Hi, eigentlich gibt es keine doofen Fragen, höchstens doofe Antworten. Insofern keine Angst, hier beißt keiner.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann hast du noch keine Spurplatten, sondern beabsichtigst, dir welche zuzulegen. Bei den heutigen Teilen gibt es eigentlich keine ABE mehr soweit ich weiß, sondern diese EG- Konformitätserklärung. Aber gehandhabt wird es wohl genauso wie bei der ABE.
Also vom Grundsatz, solang da nicht aufgeführt ist, das der Anbau der Teile die Betriebserlaubnis zum erlöschen bringt, musst du nix eintragen, diese Unterlagen aber immer mit dir führen. Steht da irgendwas drin, das es einem Sachverständigen zur Begutachtung vorgeführt werden muss, dann mußt du es abnehmen lassen. Dabei auch die Auflagen beachten, die stehn meist am Schluss dieser Bescheinigungen.
Und zur Frage wegen der Breite. Also wenn du bei deinen Serienfelgen auf jeder Seite eine 10 er Spurplatte drunter machst, schätz ich mal das des problemlos möglich ist. Bei einer 25 oder 30er Platte pro Seite hab ich schon meine Zweifel. Diese breiten Spurplatten sind in der Regel auch diejenigen, wo das Rad mit den originalen Schrauben drauf geschraubt wird, die Spurplatte selber wird mit speziellen Schrauben auf die Nabe montiert.
Bei den dünneren Platten werden in der Regel längere Schrauben mit geliefert, mittels denen dann das Rad mit Platte auf die Nabe montiert wird. Von daher ist es wichtig, das du auch Platten nimmst, wo für Opelfelgen gebaut sind. Denn jede Felge hat einen anderen Bund für die Zentrierung der Schrauben.