ewige Frage....REIFEN
- dancing_homer_99
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sicherlich kannst du dir 185er draufmachen und damit zum TüV prüfer fahren. Der entscheidet dann ob er dir das als Sondereintragung einträgt (19er oder 21er abnahme - vertue mich damit immer - also die teurere) Im normalfall dürfte das bei 185 noch nicht so das problem geben aber bevor du dich auf Aussagen von hier VERLÄSST (ist halt ne Grauzone also ermessen des Prüfers) würde ich an deiner Stelle mal mit dem Gutachten und einer Felge zum "späteren" Prüfer hinfahren und den mal fragen ob er dir das eintragen kann. Weil ne verlässliche Aussage kann dir hier niemand geben.
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- ADAC-Holer
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sagt mal muss ich ne neue Vermessung machen lassen wenn ich größere Reifen drauf haue ^^
und in meiner Zulassung steht das die Reifen nur auf den Kadett dürfen????häää damit fahren doch auch viele andere rum
Das Gutachten is so scheiße zu lesen die haben voll nen sprung.....einmal wird gesagt für alle PKW's dann nur fürn Kadett
will der TÜV denn nun nur die Bestätigung das die Reifen in der Härte ok sind?? die passen ja ohne probs annen corsa.....versteh die welt nimmer
und ab wann muss ich ne tachoangleichung machen???ab zoll erst also wenn ich 14 oder 15 mache oder?
achja zum schluss steht:Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 2 StVZO ist dann erforderlich wenn eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet wird und diese noch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist bzw. wenn durch den Anbau der Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen.
So ääähm die Prüfung ist das einfach nur damit ich platz im Radkasten hab oder machen die da mehr.......
und in meiner Zulassung steht das die Reifen nur auf den Kadett dürfen????häää damit fahren doch auch viele andere rum
Das Gutachten is so scheiße zu lesen die haben voll nen sprung.....einmal wird gesagt für alle PKW's dann nur fürn Kadett

will der TÜV denn nun nur die Bestätigung das die Reifen in der Härte ok sind?? die passen ja ohne probs annen corsa.....versteh die welt nimmer
und ab wann muss ich ne tachoangleichung machen???ab zoll erst also wenn ich 14 oder 15 mache oder?
achja zum schluss steht:Eine Begutachtung nach § 19 Abs. 2 StVZO ist dann erforderlich wenn eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet wird und diese noch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist bzw. wenn durch den Anbau der Sonderräder am Fahrzeug Änderungen vorgenommen werden müssen.
So ääähm die Prüfung ist das einfach nur damit ich platz im Radkasten hab oder machen die da mehr.......
ich weiß nicht, was in deinem gutachten steht, insofern musst dud as schon selber durchschauen. im zweifelsfall beim tüv fragen. bei der abnahme beim tüv werden alle punkte, die durch das gutachten gefordert sind, kontrolliert. ob du eine tachoangleichung machen musst, steht auch im gutachten.
mfg uwe
mfg uwe
Deine Mudder ist so fett, wenn die Welt untergeht können wir auf ihr weiterleben!