Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen

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SirToyo
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Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen

Beitrag von SirToyo »

Hallo,


hab heute von der Rennleitung nen Ticket ( 15 Euronen) wegen Falschparken bekommen, nur, auf dem Zahlschein steht als Kennzeichen


RE-QV XXX


mein Auto hat aber das Kennzeichen


RE-QF XXX


was meint ihr, muß ich das zahlen ?



gruß


Rainer

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*Opelmaus*
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Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen

Beitrag von *Opelmaus* »

Wenn auf dem Strafzettel nich dein Kennzeichen drauf steht warst du es ja eigentlich auch nicht! Also ich würd es dann an deiner Stelle nicht bezahlen, da du ja nich der halter des FZ mit dem KZ RE-QV XXX bist! Da ham die dann einen Fehler gemacht und hast Glück gehabt! :mrgreen:

Acki
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Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen

Beitrag von Acki »

Falsch.
Ein einfacher Zahlendreher oder falscher Buchstabe - wenn sonst alles korrekt ist - ist ein heilbarer Mangel, der nichts an der Ordnungswidrigkeit ändert.

Zahlen bringt Frieden (Spruch ausgeliehen aus dem Verkehrsportal).
Wird sonst nur teurer.

gruß Acki

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Draven
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Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen

Beitrag von Draven »

Ich hab auch mal mit meinem Vectra B auf dem falschen Parkplatz gestanden. Dumm nur das die
junge Dame das Vauxhall-Zeichen nicht vom Skoda-Zeichen unterscheiden konnte. Ansonsten hatte
alles gestimmt. Dann hab ich dem Ordnungsamt einen Brief geschrieben und mußte nicht zahlen.
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Cali-LET
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Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen

Beitrag von Cali-LET »

Einfach nicht zahlen, bei der ersten Zahlungsaufforderung dürfen die KEINE Mahngebühren erheben - sofern du das knöllchen net persönlich in die Hand bekommen hast.

Ich HÄTTE dir das Knöllchen ja so aus reiner Lust von der Scheibe nehmen können, also woher wüsstest du dann, dass du einen hast :wink:
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Acki
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Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen

Beitrag von Acki »

Mahngebühren werden nicht erhoben.
Was du bekommen hast ist ein Verwarngeldangebot (das MUß man übrigens nicht mal bekommen).
Was als nächstes kommt ist ein Bußgeldbescheid - und bei dem kommen dann Gebühren dazu.

Eine Mahnung kommt erst wenn auf den Gebührenbescheid nicht reagiert wird.

gruß Acki

apollo

Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen

Beitrag von apollo »

Wie soll denn ein Mahnbescheid kommen? Über das Kennzeichen werden die dich nicht finden können :mrgreen:

Acki
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Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen

Beitrag von Acki »

apollo hat geschrieben:Wie soll denn ein Mahnbescheid kommen? Über das Kennzeichen werden die dich nicht finden können :mrgreen:
Ach laß mal, das schaffen die schon :wink:

gruß Acki

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