Reseverad pflicht?
Reseverad pflicht?
ich möchte gern mein kleinen teller in die reseveradmulde einbauen nur ist die frage muss das reseverad immer on board sein ???
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nein, keine Pflicht.
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
– Fritz Indra in der ADACmotorwelt 11/2005
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- HRR_Duncan
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Ernsthaft? Quelle?HRR_Duncan hat geschrieben:jedoch entfällt das ersatzrad gilt die andersweitige pflicht der pannenvorsorge ^^ reifenspray
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
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Das nenne ich Zubehoer, aber deswegen ist ein Getraenkeflaschen-Halter auch nicht Pflicht.Corsa A hat geschrieben:Die autos die serienmässig keinen ersatzreifen haben,haben auch ein pannenset,bestehend aus pannenspray und kompressor (kompressor nicht immer)

„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
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hatte das mal gefragt bei DEKRA folgende Antwort:
Das Notrecht besagt, dass der Fahrzeugführer das Fahrzeug auf dem kürzesten
Weg aus dem Verkehr zu ziehen hat, falls unterwegs auftretende Mängel,
welche
die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen (z.B. ein defekter
Reifen), nicht
alsbald beseitigt werden. Da mit Berufung auf das Notrecht nur kurze
Strecken
- und diese mit geringeren Geschwindigkeiten - zurückgelegt werden dürfen,
spielt die Frage nach der Fahrsicherheit in diesem Fall aus unserer Sicht
nur
eine untergeordnete Rolle.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass das Reserverad in der StVZO nicht
aufgeführt ist, und daher keine Verpflichtung besteht, im Fahrzeug ein
Reserverad mitzuführen. Um nicht mit den Vorschriften der StVO in Konflikt
zu
kommen, wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum liegen bleiben und andere
Verkehrsteilnehmer dadurch behindern, ist dann ersatzweise das Mitführen
eines Reifen-Flick-Sprays zu empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
Das Notrecht besagt, dass der Fahrzeugführer das Fahrzeug auf dem kürzesten
Weg aus dem Verkehr zu ziehen hat, falls unterwegs auftretende Mängel,
welche
die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen (z.B. ein defekter
Reifen), nicht
alsbald beseitigt werden. Da mit Berufung auf das Notrecht nur kurze
Strecken
- und diese mit geringeren Geschwindigkeiten - zurückgelegt werden dürfen,
spielt die Frage nach der Fahrsicherheit in diesem Fall aus unserer Sicht
nur
eine untergeordnete Rolle.
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass das Reserverad in der StVZO nicht
aufgeführt ist, und daher keine Verpflichtung besteht, im Fahrzeug ein
Reserverad mitzuführen. Um nicht mit den Vorschriften der StVO in Konflikt
zu
kommen, wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum liegen bleiben und andere
Verkehrsteilnehmer dadurch behindern, ist dann ersatzweise das Mitführen
eines Reifen-Flick-Sprays zu empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
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