Fragen zur Abmeldung eines KFZ

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Deluxe1991
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Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von Deluxe1991 »

Hallo leute ich habe ein paar Fragen bezüglich einer Abmeldung eines KFZ.
Ich habe heute einen wagen für 150 euro zum freundschaftspreis vom arbeitskollegen abgekauft ,
Der wagen ist noch angemeldet brief und kfz schein habe ich hier liegen sowie tüv bericht etc.
Morgen möchte ich den wagen gerne an jemanden weiter verkaufen , nur steht ja mein name nicht im KFZ Brief / Schein und deswegen mache ich mir sorgen wenn ich zur Zulassungsstelle fahre um den wagen dort abzumelden und die schilder entwerten zu lassen .
Außerdem habe ich keinen Kaufvertrag mit ihm gemacht weil wir halt sehr sehr gute freunde sind .

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JuppesSchmiede
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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von JuppesSchmiede »

Das ist kein Problem, sobald du Schilder, Fahrzeugschein I und Fahrzeugschein II hast kannst den Wagen abmelden, mehr brauchst dazu nicht.

Deluxe1991
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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von Deluxe1991 »

vielen dank nun das nächste problem , das auto muss nach drolshagen ( Sauerland ) .
Die zulassungsstelle ist in olpe , ich würde gerne mit dem auto dahin auto abmelden und ebend 10 km nach drolshagen hin um den wagen dort zu übergeben .
Ist das möglich ? weil die TÜV plaketten werden ja abgekratzt

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CCSS
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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von CCSS »

Nein, dass ist leider nicht erlaubt.

Du müsstest das Auto entweder vorher dahinbringen und dann abmelden, oder mit deinem Käufer einen ADAC Kaufvertrag machen.

Da ist ein Teil enthalten, mit dem per Unterschrift Datum und Uhrzeit der Übergabe festgelegt werden und ab da die Veranwortung auf deinen Käufer übergeht.

Der muss dann natürlich schnellstmöglich abmelden, bzw. ummelden und darf damit aber dann zum STVA fahren.
Gruss Sebi

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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von JuppesSchmiede »

Du darfst im Normalfall das Fahrzeug bis 23:59 Uhr bewegen, es ist noch normal versichert und versteuert bis dahin, wohin du damit fährst ist egal.
Du bewegst dich da wohl in einer Grauzone, da der Wagen ja nicht auf deinen Namen lief, das solltest du im Vorfeld mit dem Vorbesitzer abklären, damit es keinen Ärger gibt, solltest du damit einen Unfall haben.

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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Mal noch kurz ein Einwand wegen fehlendem Kaufvertrag. Angenommen, der nächste, dem du das Auto verkaufst, nimmt es als Organspender oder exportiert es ins Ausland, dann hat dein Freund in einem Jahr nen Problem. Wenn das Auto nämlich mehr als ein Jahr still gelegt war und nicht wieder zugelassen wurde, dann wird es in Flensburg endgültig still gelegt. Da wird die Wagenakte gelöscht, das LRA wo das Fahrzeug zuletzt gemeldet war bekommt nen Bescheid. Dann kann ( muss aber nicht zwingend) es sein, das des LRA zum letzten gemeldeten Halter geht und wissen möcht, was mit dem Auto passiert ist. Stichwort Abfall Beseitigungsgesetz. Wenn dein Kumpel nun nicht durch einen Kaufvertrag nachweisen kann das er dir die Kiste veräußert hat, dann zahlt er. Und die Strafe dafür ist nicht mal eben so ohne.
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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von Todi »

Das stimmt so nicht. Am 01.03.2007 wurde da was geändert. Man muss bei der abmeldung nicht mehr sagen ob das Fahrzeug vorübergehend oder endgültig stillgelegt wird.
Beim abmelden wird es automatisch für max 7 Jahre stillgelegt.

Weis man allerdings, dass man es endgültig abmelden will, muss man einen Verwertungsnachweis mitbringen.

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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von JuppesSchmiede »

Ja genau, diese 12 Monatereglung ist nicht mehr aktuell, ich habe schon etliche Fahrzeuge entsorgt, da kam nie was von wo ist das Fahrzeug geblieben, das haben die nämlich rausgenommen weil viele Fahrzeuge einfach verschenkt werden, das kann ja kein Mensch nachhalten.

