Hallo Leute bitte euch jetzt zum 3 Mal um Hilfe Ich habe vor ca. 6 Wochen bei mein Autohändler Gonscherek ein Opel Corsa B gekauft Baujahr 93 Farbe Rot 3 Türig 1,2 Liter 45 PS Kmh Stand :
151000 Km ca. Habe eine Probefahrt gemacht alles Wunderbar kaum hatte ich ihn gekauft fing
er an rumzuspinnen er zieht manchmal nicht richtig in unregelmäßigen Abständen Habe neue Zündkerzen
ner Luftfilter und heute neue Zündkabel die mich als Harz 4 Empfänger 100 € mit Einbau und Märchensteuer gekostet haben. Keine Besserung hat sich ergeben sobald er warm wird zieht er nicht mehr richtig habe für ihn 1100 € hingelegt.Er war jetzt schon 3 Mal in der Werkstatt und die haben nichts gefunden und angeblich alles nachgeprüft. Wer kann helfen würde ihn gern behalten aber wenn das nicht besser wird würde ich ihn zurück und Geld zurück geht das überhaupt ? Ohne Garantie und Gewährleistung?
Hilfe ich weiß nicht mehr weiter ????????????????????????
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Re: Hilfe ich weiß nicht mehr weiter ????????????????????????
Wenn's eindeutig temperaturabhängig ist, tausch doch mal den Kühlmitteltemperaturgeber. Der kostet max. 20€ und könnte der Grund sein.
gruß Acki
gruß Acki
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Re: Hilfe ich weiß nicht mehr weiter ????????????????????????
Der Händler ist gesetzlich verpflichtet, auf gebrauchte Fahrzeuge ein Jahr Gewährleistung zu geben (nicht zu verwechseln mit dem Begriff der Garantie, die vom Handel freiwillig gegeben wird). Tritt innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf ein Mangel auf, der dem Käufer nicht bekanntgegeben worden ist, muss der Händler beweisen, dass dieser Mangel nicht schon beim Verkauf vorhanden war. Nach diesen 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, d. h., dass der Käufer nachweisen muss, dass das Fahrzeug schon mit diesem Mangel verkauft worden ist.
Aus dieser Gewährleistungsverpflichtung kann der Händler sich nicht befreien, auch nicht, wenn er den Kunden eine Verzichtserklärung unterschreiben läßt oder ganz auf einen schriftlchen Vertrag verzichtet (z. B. Schwarzgeschäft).
Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Händlers, ob er nachbessert (also repariert), wandelt (gegen ein gleichwertiges Auto tauscht) oder zurücknimmt. Allerdings ist es gängige Rechtsmeinung, dass ein Kunde nicht mehr als drei erfolglose Nachbesserungsversuche hinnehmen muss. Das jedoch muss im Einzelfall entschieden werden.
Wenn Du mit dem Händler nicht klarkommst, wende Dich mal an eine Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk. Die gibt es in den größeren Städten. Die Einschaltung ist für den Kunden kostenlos. Die Leute dort sind neutral, weil sie nicht zuletzt etwas für das Image der Branche tun und Rechtsstreitigkeiten vermeiden wollen.
Aus dieser Gewährleistungsverpflichtung kann der Händler sich nicht befreien, auch nicht, wenn er den Kunden eine Verzichtserklärung unterschreiben läßt oder ganz auf einen schriftlchen Vertrag verzichtet (z. B. Schwarzgeschäft).
Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Händlers, ob er nachbessert (also repariert), wandelt (gegen ein gleichwertiges Auto tauscht) oder zurücknimmt. Allerdings ist es gängige Rechtsmeinung, dass ein Kunde nicht mehr als drei erfolglose Nachbesserungsversuche hinnehmen muss. Das jedoch muss im Einzelfall entschieden werden.
Wenn Du mit dem Händler nicht klarkommst, wende Dich mal an eine Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk. Die gibt es in den größeren Städten. Die Einschaltung ist für den Kunden kostenlos. Die Leute dort sind neutral, weil sie nicht zuletzt etwas für das Image der Branche tun und Rechtsstreitigkeiten vermeiden wollen.
Gruß aus Haan
Yannick und Joachim
Yannick und Joachim