Bodykit/Luffi-> TÜV-Freigabe-Eintragung?

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G-Star-XX
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Bodykit/Luffi-> TÜV-Freigabe-Eintragung?

Beitrag von G-Star-XX »

HI,
1: hab mir n Bodykit gekauft und die Heckschürze und Schweller sind mit TÜV Freigabe und nur die Front ist mit Teilgutachten. So jetzt meine frage, ich habe nur das Teilgutachten für die Front, wie weis der TÜV denn das der rest ne "TÜV Freigabe" hat?
Mit dem Teilgutachten krieg ich die Eintragung für die Front ja durch aber den rest, hoffe ihr versteht wie ich das meine.

2: Habe mir das Luftfilterset 57i von K&N geholt, ist ja mit ABE nur ich habe n Sportauspuff und ich habe im netz gelesen das die ABE nur mit Original Auspuff gilt, muss ich den dann jetzt also eintragen lassen? Und vorallem kriege ich den üerhaupt eingetragen?Oder ist der dann jetzt zu laut "für den TÜV" hat jemand erfahrung damit?

danke schonmal
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Vampire-GER
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Beitrag von Vampire-GER »

Zu 1:

Wenn die Teile eine TÜV-Freigabe, also eine ABE haben, dann müsste irgendwo eine E-Nummer eingestanzt sein.
Wenn das der Fall ist, dann sind die Teile nicht eintragungspflichtig.
Musst eben nur beachten, dass die Nummer auch nach dem Lackieren noch einwandfrei zu erkennen sind.

Zu 2:

Eine Kombination von Sportluffi und Sportauspuff wird nicht mehr eingetragen!
Zumindest nicht ohne eine sehr teure Geräuschmessung. Und die ist wirklich extrem teuer!

Musst dich also für eins von beiden entscheiden.
Entweder Sportauspuff oder Luffi.

MfG
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Beitrag von Bolle »

zu 1

woher weißt du, das die Heckschürze und die schweller eine TÜV-Freigabe haben? wenn ist das ein Zettel wo drauf steht, das man für sowas keine Papiere braucht...

zu 2

ich habe noch keinen 57i Kit mit ABE gesehen!!! waren immer nur mit Teilegutachten...wenn überhaupt...

@Vampire-GER

eine TÜV-Freigabe ist keine ABE !!!!
und ein Teil mit ABE hat keine E-Nr eingestanzt, sondern ein KBA-Zeichen (z.B. KBA 24123)
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Beitrag von Vampire-GER »

Bolle hat geschrieben:eine TÜV-Freigabe ist keine ABE !!!!
und ein Teil mit ABE hat keine E-Nr eingestanzt, sondern ein KBA-Zeichen (z.B. KBA 24123)
Eine TÜV-Freigabe, ist eine ABE.

Und nicht jedes Teil, das eine KBA-Nummer hat, ist automatisch eintragungsfrei! Siehe Felgen!

Jedes Teil, dass eine ABE hat, hat auch eine E-Nummer.
Es gibt auch Teile ohne schriftlicher ABE, die aber dennoch eintragungsfrei sind. Auf denen Muss die E-Nummer zu finden sein.

Zum Beispiel Scheinwerfer/Rückleuchten aus dem Zubehör (Angel Eyes, Klarglas und so weiter).

Aber ist ja letztendlich auch egal, hauptsache ist, dass wir G-Star-XX, damit weiterhelfen konnten.

MfG
David
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Beitrag von MrMmmkay »

Also ich hab meinen Twister auch mit Sportpott und Fächerkrümmer eingetragen bekommen, is ca ein halbes Jahr her. Ging allerdings nur mit einem nicht ganz aktuellen Gutachten des Filters in dem der Vermerk "nur in Verbindung mit Serienauspuffanlage" noch nicht drinne stand. Wurde damit aber anstandslos eingetragen. Es ist aber wirklich so das man sobald dieser Serienauspuff-Satz im Gutachten steht keine Chance mehr hat, egal ob Fächerkrümmer, Sport MSD oder ESD.

Gruß MrMmmkay
Danke!

B-Corsa 5T X14XE (@80kW), Prof.Chiptuning, Begrenzer @7200upm, Lexmaul Ram u. Fächer, DBilas 260° Nocken, Green Twister, gelbe Konis, 256x24er Bremsanlage mit Zimmermann Scheiben, FK Gruppe A, 185/55/R15 Tigra Felgen, Angel Eyes mit LWR, Domstrebe vo u. vu, M-Tech TID Modul, Chrom Fanfare BigBlast III (und kein altersbedingter ROST *g*)

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