Fußraum & Doorboards Beleuchtung nach Stvo ja oder nein

Instrumente, Innenverkleidung, Sitze, etc. (Corsa B)
Antworten
Corsa-Angel
ADAC-Holer
ADAC-Holer
Beiträge: 9
Registriert: 15.12.2010, 08:32
Fahrzeug: Corsa B 1,2L
Wohnort: 92421 Schwandorf

Fußraum & Doorboards Beleuchtung nach Stvo ja oder nein

Beitrag von Corsa-Angel »

Hi hab mir für meinen Corsa schicke doorboard mit leds besorgt etz ist die frage kann ich die auf dauerstrom schalten oder nicht und genauso fußraum beleuchtung erlaubt oder nicht also ich habe gehört fußraum und doorboards sind nicht erlaubt der andere sagt wieder die sind erlaubt der andere wieder nein wie ist des etz nach der Stvo ja oder nein

Corsa-Angel
ADAC-Holer
ADAC-Holer
Beiträge: 9
Registriert: 15.12.2010, 08:32
Fahrzeug: Corsa B 1,2L
Wohnort: 92421 Schwandorf

Re: Fußraum & Doorboards Beleuchtung nach Stvo ja oder nein

Beitrag von Corsa-Angel »

Hallo hab grad was gefunden das dürfte meine frage eigentlich beantworten also dann dürfte die fußraum & doorboard beleuchtung kein problem sein hier der text den ich gefunden habe :





In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

Corsa-Angel
ADAC-Holer
ADAC-Holer
Beiträge: 9
Registriert: 15.12.2010, 08:32
Fahrzeug: Corsa B 1,2L
Wohnort: 92421 Schwandorf

Re: Fußraum & Doorboards Beleuchtung nach Stvo ja oder nein

Beitrag von Corsa-Angel »

oder der text müsste dann genauen aufschluss geben also :







Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) der StVZO teilen wir Ihnen mit, dass
an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und
die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein
dürfen.

Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche
gilt
für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung bzw. eine Taster und
Tachobeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten
aber die §§19, 30 StVZO.

Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z.B. die Wirkung der
vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das
Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere
Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt,
falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder
behindert werden könnte.

Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum.

Die Wirkung der von Ihnen genannten Beleuchtung muss im Einzelfall
beurteilt werden. Falls keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer zu
erwarten ist, ist eine Verwendung möglich, eine Abnahme ist dann nicht
erforderlich.


Gemäss dem Beispielkatalog für Beurteilung von Änderungen gem. §19(3)
StVZO (Punkt 4.20) ist die Verwendung von s.g. Pedalaufsätzen / Blenden
genehmigungspflichtig, d.h. es ist eine entsprechende Teilegenehmigung
(ABE / Teilegutachten) erforderlich.

Das mitgelieferte Prüfzeugnis kann auch von eine Änderungsabnahme
freistellen, wenn darin explizit darauf hingewiesen wird.

Chris1989
Checkheft-Pfleger
Checkheft-Pfleger
Beiträge: 135
Registriert: 17.10.2009, 14:00
Fahrzeug: Corsa B 1.2L
Wohnort: SK
Kontaktdaten:

Re: Fußraum & Doorboards Beleuchtung nach Stvo ja oder nein

Beitrag von Chris1989 »

Ist erlaubt jedoch darf nach aussen hin kein licht kommen bzw darf kein anderen verkehrsteilnehmer stören.

Antworten

Zurück zu „Innenraum (Corsa B)“