Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Motor, Getriebe, Antrieb, Auspuff, etc. (Corsa B)
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JuppesSchmiede
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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von JuppesSchmiede »

Auf der Grundlage der Eintragung vom TÜV, ich diktiere denen nicht was sie schreiben sollen.

Acki
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Re: AW: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von Acki »

Merkwürdige Zulassungsstelle. Die kennen doch sonst die Gesetzgebung.
Die leeren Formulare kannst du übrigens teuer verkaufen. Die fehlen vielen.

Gruß Acki

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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von JuppesSchmiede »

Wieso merkwürdige Zulassungsstelle, das interessiert der doch nicht ob man da mit dem handausgefüllten Wisch kommt oder mit dem Wisch vom TÜV, für denen ist nur wichtig das es zum Zeitpunkt der Eintragung im Fahrzeug war, wenn der Halter es später ausbaut ist es sein Problem wenns auffällt.

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Corsa Black Mamba
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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Ich hab auch noch nen gebrauchten Twin Tec KLR hier leigen. Wir bekommen durtzende, wo ensorgt werden. Warum sollt man das dann vorher austragen lassen, bevor man es wieder einbaut. Ausserdem interessiert das doch die Zulassungstelle nicht. Allerhöchstens das Finanzamt, wo dann die Steuerbescheide verschickt. Die Zulassungsstelle trägt nur Änderungen ein, mit der Besteuerung selber haben die nix zu tun.
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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von JuppesSchmiede »

Ja genauso seh ich das auch....

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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Moin. Najais ja auch wo logisch. Ist ja so wie wenn ich zum Tüv geh und möcht nen gebrauchten noch funktionsfähigen Kat TÜV abnehmen lassen, weil ich vorher nicht durch gekommen bin. Da muss ich auch kein Wisch vorlegen das der Spender nicht mehr läuft. oder?
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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von Acki »

Der Wisch zur Änderung der Steuerklasse liegt einem neuen KLR bei und wird eingezogen wenn die Steuerklasse geändert wird.
Eine weitere Steuerklassenänderung kann nur mit einer Bescheinigung erfolgen das die Steuerklassenänderung des ersten Wagens zurück genommen wurde, damit nicht ein KLR auf diverse Fahrzeuge eingetragen wird.
Ein ausgebauter KLR ohne den Wisch ist Metallschrott. Es sei denn man kennt eine Zulassungsstelle die sich nicht auskennt.
Alles was mit der KFZ-Steuer zu tun hat macht die Zulassungsstelle. Der TÜV hat mit dem Finanzamt nichts zu tun.

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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Acki, wenn ein Fahrzeug still gelegt wurde, dann wird dafür keine Steuer mehr kassiert. Außerdem, wer prüft denn nach, außer bei der HU, ob der kLR überhaupt die ganze Zeit in Betrieb ist. ich kann ja auch her gehen, das Ding eintragen lassen und dann wieder ausbauen. Die nächsten 2Jahre fällt das dann niemand auf.
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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von Acki »

Vergiss es.
Oder frag halt bei Twintec nach wie die Vorgehensweise ist.

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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von JuppesSchmiede »

Sowas brauch ich nicht bei Twintec nachfragen, ich habe mittlerweile ca.25 Fahrzeuge mit KLR ausgestattet und alle Systeme habe ich beim TÜV eintragen lassen, dieser füllt keinen handschriftlichen Zettel aus, das der TÜV im Rheinland schon am EDV System angeschlossen ist, druckt dieser ganz einfach eine Bestättigung aus auch das der KLR ordnungsgemäß verbaut wurde und ändert auch zeitgleich die Schlüsselnummer. Damit fährt man dann zum Strassenverkehrsamt und diese tragen dann Anhand der Bestättigung alles in die Fahrzeugpapiere ein und siehe da..... die Schadstoffklasse hat sich geändert und da werden keinerlei Papiere eingezogen..... Das geht so bei uns in MG; VIE; NE; und HS und du willst mir nun erzählen das alle 4 Strassenverkehrsämter keine Ahnung haben, die einen bei jeder Gelegenheit auflaufen lassen?

Wenn ein System in mehrere Fahrzeuge genutzt wird, macht einfach und alleine der Halter sich strafbar wegen Steuerhinterziehung, das interessiert keinen TÜV oder Amt, ausser bei einer Kontrolle.

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Re: Eine Frage zu Corsa B 96 1.4i 8V

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Bei TwinTec brauchs eh nicht mehr nachfragen, die vertickern diese Dinger nicht mehr, zumindest nicht auf ihrer Homepage. Und die beschriebene Vorgehensweise von Jupp kenne ich auch so von hier.

Edit: Auszug aus einem PDF Flyer zum KLR.

Vor dem Einbau ist eine erweiterte Abgasuntersuchung nach §47a StVZO in Verbindung
mit Anlage VIII a (AU) bzw. eine Katalysatorprüfung vorzunehmen.

Das Fahrzeug des Kunden kann in einer unserer Meisterwerkstätten mit dem
KLR-System von TWIN-TEC schnell und einfach aufgerüstet werden.

Der fachgerechte Einbau in unserer Meisterwerkstatt wird in der Einbaubescheinigung / AU-Bescheinigung mit Stempel, Unterschrift und Datum des AU-Berechtigten bestätigt.

Wird das KLR-System in keiner AU-Fachwerkstatt oder in Eigenmontage nachgerüstet,
dann sind anschließend der ordnungsgemäße Einbau und die einwandfreie Funktion des
KLR-Systems durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder AU-
Fachwerkstatt nach Abschnitt 3 der Anlage VIII b der StVZO bestätigen zu lassen.

Eine TÜV-Abnahme oder Eintragung im Kfz-Brief ist nicht erforderlich

Die Zulassungsstelle :
Die Zulassungsstelle überprüft die vorgelegten Unterlagen, ändert (gegen Gebühr) im Kfz-
Schein und Kfz–Brief die neue Schlüssel-Nr. zu 1 und informiert automatisch das Finanzamt.
Vom Finanzamt erhält der Kunde einen geänderten Kfz-Steuerbescheid und ggf. sofort eine
Rückzahlung.
Der Kunde hat folgende Dokumente vorzulegen:

Allgemeine Betriebserlaubnis ( ABE )

Steueränderungsantrag

Einbaubescheinigung / AU-Bescheinigung

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