Hi,
ich will mir in meinen opel corsa a ne Fußraumbeleuchtung einbauen.
Also erstmal TÜV technisch ist da nichts zu beachten ? ABE o.ä. gibts da nicht, richtig ?
Was wird länger halten ?
LED STRIPs oder besser neon-röhren ?
Fußraumbeleuchtung
- DasNets
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Re: Fußraumbeleuchtung
Also TÜV-Technisch is da nichts zu beachten. Das einzige worauf du ahcten musst ist, dass die Röhren von anderen Fahrzeugen aus nicht zu sehen sind (wegen eußerem Lichterscheinungsbild des Fahrzeugs: "vorne weiß hinten rot")
Schöneres Licht geben die Röhren ab, aber von der Haltbarkeit sind die LEDs ein bisschen länger, vor allem haben die nen riesen Vorteil: Sie brechen nicht, wenn man sie ungeschickterweiße weng mit dem Fuß tritt.
worauf du auch achten musst ist, dass die Kabel davon so verlegt sind, dass sie nirgends im Weg sind, aber das dürfte ja eigentlich klar sein.
Schöneres Licht geben die Röhren ab, aber von der Haltbarkeit sind die LEDs ein bisschen länger, vor allem haben die nen riesen Vorteil: Sie brechen nicht, wenn man sie ungeschickterweiße weng mit dem Fuß tritt.
worauf du auch achten musst ist, dass die Kabel davon so verlegt sind, dass sie nirgends im Weg sind, aber das dürfte ja eigentlich klar sein.
Re: Fußraumbeleuchtung
Du musst darauf achten, dass die Fußraumbeleuchtung nur angeht, wenn die Türen aufgehen.
Sonst winkt der Tüv - Prüfer mit seinem Zeigefinger
Sonst winkt der Tüv - Prüfer mit seinem Zeigefinger

- DasNets
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Re: Fußraumbeleuchtung
Stimmt so nicht ganz - Fußraum darf auch bei geschlossener Tür ansein, wenn kein driektes Licht nach außen strahlt.
Re: Fußraumbeleuchtung
Hast Recht, hatte das mal irgendwo aufgeschnappt.
Grüße,
Marcel
Damit dürfte die Frage des Threaderstellers schon fast beantwortet seinBezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein
dürfen.
Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt
für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.
Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.
Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall
beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu
erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht
erforderlich.

Grüße,
Marcel
Re: Fußraumbeleuchtung
hört sich gut an würd ich sagen...
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Re: Fußraumbeleuchtung
Jo - So siehts aus! Also brauchst da keine Angst haben. im Fußraum kannst an Beleuchtung machen was du willst.