änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Fragen zu Eintragungen bei den Prüfeinrichtungen (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.)
Geisterfahrer
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änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Geisterfahrer »

moinz
wollte mla wissen ob jemand von euch schon genaueres dazu gehört hat?
angeblich kann man motoren aus anderen modellen des herstellers nur och mit riesigem aufwand ab 2010 eintrageb lassen.. also mit steifigkeitsgutachten und all so sowas.. eine anfrage beim Vdat ergab nur das es gravierende änderungen gab mehr nicht.. allerdings prüfen die das selbst gerade noch
ein grund für mich zur sicherheit meinen RS2000 noch dieses jahr einzubauen und eintragen zu lassen *g*
bei opel würde das bedeuten keine V6 und LET mehr im Astra bzw 2l im corsa etc.. ausser man hat mal eben 8000EUR für eine Eintragung.

Patrick
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Patrick »

Oder man hat bereits ein Gutachten, das von Hipo z. B.
Da wird es immer irgendwelche Loesungen und Wege geben. Die neue Regelung wirft nur wieder einen weiteren Markt ins Geschaeft. Oder Geschaeft in den Markt? *lach*
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
Fritz Indra in der ADACmotorwelt 11/2005

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von DasNets »

Außerdem betreffen regeln bzl. der STVZO eh nur die Fahrzeuge welche Bj nach eintreten der Reglung haben.
Eure Corsabilder bei: opel.landinsicht.net hochladen! - read more

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Geisterfahrer
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Geisterfahrer »

falsch es geht um alle abnahmen ab 2010 also auch ein fahrzeug das von 1990 ist wie ein Corsa A zum beispiel kann dann keinen LET oder XE mehr fahren da es diesesn motor nie serienmäßig im Corsa gab
dies hat der Verband der Automobiltuner jezt bestätigt.. nur noch mit festigkeitsgutachten der karosserie, abgasgutachten und und und.. und dann ist man mal eben bei 5000EUR aufwärts.. die schweizer können davon ein lied singen..
aus dem grund werd ich dieses jahr noch meinen RS2000 in den fiesta kloppen und eintragen, obwohl die zeit und das geld für den Opel reserviert waren.. aber da dort kein Motorumbau ansteht muss der erstmal nach hinten verschoben werden.

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Balu »

Kann da mal wer was sicheres sagen? So mit Link zum Text???
Ich werd mich jedenfalls beeilen, meinen XE reinzukloppen, egal wie.
Vorteil der ganzen Sache ist, das der Wert der schon bestehenden Corsa Flotte mit Umbau steigen dürfte :)
Gruß Patrik
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Salvo »

das würde mich jetzt aber auch interessieren was wirklich sache ist... weil das wäre ja irgendwie dumm weil mal beachte wieviele xe,lets corsa´s fahren, würde es ja keinen sinn machen

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von r.siegel »

bei den einschlägigen tunern die richtige gutachten für diese umbauten haben machen lassen, kann man diese umbauten nach wie vor eintragen lassen.
mfg Ralf
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DAS RENNEN WIRD AUF DER BREMSE GEWONNEN, ABER SCHNELL FAHRN IS AUCH SCHÖN!

meine gallerie: corsa-a-baujahr-1982-1993--f63/r-siegel ... 15774.html
so hört er sich an : http://www.myvideo.de/watch/1205651/ich ... _1_8_meile

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von DaLLe »

War heute wegen meinem C20XE und nächstes jahr C20LET Phase II bei der DEKRA, Gesetzlage ist nicht fest und es gibt von EDS, HIPO, M-Tech und anderen TUNERN genug Gutachten das es ohne Probleme eingetragen wird.

Was sich ändert sind die Auflagen bei Motorumbauten OHNE Gutachten, wo die Auflagen höher sind (BREMSEN und Bremsanlage, Fahrwerk und Rad/Reifen Kombi, Abgas und TÜV Werte sowie Eintragungen...).


Gruss DaLLe

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Salvo »

also verstehe ich das so.. das dann in zukuft nur noch eine eintragung wie zb c20xe nur noch beim Tuner machbar ist ohne probleme?

man man man dieser staat, langsam verstehe ich es nicht mehr, also da ist Deutschland schon streng geworden

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von JuppesSchmiede »

Typisch Deutsch, man wirft sich selber Steine in den Weg, die Wirtschaft könnten um Welten besser laufen wenn z.bs. auch so ein Mist lockerer laufen würde.

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von Balu »

So typisch deutsch darf man das nicht nennen.
Der Prüfer muß für die Eintragung den Kopf hinhalten. Passiert ein Unfall, oder tritt ein Schaden durch ein defektes Teil am Wagen, mit schwerem Unfall auf, kommen die immer zu ihm.
Ich hab schon ein paar mal mit Hennig telefoniert, der erzählt Sachen, da langst dir an Kopf.
Leute kommen zum eintragen mit losen Radschrauben oder sonstigen losen Teilen.
Da muß man sich nicht wundern.
Wenn die Eintragung aufgrund eines Gutachtens vom Tuner erfolgt, ist der Prüfer erst mal aus dem Schneider :wink:
Gruß Patrik
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von JuppesSchmiede »

Es ist auch sehr viel schwachsinn im System, ich komme ja selber auf der Kfz-Sparte. Wenn ich höre was die nicht eintragen wollen weil halt kein Gutachten vorliegt, aber wo alles ordentlich verbaut ist kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Ganz simple Sachen werden nicht eingetragen weil es kein Stück Papier darüber gibt, sowas ist eine reine Ausbremsung.

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von dmcorsaspyder »

habe letzten freitag erst meinen c20ne im tr eintragen lassen, ohne probleme. habe den tüvprüfer auch darauf angesprochen und der meinte das sich da noch nichts geändert hat.

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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von JuppesSchmiede »

So eine Eintragung kann ich bei uns hier vergessen, ich bekomme hier nicht mal Alufelgen beim Combo eingetragen, da nur der Corsa B und nicht der Combo B im Gutachten steht. :wall:

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dmcorsaspyder
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Re: änderung der Gesetzlage bei motorumbauten

Beitrag von dmcorsaspyder »

solange die traglast und alles andere passt sollte das eigentlich problemlos mit ner einzelabnahme gehen. haste den schonmal nen an deren tüvprüfer gefragt?

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