Da ich an meinem TR die schmale Heckstßstange montiert habe und
diese mir nicht gefällt,
wollte ich folgendes gerne wissen:
Darf ich die Heckstoßi demontieren und
im Straßenverkehr weglassen?
Muss ich diese "austragen" lassen?
Hab schon einige ältere VW´s gesehn,
die das schon gemacht haben.
Mir gefällt´s!!!
Das einfachste wär, du gehst zu deinem tüffer und fragst den. Weil ich denke hier bekommst du viele verschiedene antworten aber es kann dir keiner garantieren ob das dein tüv auch so sieht.
also die heckschürze dafst du nicht abbauen und dann im straßenverkehr rumfahren!weil eine gefahr besteht wegen den scharfen kanten und ecken,das ist dann eine gefahr für die fussgänger oder radfahrer!
Der TR ist am Heck rund wie eine Melone.
Da gibt es keine eckigen und scharfen Kanten.
Ich werde mal vorschlagen, Einzelabnahmen für
Schaltknüfe durch zu führen!!!
Man könnte sich beim Schaltvorgang die Hand abreissen!!!
Also es gibt in Deutschland einige Golf I, die ohne Stoßstange rumfahren (wie ich z. B. gerade bei eBay anbiete, siehe Signatur) und man kann es eintragen lassen. Macht aber eben nicht jeder Pruefer.
Bei mir ist es nicht eingetragen, genau wie alles andere am Auto, das hat aber andere Gruende.
Und ja, C-Kadetten gibt es auch einige ohne Stoßstangen und zwar legal. Wenn sich dahinter keine scharfen Kanten verbirgen, wie bereits erwaehnt, und die Stoßstange keine stoßhemmende Wirkung hat, ist es eintragbar.
Aber speziell hier gilt wirklich, den entsprechenden Pruefer vorab zu befragen.
„Um den Hybridantrieb besser aussehen zu lassen, haben die Japaner nebenher etwas sehr Sinnvolles gemacht. Sie haben sich mit dem Auto an sich beschäftigt, um den Luftwiderstand und die Rollreibung abzusenken. […] So kommt mindestens ein Drittel des Verbrauchsvorteils des Toyota Prius gar nicht von der Hybridtechnik, sondern vom optimierten Fahrzeug.“
– Fritz Indra in der ADACmotorwelt 11/2005