt oder bei Bremssystemen, welche nurr in Verbindung mit bestimmten Rädern zulässig sind usw.).
Corsa? Rosst? Nicht dass ich wüsste.....
nein..stimmt nicht...wenn man was ändert,muß es auch abgenommen werden,z.b. kann man nicht einfach die bremsanlage tauschen oder so...wenn sich da keiner für interessiert,ist das was anderes,aber normak muß alles eingetragen sein.das selbe gilt z.b. auch für gsi-alus etc..
mfg uwe
mfg uwe
Deine Mudder ist so fett, wenn die Welt untergeht können wir auf ihr weiterleben!