Eberspächer Heizgerät B1LC -- TÜV

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b10-698
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Eberspächer Heizgerät B1LC -- TÜV

Beitrag von b10-698 »


Hallo Spezialisten,
Der Corsa mit obengenannter Standheizung soll zum TÜV. Die Brennkammer des Gerätes ist schon 12 Jahre alt, wird der TÜV das Fahrzeug nicht durchlassen oder kann ich auch nur die Heizung Still legen lassen..
-- Gibt es für diese Heizung eine (günstige) Ersatzbrennkammer oder muss ich eine neue Originalkammer einbauen lassen..

Währe dankbar für Antwort.

Wolfgang

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Re: Eberspächer Heizgerät B1LC -- TÜV

Beitrag von DasNets »

Die Standheizung hat doch mit dem TÜV nichts zu tun, oder täusche ich mich da?
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b10-698
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Re: Eberspächer Heizgerät B1LC -- TÜV

Beitrag von b10-698 »

Danke erst für die Antwort.

Also, genau das mit dem TÜV weis ich nicht.. Ich habe nur irgendwann mitbekommen, dass die Brennkammer einer solchen Heizung nach 10 Jahren erneuert werden muss.. Ob das eine Vorschrift des Herstellers ist, die beim TÜV Konsequenzen hat, oder ob ich sie danach - nur - noch auf eingene Verantwortung betreiben darf, genau das ist meine Frage !..

- Da wir das Gerät in den 10 Jajren sehr selten benutzt haben, habe ich kein Problem mit der "Eigenverantwortung" .. Möchte nur nicht, dass ein TÜV-Prüfer sein "NEIN" dazu gibt.
-- Lieber würde ich die Standheizung ausbauen, da ich sie nicht mehr brauche.....

Wolfgang

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Re: Eberspächer Heizgerät B1LC -- TÜV

Beitrag von DasNets »

Na, dann bau sie doch aus. Dann hast 1. keine Probleme mit'm TÜV und 2. kann deiner Brennkammer nichts passieren ... Dass die ausgetauscht werden müssen irgendwann stimmt zwar, aber nachdem die mit nem E-Prüfzeichen ausgestattet sind müssen die länger mitmachen, als Herstellerangabe. Also das Ding gibt garantiert nicht nach genau 10 Jahren den Geist auf. Und wenns wenig verwendet wurde, dann eh nicht.
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b10-698
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Re: Eberspächer Heizgerät B1LC -- TÜV

Beitrag von b10-698 »

DasNets hat geschrieben:Na, dann bau sie doch aus. Dann hast 1. keine Probleme mit'm TÜV und 2. kann deiner Brennkammer nichts passieren ... Dass die ausgetauscht werden müssen irgendwann stimmt zwar, aber nachdem die mit nem E-Prüfzeichen ausgestattet sind müssen die länger mitmachen, als Herstellerangabe. Also das Ding gibt garantiert nicht nach genau 10 Jahren den Geist auf. Und wenns wenig verwendet wurde, dann eh nicht.
War soeben beim TÜV, alles O.K., es wurde nicht nach dem Alter der Heizung gefragt.

Nochmals Dank.

W.
:)

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