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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Das stimmt nicht so wie du das sagst. Du musst keinen Verwertungsnachweis bringen, wenn du ein Kaufvertrag vorweisen kannst. Schließlich hole ich jeden Tag Autos zum verwerten. Wenn du ein Auto endgültig still legst kostet das nämlich noch mal extra. Das Wissen die Zulassungsstellen und Verlangen deswegen den VN weil sie da noch mal Gebühren für verlangen können. Letztes Jahr hab ich erst den von mir genannten Fall bei einem Kunden gehabt. Da hat das Landratsamt nämlich überprüft was mit dem Auto geschehen ist, weil es dann 1 jahr stillgelegt war und nicht mehr zugelassen wurde.
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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von Corsa Black Mamba »

Wenn eure Behauptung stimmen würde, das die Regel von diesen 12 Monaten nicht mehr gilt, dann bräuchte ich ja auch bei meinem Corsa kein Vollgutachten mehr erstellen lassen, weil da müsste er ja dann 7Jahre lang abgemeldet sein.
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Todi
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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von Todi »

Also ich habe letztes Jahr meinen Astra angemeldet ohne Probleme, obwohl er 5,5 Jahre abgemeldet war.

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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von JuppesSchmiede »

Corsa Black Mamba hat geschrieben:Wenn eure Behauptung stimmen würde, das die Regel von diesen 12 Monaten nicht mehr gilt, dann bräuchte ich ja auch bei meinem Corsa kein Vollgutachten mehr erstellen lassen, weil da müsste er ja dann 7Jahre lang abgemeldet sein.

Du meinst die Vollabnahme, die fällt nach 7 Jahren Abmeldung an, das hat ja nichts damit zu tun ob der Fahrzeug verschrottet wurde oder nicht. Ich habe meinen Kadett E Caravan 2003 oder 2004 abgemeldet, da habe ich bis heute nichts gehört das da einer Wissen will was mit dem Fahrzeug passiert, weiterhin schlachte ich seit gut 20 Jahren Autos, die anschließend in den Schrott gehen, von einigen haben ich heute noch eine Bescheinigung hier liegen, ein Amt wollte diese nie einsehen.

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CCSS
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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von CCSS »

Mooment:

Man darf ein Auto abmelden, Siegel werden runtergekratzt und darf dann noch bis 23:59 rumheizen? :mrgreen:

Klingt logisch, aber ich glaube man wird dann zur Zielscheibe der blauen Freunde.
Mit der Abmeldebescheinigung darf man sich dann also wieder rausretten?

Ohman, dass würde so vieles einfacher machen. Wieso wusste ich das bisher nicht... :shock:

Kann es sein, dass das von Landkreis bzw. Bundesland unterschiedlich ist?
Gruss Sebi

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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von Todi »

Also bei uns darfst du nach dem abmelden auf dem direkten Weg noch nach hause fahren.
Wenn die Versicherung zustimmt, darfst du auch mit dem abgemeldeten Auto zur HU und zum Amt fahren um es wieder anzumelden.
Habe ich selbst schon öfter gemacht.

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Re: Fragen zur Abmeldung eines KFZ

Beitrag von JuppesSchmiede »

Das ist Bundesweit so, das man bis 23:59 Uhr am selbigen Tag damit fahren darf, ist ja auch logisch, der Vertrag der Versicherung erlischt ja nicht um Beispielweise 10:27 Uhr, das kann ja kein Mensch nachrechnen für die Endabrechnung. Kommt man in eine Kontrolle legt man die Abmeldebescheinigung bzw. die Papiere vor wo man ersehen wann der Wagen abgemeldet wurde und gut ist.

Edit: Habe mir das gerade noch von uns hier raus gesucht, man darf allerdings nicht ausserhalb der Stadt fahren, also eine Zustellung in eine andere Komune ist somit nicht Möglich und man solle am besten bei der Vericherung nachfragen wie die Versicherung in so einem Fall reagiert, es gibt wohl unterschiede von Versicherung zu Versicherung.

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