Schwarzlicht
- HRR_Duncan
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- HRR_Duncan
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eher nicht... das einzige was nachts beim fahren in nem auto leuchten darf is tacho... restamaturen und die leselampen... achja handschuhfachbeleuchtung ^^ wenn man den luxus schon hat dann zigarettenanzünder *hehe scorpio rulz* radio display und tasten dürfen... led's im bereich hinweiselektrik (endstufen "on" led's z.b.)
aber bei der fahrt darf keine fußraumbeleuchtung an sein... nur über tür öffnungskontakt
aber bei der fahrt darf keine fußraumbeleuchtung an sein... nur über tür öffnungskontakt
Scorpio II Turnier Ghia RS 2300DOHC 2.3i 147PS
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ne man darf die Fußraum beleuchtung beim fahren an haben solange sie von außen nicht sichtbar ist hab ich nen polizisten gefragt. Aber das die euch nicht vom Fahren ablenkt glaub ich euch nicht, weil man immer leicht das blaue licht im blickwinkel hat und mann sich nicht mehr zu 100% auf die Straße konzentrieren kann, lenkt zwar ned viel ab, aber a bissl halt (hab ja selber eine drin). Und das mit den Schwarzlichtröhren an der Decke, die sieht man ja eigentlich nicht weil wenn dich wer kontrolliert schaut er doch zu dir runter und nicht zu dir rauf oder? Natürlich wenn er sucht dann findet er.....
- HRR_Duncan
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Legal, Illegal, Sch****egal!!! Ich werd auch weiterhin mit eingeschalteter Fussraumbeleuchtung rumfahren! Denn die Polizisten in meiner Gegend interessierts nich!
@ HRR_Duncan
Klingt ja interessant! Würd ich gern mal sehen.
Der Corsigra is auch nich schlecht! Corsa B mit Tigra Front!
MfG
David
@ HRR_Duncan
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ich hab in meiner Mittelkonsole, da wo der Schalthebel sitzt blaue Leds verbaut. Die strahlen jeweils in Richtung Türe.
Wurde neulich auch angehalten und die LEDs wurden sehr genau betrachtet. Aber nur, weil die Polizisten vermutet haben, dass ich die LEDs auf "Blinken" umstellen kann.
Als sie gemerkt haben, dass ich sie nur an und aus schalten kann, aber sie nicht blinken können, haben sie gesagt, dass es dann kein Problem sei.
Und mich blenden könne es ja auch nicht, da ich während der Fahrt ja mein Bein davor habe.
Also haben sie mir ne gute Fahrt gewunschen und das war's.
Hab danach dann beim TÜVer nachgefragt und der hat gesagt, dass es wirklich nur dann verboten sei, wenn es den Fahrer direkt blenden kann, nach aussen strahlen kann, oder blinken kann.
In dem Glauben bin ich jetzt mal.
Grüßle, Powercorsa1
Wurde neulich auch angehalten und die LEDs wurden sehr genau betrachtet. Aber nur, weil die Polizisten vermutet haben, dass ich die LEDs auf "Blinken" umstellen kann.
Als sie gemerkt haben, dass ich sie nur an und aus schalten kann, aber sie nicht blinken können, haben sie gesagt, dass es dann kein Problem sei.
Und mich blenden könne es ja auch nicht, da ich während der Fahrt ja mein Bein davor habe.
Also haben sie mir ne gute Fahrt gewunschen und das war's.
Hab danach dann beim TÜVer nachgefragt und der hat gesagt, dass es wirklich nur dann verboten sei, wenn es den Fahrer direkt blenden kann, nach aussen strahlen kann, oder blinken kann.
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