Hallo,
hab heute von der Rennleitung nen Ticket ( 15 Euronen) wegen Falschparken bekommen, nur, auf dem Zahlschein steht als Kennzeichen
RE-QV XXX
mein Auto hat aber das Kennzeichen
RE-QF XXX
was meint ihr, muß ich das zahlen ?
gruß
Rainer
Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen
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Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen
Wenn auf dem Strafzettel nich dein Kennzeichen drauf steht warst du es ja eigentlich auch nicht! Also ich würd es dann an deiner Stelle nicht bezahlen, da du ja nich der halter des FZ mit dem KZ RE-QV XXX bist! Da ham die dann einen Fehler gemacht und hast Glück gehabt! 

Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen
Falsch.
Ein einfacher Zahlendreher oder falscher Buchstabe - wenn sonst alles korrekt ist - ist ein heilbarer Mangel, der nichts an der Ordnungswidrigkeit ändert.
Zahlen bringt Frieden (Spruch ausgeliehen aus dem Verkehrsportal).
Wird sonst nur teurer.
gruß Acki
Ein einfacher Zahlendreher oder falscher Buchstabe - wenn sonst alles korrekt ist - ist ein heilbarer Mangel, der nichts an der Ordnungswidrigkeit ändert.
Zahlen bringt Frieden (Spruch ausgeliehen aus dem Verkehrsportal).
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Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen
Ich hab auch mal mit meinem Vectra B auf dem falschen Parkplatz gestanden. Dumm nur das die
junge Dame das Vauxhall-Zeichen nicht vom Skoda-Zeichen unterscheiden konnte. Ansonsten hatte
alles gestimmt. Dann hab ich dem Ordnungsamt einen Brief geschrieben und mußte nicht zahlen.
junge Dame das Vauxhall-Zeichen nicht vom Skoda-Zeichen unterscheiden konnte. Ansonsten hatte
alles gestimmt. Dann hab ich dem Ordnungsamt einen Brief geschrieben und mußte nicht zahlen.
Make my f... day!
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Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen
Einfach nicht zahlen, bei der ersten Zahlungsaufforderung dürfen die KEINE Mahngebühren erheben - sofern du das knöllchen net persönlich in die Hand bekommen hast.
Ich HÄTTE dir das Knöllchen ja so aus reiner Lust von der Scheibe nehmen können, also woher wüsstest du dann, dass du einen hast
Ich HÄTTE dir das Knöllchen ja so aus reiner Lust von der Scheibe nehmen können, also woher wüsstest du dann, dass du einen hast

Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen
Mahngebühren werden nicht erhoben.
Was du bekommen hast ist ein Verwarngeldangebot (das MUß man übrigens nicht mal bekommen).
Was als nächstes kommt ist ein Bußgeldbescheid - und bei dem kommen dann Gebühren dazu.
Eine Mahnung kommt erst wenn auf den Gebührenbescheid nicht reagiert wird.
gruß Acki
Was du bekommen hast ist ein Verwarngeldangebot (das MUß man übrigens nicht mal bekommen).
Was als nächstes kommt ist ein Bußgeldbescheid - und bei dem kommen dann Gebühren dazu.
Eine Mahnung kommt erst wenn auf den Gebührenbescheid nicht reagiert wird.
gruß Acki
Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen
Wie soll denn ein Mahnbescheid kommen? Über das Kennzeichen werden die dich nicht finden können 

Re: Knöllchen fürs Falschparken, aber falsches Kennzeichen
Ach laß mal, das schaffen die schonapollo hat geschrieben:Wie soll denn ein Mahnbescheid kommen? Über das Kennzeichen werden die dich nicht finden können

gruß Acki